Wiederverkaufswert Eigentumswohnung mit Erbpacht

Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken mir eine gebrauchte Eigentumswohnung zu kaufen auf die ein Erbpachzins fällig ist.

Aufgrund der Erbpacht ist die Wohnung mehr als 30% günstiger als vergleichbare Wohnungen in der Region.

Ich habe bereits in einer Rechnung die anfallenden Kosten bei dieser Variante und die Kosten beim Kauf einer ähnlichen Immobilie ohne Erbpacht gegenübergestellt. Bis zu einer Nutzungsdauer von ca. 30 Jahren könnte sich das Erbpachtmodell für mich lohnen.

Nun sind da noch zwei Punkte die ich gerne beleuchten möchte.

Wird ein Erbpachtzins über die Vertragslaufzeit Inflationsbeglichen oder ist er über die Laufzeit fest?

Wie sieht es mit dem Wiederverkaufswert aus, wenn ich zum Beispiel darauf spekuliere nach 25 Jahren die Wohnung wieder zu verkaufen. Nach meiner Rechnung, hätte ich bis zu diesem Zeitpunkt nur profitiert.
Kann ich damit rechnen den Preis den ich damals gezahlt habe wieder zu erzielen mit entsprechender Wertsteigerung des Standorts oder ist das bei Erbpachtmodellen eine „Risikogröße“?

Auch wenn es schwierig ist hier konkrete Antworten zu geben, würde ich mich über ein paar Erfahrungswerte freuen.

Schon mal besten Dank und viele Grüße

Aufgrund der Erbpacht ist die Wohnung mehr als 30% günstiger
als vergleichbare Wohnungen in der Region.

Kein Wunder, es ist ja auch kein Grundstücksanteil dabei und irgendwann fällt die Wohnung an den Erbpachtgeber.

Wird ein Erbpachtzins über die Vertragslaufzeit Inflationsbeglichen oder ist er über die Laufzeit fest?

Ich kenne nur Konstruktionen, bei denen der Zins alle 5 Jahre angepaßt wird.

Wie sieht es mit dem Wiederverkaufswert aus, wenn ich zum
Beispiel darauf spekuliere nach 25 Jahren die Wohnung wieder zu verkaufen.

Dann ist die Pachtzeit weitere 25 jahre kürzer, also wird es schwieriger einen Käufer zu finden.

Nach meiner Rechnung, hätte ich bis zu diesem Zeitpunkt nur profitiert.

Du ja, aber ein potentieller Käufer ?

Kann ich damit rechnen den Preis den ich damals gezahlt habe wieder zu erzielen

Wohl kaum, weil das Objekt 25 Jahre älter ist udn die Nutzungsdauer entsprechend kürzer.

Hallo,

alle Informationen die man hier geben kann, sind reine Spekulationen.

Das einzigste was ich hier raten kann, Kontakt mit dem Verpächter aufnehmen und klären, ob der Pachtzins bei Kauf erhöht wird.
Wielange noch die Erbbacht besteht und ob sie verlängert wird.

Gruß Merger

Hallo,

1.Frage: das steht im Erbbaurechtsvertrag, nahezu alle neueren Verträge sind an den Lebenshaltungs- bzw. Verbraucherpreisindex gekoppelt. Das entspricht in etwa grob dem Inflationsausgleich.

  1. Das weiss keiner. Erbbaurechte lohnen sich nur, wenn man das Geld für den Grundstückskaufpreisanteil zu höheren Zinsen als dem Erbbauzins bei der Bank leihen müsste. Bei der derzeitigen Zinsentwicklung sind zum einen Erbbaurechte relativ uninteressant (wenn man die Wahl hätte…) und zum anderen steigen die Zinsen tendenziell auch mal wieder. Dann wird ein Erbbaurecht für einen Käufer wieder „lohnender“ (für den Verkäufer nicht, der darf sich dann zu den dann höheren Zinsen was anderes kaufen :wink: …).

Grundsätzlich sollte man sich bei sowas überlegen, dass man wie bei jeder ETW noch Mitspracheansprüche der anderen Miteigenümer hat und *zusätzlich* noch die Einschränkungen gegenüber dem Grundstückseigentümer aus dem Erbbaurechtsvertrages. Echtes Eigentum fühlt sich „subjektiv“ anders an :wink:. Ausserdem ist es hier auch nicht so ganz uninteressant, an wen das Wohnungseigentum (auch seiner Nachbarn) bei Heimfall geht.

Gruß vom
Schnabel