Hallo, gibt es eine „angemessene“ Verlobungszeit? Also rechtlich bindend ist eine Verlobung ja sowieso nicht, aber ich würde gerne wissen, wielange man eine Verlobungszeit als normal empfindet und wann man dann wirklich heiraten sollte. Eine Freundin hat sich vor 3 Jahren mit ihrem Freund verlobt. Sie sind glücklich miteinander, aber das Thema heiraten wird dann doch nicht mehr auf den Tisch gebracht. Ich glaube, dass sie das stört. Was glaubt ihr, wann sollte man nach einer Verlobung auch wirklich heiraten?
Hallo,
Bis zur Hochzeit
(Alternativ bis zur Entlobung.)
Was spricht dagegen, dass sie das Thema auf den Tisch bringt?
Oder wartet sie darauf, dass „er“ ihr den Antrag macht? Und sie macht es nicht, weil ja „er“ das machen „muss“?
Wenn das so sein sollte, dann lass Dir gesagt sein, dass früher - zu meiner Zeit - die Frauen deutlich emanzipierter und selbstbewusster waren!
Dann, wenn sich beide einig sind, dass sie es auch wirklcih wollen.
Und nicht wenn irgendeiner endlich nal mit Juhu und Trara „den Antrag“ macht …
Gruß
Jörg Zabel
Servus,
traditionell sollten Verlobte innerhalb eines Jahres nach der Verlobung heiraten.
Schöne Grüße
MM
Auch wenn im 7ten Monat Schwanger
Hallo Anonym,
rechtlich bindend ist die Verlobung nicht, aber auch nicht ganz ohne rechtliche Konsequenzen:
http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/verlobt-sein-was-sind-die-rechtlichen-folgen/
Gruß
so lange wie man eben braucht… wenns grad net geht dann lieber noch ein paar jährchen warten
Hallo
Ich denke eine Norm gibts da nicht, das sollte wirklich jeder individuell entscheiden. Es kommt auf die Lebensituation an. Nur auf Dauer und Ewig sollte man nicht verlobt sein. Das eigentliche Ziel sollte ja wirklich eine Hochzeit sein. Also redet miteinander und ihr werdet den richtigen Termin finden.
LG
Regeln gibt’s da nicht. Vielleicht alte Traditionen, aber sonst… Ich an ihrer Stelle wäre nach 2 Jahren wohl schon genervt, aber das muss nun mal jeder für sich entscheiden.
Meiner Meinung nach gibt es 5 unterschiedliche Arten
von Verlobung mit jeweils eigener Antwort:
Verlobung direkt vor der schnellstmöglichen Hochzeit
Dann zählt die Dauer von Antrag auf Hochzeit bis zur Hochzeit als Verlobungszeit.
Die Pflicht zum Aufgebot ist seit 1998 abgeschafft.
Verlobung als Zeichen der Eheabsicht
Dann sollte man sich bei der Verlobung schon grob einig sein wann man heiraten
will. Ein Jahr halte ich da fürs Äußerste außer es liegt was Besonderes an (wie das
Warten auf die rechtskräftige Scheidung).
Vorlobung als Versprechen zu Warten
Wenn man sich verlobt um die besondere Beziehung zu dokumentieren, während
z.B. ein Partner im Ausland studiert, ist es üblich nach der Rückkehr mit den
Hochzeitsvorbereitungen zu beginnen.
Verlobung als Rechtfertigung des GVs vor der Ehe
Dann ist die Heirat nicht Ziel der Sache, sondern es geht darum vor Eltern und
Kirchengemeinde moralisch gut dazustehen. In dem Fall stellt sich die Frage nach der
Heirat grundsätzlich nicht.
Verlobung damit die Frau Ruhe gibt
Dazu schreib ich mal lieber keine Details g
Man sollte sich vor der Verlobung darüber einigen, welchen Zweck die Verlobung
hat … das spart langfristig viel Ärger und kurzfristig vielleicht die Verlobung