Eine Person erhält einen endgültigen Bussgeldbescheid ( Anhörungsbogen wurde nicht ausgefüllt, da der Fahrer die Tat ja zugab )
In diesem wird ihr vorgeworfen innerorts 46 Km/h zu schnell gefahren zu sein ( Messung durch Polizei ).
Es wird ihm zusätzlich vorgeworfen diese Tat absichtlich getan zu haben. Zudem wird ihr Raserei zu Lasten gelegt.
Aufgrund einer alten Bussgeldsache ( 2 Jahre her, 1 Monat Fahrverbot aufgrund hoher Geschwindigkeit innerorts ) wird ein Fahrverbot von 2 Monaten !! auferlegt.
Laut Bussgeldkatalog ist diese Tat aber nur 1 Monat Wert. Was soll das ? Wieso darf das Fahrverbot erhöht werden ?
Welche Chance auf Einspruch hat man hier ? Ist das nicht gesetzeswidrig ?