Wieso auf einmal selbst den mietwagen zahlen ?

folgender fiktiver fall

eine person baut mit einem LKW einen unfall. der LKW ist zu 100% schuld ( die herbeigerufene Polizei nahm das so in ihrem unfallbericht auf ).

die person gibt nun also das auto einem gutachter und lässt es danach reparieren ( da es ein leasingfahrzeug ist, muss die person sich um nichts kümmern ).

die reparatur dauert 1 1/2 wochen. um mobil zu bleiben nimmt sie sich ein gleichwertigen leihwagen. die kosten davon reicht das autohaus bei der gegnerischen versicherung ein.

nun, ein paar monate später, schreibt das autohaus das die kosten des leihwagens von der person zu tragen sind. die gegnersiche versicherung hat noch nicht bezahlt und will nachforschungen zum unfallhergang anstellen.

frage : wieso muss die person jetzt den leihwagen zahlen ? ist doch nicht das problem der person das die gegnerische versicherung nicht zahlen will ?! soll das autohaus sich mit denen rumärgern.

ist das alles so rechtens ?

gruß

Weil die Person den Mietwagen gemietet hat und nicht die Versicherung. Das Autohaus will naturgemäß sein Geld haben und da der netterweise unternommene Versuch, direkt mit der Versicherung abzurechnen nicht funktionierte bzw. länger dauerte, als das Autohaus gewillt war zu warten, muß nun der die Musik bezahlen, der sie bestellt hat. Demjenigen steht es natürlich frei, sich das Geld vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung wiederzuholen.

Doch - genau das ist es. Den Anspruch gegenüber der Versicherung hat de Person, nicht das Autohaus. Das direkte Abrechnen ist nur ein zusätzlicher Service

Gruß,
Max

Mal eine allgemeine Frage dazu ( falls ich auch mal in so eine Lage komme ).

Bleibt der Anspruch dann erhalten ? Sprich muss die gegnerische Versicherung es weiterhin zahlen ? Oder muss der Leihwagenleiher diese WIEDER geltend machen ?

Wie sieht das aus ?

Das Autohaus wird sich den Anspruch gegenüber der Versicherung vom Fahrzeugmieter abgetreten lassen haben; anderenfalls könnte sie mit der Versicherung auch gar nicht direkt abrechnen. Dementsprechend sollte man sicherstellen, daß a) das Autohaus seine Forderung ggü. der Versicherung zurückzieht und b) man als Fahrzeugmieter seine Forderung ggü. der gegnerischen Versicherung geltend macht. Im Zweifel wird zwar das Autohaus etwaige Zahlungen, die es von der Versicherung für den Mietwagen erhält, an den Fahrzeugmieter auskehren, falls dieser schon bezahlt hat, aber wenn man seinem Geld nicht von Pontius nach Pilatus nachlaufen will, sollte man sich direkt an die Versicherung mit dem Hinweis wenden, daß man die bestellte Musik bereits selbst bezahlt hat und baldmöglichst die Regulierung dieses Teiles des Schadens über das eigene Konto erwartet.

Nota bene: es kann durchaus sein, daß das Autohaus in Bälde auch die Rechnung für die Reparatur präsentiert, wenn sich die Versicherung noch länger ziert.

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Es wäre zu klären, warum die Versicherung nicht gezahlt hat.
Ein gleichwertige Mietwagen steht dem Geschädigtem schon mal nicht zu, man muß sich grundsätzlich mit einer Klasse tiefer begnügen. Vielleicht klemmt´s hier schon?
Ferner muß sich der Geschädigte bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. D.h. auch, daß er u.U. auf den Mietwagen verzichten und mit dem Taxi fahren muß, wenn die zu erwartende Fahrleistung gering ist und in keinem Verhältnis zu den Kosten steht. Wer z.B. überwiegend zu hause arbeitet und nur einmal wöchentlich 5 km zur Firma fährt kann das kostengünstiger mit dem Taxi erledigen und muß nicht tagelang einen teuren Mietwagen vor der Tür stehen haben.
Vielleicht zweifelt die Versicherung auch schlicht an der Unschuld des Geschädigten. Wer weiß schon, was der Unfallgegner denen erzählt hat?