folgender fiktiver fall
eine person baut mit einem LKW einen unfall. der LKW ist zu 100% schuld ( die herbeigerufene Polizei nahm das so in ihrem unfallbericht auf ).
die person gibt nun also das auto einem gutachter und lässt es danach reparieren ( da es ein leasingfahrzeug ist, muss die person sich um nichts kümmern ).
die reparatur dauert 1 1/2 wochen. um mobil zu bleiben nimmt sie sich ein gleichwertigen leihwagen. die kosten davon reicht das autohaus bei der gegnerischen versicherung ein.
nun, ein paar monate später, schreibt das autohaus das die kosten des leihwagens von der person zu tragen sind. die gegnersiche versicherung hat noch nicht bezahlt und will nachforschungen zum unfallhergang anstellen.
frage : wieso muss die person jetzt den leihwagen zahlen ? ist doch nicht das problem der person das die gegnerische versicherung nicht zahlen will ?! soll das autohaus sich mit denen rumärgern.
ist das alles so rechtens ?
gruß