Wieso berechnet eine irische Firma deutsche Umsatzsteuer?

Hallo,

ich bin auf etwas merkwürdiges gestoßen und würde mich über einen kleinen Tipp von euch freuen, wie die MwSt/Ust zu buchen ist.

Konkret geht es um eine Adobe-Rechnung aus Irland, in der die monatliche Nutzungsgebühr für die Nutzung der Adobe-Software (Creative Cloud) berechnet wird.
Adobe Irland gibt dabei auch eine irische USt-IdNr an.

Zum Rechnungsbetrag in Höhe von 9,99 EUR wird zusätzlich noch 19% Ust in Höhe von 1,90 EUR berechnet.

Wie ist das möglich? Wieso weist eine irische Firma die deutsche Ust aus? Und wie soll ich das nun verbuchen?

Hier meine Tendenz:
4931 gemietete Software 9,99 EUR
1576 Anrechenb. Vorsteuer 19% 1,90 EUR
an
1200 Bank 11,89 EUR

In dem Fall würde ich so tun, als ob es eine deutsche Firma wäre, doch ist das korrekt?

Danke für eure Hilfe und liebe Grüße

Steffi

Servus,

der Ort der Sonstigen Leistung ist Deutschland, wo der Leistungsempfänger sitzt, die Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland.

Der Leistungsempfänger schuldet die USt gem. § 13b Abs 5 UStG.

Wenn der Unternehmer, der die Leistung erbringt, nichts davon weiß, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist (so wie hier), schuldet er die deutsche USt. Er muss sich in D registrieren lassen und die USt abführen.

Typischer Fall für „lass dem Prüfer was zum Finden übrig“: Es ist aussichtslos, Adobe jetzt noch mitzuteilen, dass man den Auftrag unter falscher Flagge erteilt hat und in Wirklichkeit Unternehmer ist. Die Vorsteuer ist aber eigentlich nicht abziehbar, weil sie im gegebenen Fall gar nicht hätte ausgewiesen werden dürfen. Buchen täte ich sie trotzdem, weil das Risiko von 22,80 € pro Jahr viel niedriger ist als der Aufwand, der nötig wäre, um die Sache in Ordnung zu bringen - zumal man nicht weiß, ob da nicht etwas zu einem Tarif bestellt worden ist, der gar nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt.

Schöne Grüße

MM

Boah ey, was für ein Durcheinander. Aber vielen Dank für die Einschätzung - du hast echt Überblick!
Ich teile Adobe jetzt mal meine USt-Ident-Nr. mit und schaue mal wie dann die Rechnungen aussehen…
Lizenzrechtlich habe ich hier nichts zu befürchten, da die Software gewerblich genutzt werden darf.

Darf ich mal eine Verständnisfrage hinterherschicken?
Würde Adobe gar keine USt ausweisen, dann käme das Reverse-Charge-verfahren zum Einsatz, oder?
In dem Fall müsste ich USt draufrechnen und könnte mir gleichzeitig die Vorsteuer wieder abziehen:
Wäre dann…

1577 Abz. Vorst. § 13b 19% 1,90 EUR
an
1787 USt § 13b UStG 19% 1,90 EUR

…korrekt?

LIEBEN DANK

Servus,

in einem „normalen“ 13b-Fall wird vom Leistungserbringer keine USt ausgewiesen; damit die empfangene Sonstige Leistung aber in der USt-VA und in der USt-Erklärung in die richtigen Felder gesteuert wird, braucht man dafür entweder ein Sachkonto mit entsprechender Automatik oder einen geeigneten USt-Schlüssel.

Im SKR 04 hat DATEV für die verschiedenen 13b-Fälle bei empfangenen Sonstigen Leistungen die Kontenklasse 59xx vorgesehen: Im Zweifelsfall muss man da halt die GuV anpassen, wegen der USt-Funktionen auf jeden Fall ein Aufwandskonto aus dieser Klasse verwenden. Wie die Sache beim prähistorischen SKR 03 gelöst wurde, der an einigen Stellen bereits in den 1990er Jahren seine Grenzen erreicht hatte und nur noch verwendet wird, weil er noch lange Zeit in den Berufsschulen herumgezerrt wurde, weiß ich nicht. Ebenfalls aufpassen muss man bei Anwendungen, die zwar einen DATEV-SKR verwenden, aber nicht die dazugehörigen USt-Funktionen haben.

Schöne Grüße

MM

Ich danke dir für deine Mühe!