Hallo,
In Berlin könne der Tote muslimisch beerdigt werden. Er solle nach der islamischen Bestattungskultur in weißen Leinentüchern beerdigt und nicht in einem Sarg beigesetzt werden.
Die Bestattungsregeln sind Ländersache. Ich persönlich halte von der Sargpflicht nichts. Das ist aber nicht der Punkt, denn sie besteht nun einmal in einigen Bundesländern. Verstorben ist der in Sachsen wohnhafte Terrorist (ich verzichte auf den „Verdacht“) ebenfalls in Sachsen, weswegen Sachsen auch zuständig wäre.
Solange die im Ausland wohnhaften Angehörigen die Bestattungskosten nicht berappen (und darüber hört man nichts) und auch kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, zahlt die öfftl. Hand und bestattet i.d.R. anonym.
Wieso soll jetzt gerade für den Typ eine Sonderbehandlung erfolgen?
Gruß
vdmaster