Wieso eine Sonderbehandlung?

Hallo,

In Berlin könne der Tote muslimisch beerdigt werden. Er solle nach der islamischen Bestattungskultur in weißen Leinentüchern beerdigt und nicht in einem Sarg beigesetzt werden.

Die Bestattungsregeln sind Ländersache. Ich persönlich halte von der Sargpflicht nichts. Das ist aber nicht der Punkt, denn sie besteht nun einmal in einigen Bundesländern. Verstorben ist der in Sachsen wohnhafte Terrorist (ich verzichte auf den „Verdacht“) ebenfalls in Sachsen, weswegen Sachsen auch zuständig wäre.

Solange die im Ausland wohnhaften Angehörigen die Bestattungskosten nicht berappen (und darüber hört man nichts) und auch kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, zahlt die öfftl. Hand und bestattet i.d.R. anonym.

Wieso soll jetzt gerade für den Typ eine Sonderbehandlung erfolgen?

Gruß
vdmaster

Frei nach Aydan Özoğuz würde ich sagen, dass eine solche fehlende Sonderbehandlung zwar gut gemeint sein kann, aber Terroristen, die in der grundgesetzlich geschützten freien Ausübung ihrer Religion in Bundesländern ohne Ausländer, und damit ohne entsprechende Friedhöfe, zu Schaden kommen, im Einzelfall ins soziale Abseits stellen könnte.
Wir müssen uns den Gepflogenheiten dieser Zugewanderten anpassen, denn wir haben da eine ganz dolle Bringschuld, wenn die sich schon dazu herablassen zu uns zu kommen.

Wieso Sonderbehandlung? Er bekommt die, die ihm nach seiner Religion und Herkunft zusteht und das ist doch das mindeste, was wir als gute Gastgeber tun können. Daß wir viel zu oft unsere eigenen Maßstäbe an die zugereisten Herrschaften anlegen, wurde doch schon mehrfach und zu recht kritisiert.

Weil sich seine Angehörigen, wie du dem Artikel entnehmen kannst, mittels Anwalt eingeschaltet haben. Wie weiterhin im Artikel zu lesen ist, ist bislang die Kostenübernahme auch nur ungeklärt, von einer grundsätzlichen Weigerung der Angehörigen ist darin nichts zu finden.

Erstaunlich, welchen Pipifax du als Aufhänger für deine Empörung nutzen kannst.

:paw_prints:
Ers

Ein Zechpreller ist schließlich auch kein Zechpreller.
Gegenüber dem Wirt ist die „Kostenübernahme lediglich ungeklärt“. :joy:
Gruß
rakete

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Von einigen hingerichteten Nazikriegsverbrechern wurde die Asche auch irgendwo wild im Wald oder am Fluss verstreut.
Wenn jetzt ein mieser Terrorist hier stirbt, sollte man dem Kerl keine Stätte errichten, welche dann von Gesinnungsgenossen noch als „Märtyrergrab“ missbraucht werden könnte.
Gruß
rakete

Hallo,

sollten die Verwandten dessen Überführung nicht bezahlen können ist der Leichnam ein Entsorgungsfall. Die Entsorgung erfolgt nach ethsich-humanitären Vorgaben (Bestattung). Mir ist letztlich völlig unwichtig wie das von statten gehen könnte. Hauptsache, dass möglichst viele der Extremisten schnellstens zu Entsorgungssfällen werden.

Grüße mki

Die Angehörigen haben nur etwas zu sagen, wenn auch die Kostenübernahme sichergestellt ist. Der Anwalt kann ja gerne in Vorleistung treten und sich bei seinen zusätzlich hinzugewonnenen Mandanten das Geld wiederholen. Wie die untereinander abrechnen, ist mir dann völlig gleichgültig.

Und aus dem Artikel geht nicht einmal eindeutig hervor, ob die Angehörigen selbst sich zur Frage der Bestattung geäußert haben.

vdmaster

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Offenbar ist die Sache bereits über die Bühne gegangen http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/11/al-bakr-berlin-beisetzung-sachsen.html

Ach, die wollen gewiss den teuren Polizeieinsatz bezahlen, den ihr „Spross“ verursacht hat!?

Löblich, löblich!

Glückauf!

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Daran wie du deine Feinde behandelst, soll man dich erkennen!
(TPP, 3p21s1)

Gruß
F.

WTF, ich bin kein Bibelgläubiger. Und ich würde als Staat meine Feinde sicher nicht besser behandeln als meine eigenen Bürger.

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haha…Bringeschuld?..ich nicht!