Wieso hier die Zwangsversteigerung?

Hi,

ich habe einen Bericht im Fernsehen gesehen mit folgendem Szenario:

Ein Mann eröffnet ein Hotel mit Eigenkapital und den Rest über einen Kredit bei einer Bank. Das Hotel selber ist die Sicherheit. Alles in Deutschland
Die Vorstellunge waren realistisch, dier Wirtschaftsplan wird eingehalten. Es werden immer alle Raten pünktlich bezahlt. Es ist NIEMALS eine Rate ausgefallen, noch nicht einmal zu spät gezahlt worden.
Die Bank verkauft den Kredit an eine Investmentgruppe im Ausland, nennen wir das Land einfach USB.
Diese Investmentgruppe kündigt den Kredit und will das gesammte Geld auf einmal haben.
Der Hotelbesitzer hat das Geld nicht also wird eine Zwangsversteigerung eingeleitet.
(Wieso der Hotelbesitzer nicht einen Kredit woanders bekam wird nicht gesagt)

Wie ist es möglich, dass ein Kredit der immer pünktlich bedient wird vom Kreditgeber gekündigt wird? Ich dachte immer ein Kündigungsrecht des Kreditgebers entsteht nur wenn Raten ausfallen, der Schuldner also in Verzug gerät und keine angemessene Ersatzlösung gefunden wird.

Wieso verkauft eine Bank überhaupt einen Kredit mit einem zuverlässig zahlenden Kunden?

Wenn der Kunde vorher abbezahlen wollte, müsste er ja Vorfälligkeitsentschädigung erhalten. Erhält der Kunde in diesem Szenario auch eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wenn man selber einen Kredit aufnehmen wollte. WIe kann man sich vor so einem Szenario schützen?

MFG

PS: Ich habe die Frage(n) mal absichtlich bei den Krediten eingestellt weil ich hoffe, dass es hier die entsprechende Erfahrung gibt.

Hallo,

Wie ist es möglich, dass ein Kredit der immer pünktlich
bedient wird vom Kreditgeber gekündigt wird? Ich dachte immer
ein Kündigungsrecht des Kreditgebers entsteht nur wenn Raten
ausfallen, der Schuldner also in Verzug gerät und keine
angemessene Ersatzlösung gefunden wird.

welche Kreditlaufzeit/Zinsbindung wurde denn vereinbart?

Wieso verkauft eine Bank überhaupt einen Kredit mit einem
zuverlässig zahlenden Kunden?

Wenn der Kaufpreis den abgezinsten zukünftigen Zahlungen entspricht, ist es ein Nullsummenspiel. Ist der Kaufpreis höher, wird ein Gewinn daraus. Außerdem kann man sich ja von Sparten trennen wollen.

Wenn man selber einen Kredit aufnehmen wollte. WIe kann man
sich vor so einem Szenario schützen?

Bevor wir das Szenario nicht genauer kennen, ist das schwer zu sagen. Man sollte insbeondere bedenken, daß in den Zeitungen und im Fernsehen viel Mist berichtet wird.

Gruß
C.

welche Kreditlaufzeit/Zinsbindung wurde denn vereinbart?

Es war eine Fernsehsendung, diese Details wurden nicht genannt,

welche Kreditlaufzeit/Zinsbindung wurde denn vereinbart?

Es war eine Fernsehsendung, diese Details wurden nicht
genannt,

Das ist bedauerlich. Letztlich lag bei allen vermeintlich skandalösen Fällen, die insbesondere in den Jahren 2006/2007 durchs Dorf getrieben wurden, ein Kündigungsgrund vor. Entweder waren die Kredite eben doch nicht störungsfrei bedient worden (teilweise sogar schon als ausfallgefährdete Kredite en bloc verkauft worden) oder aber die Zinsbindungsperiode endete und der Käufer verlangte einen höheren, aber immer noch marktgerechten Zinssatz, den der Kunde aber nicht mehr zahlen konnte. Eine anderweitige Anschlussfinanzierung konnte der Kunde nicht liefern, also wurde verwertet.

Auch die Behauptung, der Käufer würde sich an dem Verkaufserlöse, der den ausstehenden Kreditbetrag übersteigt, bereichern, hat sich als haltlos erwiesen. M.W. gibt es in Deutschland keinen nachgewiesenen Fall, in dem eine Sicherheitenzweckerklärung nicht vorgelegen hätte, nach der ein überschießender Betrag dem Schuldner zusteht.

Was nun bei dem konkreten Fall passiert ist, läßt sich ohne weitere Informationen leider nicht sagen.

Hi,

also entnehme ich Deiner Antwort, dass der Fernsehbeitrag Fehlinformationen beinhaltet haben muss. Wenn jemand IMMER seine Raten pünktlich zahlt(ggf. höhere Raten nach Ende der Zinsbindung) ist eine Verwertung nicht möglich?
Habe ich Dich richtig verstanden?

MFG

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Hallo,

Verträge müssen eingehalten werden. Auch wenn der Kredit verkauft wird, hat sich der Erwerber an die geschlossenen Kreditverträge zu halten (es sei denn es wäre im Vertrag ein Hintertürchen für genau diesen Fall… das ist aber nicht).

Meines Wissens nach, sind die Fälle die bisher groß durch die Presse getrieben wurden, immer in kleinen Detailpunkten falsch. Die Presse stellt es da: Harr A hat gebaut und immer alles bezahlt, Kredit wurde verkauft an XY-Bank, XY-Bank kündigt einen Tag später, versteigert das Haus und macht sich die Taschen voll.

Vergessen werden dann immer so kleine Details, dass der Kunde doch 3 Monate im Rückstand war o.ä…

Und für einen durch die Bank gekündigten Kreditvertrag eine Übernahmefinanzierung zu finden, wenn die Bonität eh schon am Ar… ist, ist fast unmöglich.

Gruß

derschwede77

Hallo,

also entnehme ich Deiner Antwort, dass der Fernsehbeitrag
Fehlinformationen beinhaltet haben muss. Wenn jemand IMMER
seine Raten pünktlich zahlt(ggf. höhere Raten nach Ende der
Zinsbindung) ist eine Verwertung nicht möglich?

gut, daß Du den Punkt noch einmal aufgreifsterwähnst; ich hatte eine Ergänzung glatt vergessen: natürlich muß ein Kreditgeber am Ende der Zinsbindung keinen Anschlußkredit gewähren. Eine Anschlußfinanzierung bei einem anderen Institut wird mitunter schwierig, weil ja noch der alte Kreditgeber ganz vorne im Grundbuch steht. Das kann natürlich der Käufer ausnutzen (insbesondere, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtert haben) und einen (nahezu) prohibitv hohen Zinssatz für die nächste Zinsperiode anbieten.

Daraus kann dann natürlich letztlich eine Zwangsversteigerung resultieren, an der sich aber - wie beschrieben - der Kreditgeber nicht bereichern kann.

Insofern tippe ich darauf, daß der Bericht entweder fehlerhaft war oder aber wesentliche Informationen fehlten. Kann man den Bericht eventuell irgendwo online abrufen (Mediathek o.ä.)?

Gruß
C.

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Hi,

sorry weiß nicht mehr. Das ist schon ein paar Wochen her. Ich meine das war auf RTL2 bin mir da aber nicht sicher.

MFG

Hallo Christian,

also entnehme ich Deiner Antwort, dass der Fernsehbeitrag
Fehlinformationen beinhaltet haben muss. Wenn jemand IMMER
seine Raten pünktlich zahlt(ggf. höhere Raten nach Ende der
Zinsbindung) ist eine Verwertung nicht möglich?

ich kenne auch keinen Fall, in dem eine Zwangsvollstreckung grundlos erfolgt ist.

Doch war ich der Meinung, dass dies prinzipiell möglich ist oder war. Wenn die Grundschuld getrennt vom Darlehen veräussert wird, kann oder konnte der neue Inhaber vollstrecken und dem unschuldigen Kreditnehmer bliebe nur ein Schadenersatzanspruch gegen den ursprünglichen Kreditgeber (also die erste Bank).

Ist das prinzipiell falsch?

Gruß
achim

Hallo Achim,

Doch war ich der Meinung, dass dies prinzipiell möglich ist
oder war. Wenn die Grundschuld getrennt vom Darlehen
veräussert wird, kann oder konnte der neue Inhaber
vollstrecken und dem unschuldigen Kreditnehmer bliebe nur ein
Schadenersatzanspruch gegen den ursprünglichen Kreditgeber
(also die erste Bank).

Ist das prinzipiell falsch?

nein, nicht prinzipiell, aber in der Praxis gibt es zu jeder Grundschuld eine Sicherheitenzweckerklärung, in der steht, daß die Grundschuld nur zusammen mit der Forderung verkauft werden darf und zudem die verkaufte Grundschuld betraglich in einem angemessenen Verhältnis zur bestehenden/verkauften Forderung stehen muß.

Man kann also bspw. keine Euro 3 Mio. Grundschuld zusammen mit einer Restforderung von 27,50 Euro verkaufen.

Nun ist es natürlich denkbar, daß jemand in böser Absicht eine Zweckerklärung aufsetzt, die den Kreditnehmer benachteiligt, aber dann sind wir wieder bei diversen anderen Schutzvorschriften u.a. im AGB-Bereich (§§ 305ff) und bei Allgemeinplätzen wie Treu und Glauben und Sittenwidrigkeit.

Nicht zuletzt hat der Gesetzgeber noch das Risikobegrenzungsgesetz beschlossen, das (nur theoretisch) bestehende Lücken geschlossen hat.

In der Praxis sind also Fälle wie die seinerzeit oft (bzw. eigentlich durchgängig falsch) geschilderten Fälle ausgeschlossen. Letztlich reduziert sich das Restrisiko auf das Zusammentreffen von ungesetzlichen Machenschaften mit purer Blödheit (im Sinne von „im Zusammenhang mit der größten Ausgabe des Lebens nicht alle Verträge richtig gelesen“) seitens des Schuldners.

Gruß
C.

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Hallo Christian,

vielen Dank. Ich wundere mich nur, dass trotz mehrer Jahre

Risikobegrenzungsgesetz

sowohl meine Kreditberaterin als auch später mein Notar mich vor 3 Monaten bei meiner Grundschuld noch darauf hinwiesen, dass hier noch eine Gesetzeslücke bestünde (also getrennte Abtretung und dann Vollstreckung). Und das ich auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung nur durch den Verzicht meiner Bank auf Abtretung geschützt sei.

Da sich die obskuren Fernsehfälle ja damals in Wohlgefallen zerlegten, fragte ich nach, ob sie denn einen konkreten Fall kennen oder angeben könnten. Sie wollten mal schauen (wobei es dann natürlich blieb), waren sich aber „ganz, ganz sicher“.

Also nochmal vielen Dank, Du hast meine letzten Zweifel ausgeräumt.

Gruß
achim

Wenn man selber einen Kredit aufnehmen wollte. WIe kann man
sich vor so einem Szenario schützen?

Indem man zu einer gescheiten Bank geht, bei der der Verzicht auf den Verkauf des Kredites vereinbart wird :wink:.

BTW:
Sofern Du einen Kredit einwandfrei bedienst, ist zum einen ein Verkauf durch die Bank kaum möglich, und falls doch gelten die vereinbarten Konditionen bis Ende der vereinbarten Laufzeit weiter. Du zahlst dann einfach dieselben Raten an den Käufer. Natürlich mußt Du Dich auch da um eine Anschlussfinanzierung kümmern.

Kritisch wird es bei Zahlungsstörungen: Dann brichst Du den Kreditvertrag, und die Bank kann den Restbetrag sofort fällig stellen. Sofern Du dann keine Anschlußfinanzierung durch eine andere Bank erhältst, kann die Bank die Immobilie verwerten.

Also den konkreten Fall kenne ich nicht und dann ist es auch schwierig zu beurteilen, ob der Bericht wirlich ALLE Aspekte fair beleuchtet (Wann kam denn der Bericht wo ?).

Meine Erfahrungen als Banker sagen mir, dass sehr oft die Bonität des Kunden nicht wirklich soooo Top ist und evtl. doch ein formales Recht der Bank bzw. des Kreditkäufers besteht, zu kündigen. Aber das ist Spekulation.

GRUNDSÄTZLICH gilt:
Banken müssen für die Risikoposition „Kredite an Kunden“, die ja grundsätzlich ein Ausfallrisiko darstellen (egal wie die Bonität im Detail und die Werthaltigkeit der Sicherheiten ist), eine „Unterlegung“ durch Eigenkapital vorhalten. Das heißt, für z.B. 1 Mio Kredit Volumen muss ich eine bestimmte Menge Eigenkapital reservieren. Die Höhe des benötigten Eigenkapitals richtet sich im Details nach vielen Kriterien, z.B. Bonität, Sicherheiten und vieles andere mehr.
Das bedeutet für die Geschäftspolitik der Bank, dass dieses Eigenkapital nun nicht mehr für die ebenso benötigte Unterlegung ANDERER GEschäfte, die ebenfalls eine EK-Unterlegung benötigen, zur Verfügung steht. UND: Eigenkapital ist für die Geschäftsbank das TEUERSTE, was es gibt (Ackermann, Deutsche Bank: Ziel ist 25 % EK-Rendite, d.h. die Aktionäre wollen für ihr Risikokapital 25 % Rendite sehen, denn das Kapital kann ja auch mal weg sein…).
Während z.B. Omas Sparbuch die Sparkasse oder Bank als Fremdkapital jetzt nur noch 0,3 % kostet - kleiner Unterschied, oder ???

Wenn nun die Bank ihr Geschäftsfeld (z.B. grundsätzlich keine Kredite mehr an Geschäftskunden) ändern möchte oder z.B. befürchtet, dass alle Hotels künftig schlechtere Geschäfte machen werden (Mindestlohn oder das Internet oder oder oder…), dann kann sie auch einen problemlos laufenden Kredit VERKAUFEN (wenn es der Kreditvertrag und die Gesetze zulassen).
Vorteil für die Bank: Entlastung des reservierten Eigenkapitals, das wieder für andere Risikogeschäfte zur Verfügung steht, die evtl. mehr Rendite versprechen…
Der Käufer kann nun ein Hedgefonds oder eine Heuschrecke im weitesten Sinne (VORSICHT: Nicht alle Hedgefonds sind Heuschrecken !!!) sein. die investieren einen etwas kleineren als den Nennbetrag der Kreditforderung und HABEN in der Regel KEIN Interesse, den Vertrag lange laufen zu lassen, sondern wollen durch schnelle Fälligstellung incl. evtl. ZV schnell an ihr Geld kommen: 30 % Gewinn in 2 Jahren wären tats. 15 % Rendite p.a. !

Warum die Bank ihre Forderung zu weniger als 100 % verkauft ??? Entweder weil sie sich strategisch aus dem Geschäftsfeld verabschieden will oder muss oder weil es ihr sehr schlecht geht und lieber schnell mit größerem Verlust, aber Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende das Risiko loswerden will oder muss…
Mir als ehemaligem Kundenberater einer Geschäftsbank hat sich damals der Magen umgedreht, als tatsächlich angefangen wurde (Commerzbank, HVB u.a.) auch reguläre Kredite an solche Investoren zu verkaufen.
DAs waren in der Regel erst einmal problematische Kredite, aber dann immer mehr auch „normale“ Kredite…

Die Detais der rechtlichen Seite kann ich nicht kommentieren, aber oft ist es ja so, dass der mächtigere erste einmal etwas erklärt, und dagegen muss man erst einmal erfolgreich ankämpfen. Da gibt es sicherlich viele EXTREM rücksichtslose Mitspieler in diesem Markt.

So, ich hoffe, ich konnte das Thema etwas beleuchten… es gibt da noch viele Aspekte.

Guten Morgen, auf die Frage gibt es nur eine Antwort: Eine Bank darf einen laufenden Kredit nicht veräußern, weil sie ansonsten gegen den Kredit-Vertrag verstößt. Anders sähe es aus, wenn der Kredit gekündigt worden wäre (aus welchen Gründen auch immer). Dann müsste man feststellen, ob die Kündigung zu Recht erfolgt ist. Aber - sollte dies von ihrer Seite nicht nur eine Frage sein, weil Sie das im Fernsehen gesehen haben, dann wäre in dem Fall ein Profi gefragt (aber wirklich ein Profi, der nicht zwingend bei Rechtsanwälten zu finden ist). Viel Glück.