Wieso ist das Zuwanderungsgesetz nicht mit anderen

Guten Tag,

ich bin ein Schüler und besuche momentan die neunte Klasse eines Gymnasiums. Im Deutschunterricht arbeiten wir gerade am Thema Migration.

Nun wurde uns folgende Frage gestellt: „Weshalb ist das Zuwanderungsgesetz nicht mit anderen Gesetzen vernetzt. Beurteilt die Entscheidung des Gesetzgebers und begründet diese.“

Die vollständige Klasse ist bei dieser Frage überfordert, wir kaum Ahnung von irgendwelchem Rechtswesen haben und der Lehrer anscheinend keine Antworten geben will. Wer die Frage zur nächsten Stunde nicht richtig beantwortet hat, bekommt 'ne 6.

Google hat mir leider nicht geholfen, da nie wirklich auf diese Tatsache eingegangen wird.

Nun hoffe ich hier auf Hilfe. Natürlich erwarte ich hier keine „Komplettlösung“. Aber eine kleine halbwegs verstehbare Hilfe, die mich auf den richtigen Pfad bringt wäre schon nett.

Gruß,
Georg

Hallo,

gibt es für diese Fragestellung weitere Erläuterungen?

Das Zuwanderungsgesetz ist ein Artikelgesetz und besteht aus Änderungen (Ergänzungen und Streichungen). Deshalb ist es nur in Verbindung mit den jeweiligen anderen Gesetzen (Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Beschäftigungsverfahrensverordnung usw.) wirksam.

Anstelle einer umfassenden Kodifikation (wie z.B. das BGB oder SGB) hat der Gesetzgeber sich entschieden, es bei den Einzelgesetzen im wesentlichen zu belassen, nur das Ausländergesetz durch ein Aufenthaltsgesetz komplett zu ersetzen.

Warum macht der Gesetzgeber das?

Wenn ein es um ein solches Artikelgesetz geht, können im Laufe des Verfahrens Teile des Gesetzes herausgenommen oder Teile hinzugefügt werden, während bei einer Kodifikation das nicht so einfach ist. Bei einem sehr strittigen Inhalt oder einem mit heißer Nadel gestrickten Entwurf kann ein Artikelgesetz von Vorteil sein.

VG
EK

Danke für deine Antwort und nein es gibt keine weiteren Erläuterungen nur diese Frage und ein Auschnitt aus dem Zuwanderungsgesetz.

Danke für deine Antwort und nein es gibt keine weiteren
Erläuterungen nur diese Frage und ein Auschnitt aus dem
Zuwanderungsgesetz.

Was steht denn in dem Ausschnitt drin?

§1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugsvon Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich zugleich der Erfüllung der humanitärem Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.

Das steht da…