Es ist mal wieder eines dieser für Dich typischen Postings, in denen Dinge miteinander vermischt werden, die nichts miteinander zu tun haben, nur um mal wieder einen angeblichen Skandal konstruieren zu können.
Nichts und niemand hindert Dich daran, auch weiterhin dein altes Zeug bei ebay und Co. zu verticken. Weder als Privatmensch noch als Gewerbetreibender! Insoweit darfst Du auch weiterhin so tun als sei es nachhaltig Überkonsum noch dadurch zu befördern, dass man von vorne herein einen Erlös für nicht bis kaum genutzte überflüssige Dinge einkalkuliert, den man dann in den nächsten entsprechenden Einkauf investieren kann (so kann man das ganze Thema durchaus auch sehen, wenn man sich mal ansieht, was da so alles in welchem Zustand angeboten wird).
Wer Omas Nachlass loswerden will, die zu klein gewordene Kinderkleidung mit mehr Aufwand als Gewinn los schlagen will, … kann dies auch weiterhin vollkommen problemlos machen. Sollte sich das FA aufgrund einer Meldung dafür interessieren, reichen sicher wenige Zeilen um die Sache zu klären. Es stellt sich aber die Frage, ob es in solchen Fällen überhaupt soweit kommt, denn man darf davon ausgehen, dass diese Regelung die FA schon massiv mit den wirklich interessanten Fällen überlasten wird. Und das sind die Fälle, bei denen ich als braver Steuerzahler und Einzahler ins Sozialversicherungssystem nur Beifall klatschen kann, wenn da mal richtig aufgeräumt wird. Denn was bei ebay und Co. wirklich ein Massenphänomen ist, sind die Leute, die über Jahr und Tag den Privatverkäufer spielen, ihre Kunden um ihre Verbraucherschutzrechte bringen und ganz sicher bislang keinen Cent von regelmäßigen und ganz erheblichen, offensichtlich gewerblichen Einkünften versteuert haben, und selbstverständlich auf dieses Geld auch keine Sozialabgaben entrichten! Und da kann auch jeder seriöse Händler nur Beifall klatschen, wenn dieser total zu seinem Nachteil verzerrte Wettbewerb endlich mal angemessen die Aufmerksamkeit des FA bekommt.