Wieso ist die Bundesregierung gegen Nachhaltigkeit?

Hallo,
künftig werden bei Kleinanzeigen- und Auktionsportalen wahrscheinlich weniger gebrauchte Waren von Privatverkäufern angeboten weil bei über 30 Verkäufen die Plattform den Verkäufer ans Finanzamt melden muss - und die meisten Leute haben wahrscheinlich keine Lust dazu extra Papierkram auszufüllen, weil sie irgendeinen Plunder aus dem Keller für einstellige Beträge verkauft haben.

Die Grenze von 2000 Euro ergibt ja noch irgendwie Sinn - aber wieso geht es um die Anzahl der verkauften Produkte? 30 Exemplare sind nicht einmal ein kleines Bücherregal voll.

Es wird also eher weggeworfen als verkauft - und die Käufer kaufen eher neu als gebraucht, was genau das Gegenteil des Nachhaltigkeitsgedanken ist.

Wieso beschließt die Ampelkoalition Gesetze, welche Nachhaltigkeit erschweren?

Gruß

Desperado

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Blödsinn :woman_shrugging:

… es geht vor allem darum Steuerhinterziehung zu unterbinden

Wer so viel verkauft macht das definitiv nicht mehr ‚privat, in kleinem Rahmen und gelegentlich‘ sondern es steht sehr sicher eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter … und Gewinne aus Handelsgeschäften müssen versteuert werden

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Oder auch der Versuch einer Schadenminderung.
Wenn ich als Händler z.B. Ladenhüter unter dem Einkaufspreis verkaufe, kann man kaum noch von Gewinnerzielung sprechen.
Diese Ladenhüter können auch Ersatzteile oder Verbrauchsmaterial für Maschinen oder Geräte sein, die nicht mehr im Programm sind.

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Na ja, das kommt ein bisschen darauf an. Wenn ich so Kleinkram von meiner Tochter verkaufe, Klamotten oder Bücher, und die für 1-2 Euro weggehen, habe ich gerade mal, wenn ich großzügig bin, 60 Euro eingenommen. :sweat_smile: Vorher habe ich aber ein Vielfaches dafür ausgegeben. Und dann soll das gewerblich sein?

Aber so ein Händler meldet seine Umsätze doch ohnehin ans Finanzamt und führt die entsprechende Umsatzsteuer ab. :wink:

Wenn ich @Aprilfisch bisher richtig verstanden habe, ist die verpflichtende Meldung der Platform an das Finanzamt kein Automatismus dafür, dass man plötzlich Umsatzsteuer abführen muss. Das war es meines Wissens auch schon vorher nicht, wenn das Finanzamt durch „Zufall“ auf solche Verkäufer aufmerksam wurde.

Grüße
Pierre

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Ja, das ist korrekt. Automatismus bezieht sich nur auf die Meldung, nicht auf die Verpflichtung. Bei dem Link, den @Gudrun im anderen Thread angegeben hat, steht:
Wer handelt gewerblich?

Für gewerbliche Verkäufe gibt es einige Indizien. So listet die Seite mehrere Punkte auf, für die sich die Behörden interessieren könnten.
Diese Indizien können für einen gewerblichen Verkauf sprechen

  • Artikel werden gekauft, um sie rasch wieder zu verkaufen
  • Wiederkehrende Käufe und andauernde Verkäufe
  • Selbstgemachte Artikel werden verkauft
  • Mehrere Artikel oder gleichartige Waren sind im Angebot des Verkäufers

Was sind „mehrere Artikel oder gleichartige Waren“? Klamotten und Bücher würden an sich darunter fallen, oder?

Auch klar, alles nur Indizien. aber wenn du einen Sachbearbeiter erwischt, der komisch drauf ist … Ich weiß nicht, wie es ausgeht. :sweat_smile:

Viele Grüße
Christa

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Spannende Frage!
Da ich davon noch nichts gehört hatte, war ich erstaunt über die Zahl „30“ und das kein Zeitraum genannt wurde.
Ich habe dann mal Google angeworfen und ziemlich schnell auf diversen Portalen immer die gleiche Aussage gefunden:

  • Es ist eine EU Vorlage, bzw. der Antrieb kommt von dort
  • der Zeitraum für die Verkäufe beträgt ein Jahr
  • Bei Überschreitung von 2000 € wird gemeldet
  • bei Überschreitung von mehr als 30 Verkäufen wird gemeldet

In meinem Fall komme ich locker darüber, da ich seit geraumer Zeit einige Dinge aus dem Nachlass meiner Eltern verkaufe. Da steckt bei mir weniger der Händler dahinter sondern die Motivation, dass es ja noch jemand gut gebrauchen kann. Nebenbei bemerkt alleine DPD hat an mir 2022 über 150 € an Porto verdient. Diese Zahl ist ja ebenso in den 2000 € enthalten und hat nichts mit Gewinn zu tun, im Gegenteil es ist ein durchlaufender Posten, den ich vom Käufer erhalten habe und an DPD weiter reiche.

Sicher kann man heute digital viel auswerten aber ich glaube bei den vielen Geschäften alleine auf den beiden Portalen E-Bay und E-Bay Kleinanzeigen und dazu noch die vielen anderen Verkaufsportale (Auto, Immobilien, Vermieterportale) , die es im Internet so gibt, wird das eine wahre Flut an Informationen auslösen.

Aus allen Texten geht für mich auch nicht klar hervor, ob die Händler immer automatisch liefern müssen wenn die Schwelle überschritten wurde, oder ob die Informationen erst auf Nachfrage geliefert werden müssen.

Ich sehe jedenfalls nicht, dass sowohl die „alte“ als auch neue Bundesregierung (als auch die unteren Ebenen) gegen Nachhaltigkeit arbeiten.

Viele Grüße
Crunsch

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Servus,

spätestens bei der Rechtsbehelfsstelle - noch vor dem gerichtlichen Verfahren - wird der vollständige Sachverhalt gewürdigt, und wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, gibt es auch keine Einkünfte: Keine positiven und keine negativen.

Schöne Grüße

MM

Und wenn Du mal zum Schmitt gingest statt immer bloß zum Schmittchen?

https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/BJNR273010022.html

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Moin,

Sieh es einmal anders herum. Wenn eigentlich gewerblich Handelnde sich unter privat verstecken, dann hat das auch Konsequenzen in Bezug auf die gesetzliche Sachmängelhaftung. Wobei dem Finanzamt meines Wissens nach zunächst nur die Summen an sich gemeldet werden.
Es lässt sich bequem heraus finden, ob Verkäufer Müller regelmäßig jede Woche 30 Produkte verkauft oder diese Menge in einem Jahr zusammenkommt.

Verkaufst du 30 Bücher pro Jahr oder pro Woche?

-Luno

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Ich bin gerade dabei, meine Schränke und Bücherregale zu entrümpeln.

Bei den Büchern sind das schon deutlich mehr als 30 :wink:

Moin,

Machst du das jeden Monat und verkaufst jeden Monat 30 oder mehr Bücher? :thinking:

-Luno

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§ 6 Abs. 6 PStTG: „Der Meldezeitraum ist das Kalenderjahr, für das die Meldung gemäß Abschnitt 2 erfolgt.“

Mit einem Umsatz von geschätzt 35€ es sei denn es wären seltene Fachbücher oder signierte, gut erhaltene Erstausgaben von gesuchten Exemplaren :joy:

Servus,

und damit geht es weder um ESt-pflichtige Einkünfte noch um USt-pflichtige Lieferungen.

Je nachdem, wie die ganze Melderei bei der Finanzverwaltung implementiert wird (das weiß ich nicht; ich halte es für sehr gut möglich, dass da die offensichtlich harmlosen „Fälle“ vorweg maschinell ausgefiltert werden), kann es dabei vielleicht zu dem berühmten Brieflein kommen „Nach hier vorliegenden Informationen haben Sie im Kalenderjahr 2023 etc. etc.“, das ist dann aber kein Steuerbescheid und in dem Moment aus der Welt, wo der zuständige Mensch am FA Deine Erläuterung zu dem Vorgang liest.

Schöne Grüße

MM

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Ja, das ist mir alles bewusst. Aber trotzdem könnte man potentiell irgendwelchen Aufwand deswegen bekommen :sunglasses:

Es ist mal wieder eines dieser für Dich typischen Postings, in denen Dinge miteinander vermischt werden, die nichts miteinander zu tun haben, nur um mal wieder einen angeblichen Skandal konstruieren zu können.

Nichts und niemand hindert Dich daran, auch weiterhin dein altes Zeug bei ebay und Co. zu verticken. Weder als Privatmensch noch als Gewerbetreibender! Insoweit darfst Du auch weiterhin so tun als sei es nachhaltig Überkonsum noch dadurch zu befördern, dass man von vorne herein einen Erlös für nicht bis kaum genutzte überflüssige Dinge einkalkuliert, den man dann in den nächsten entsprechenden Einkauf investieren kann (so kann man das ganze Thema durchaus auch sehen, wenn man sich mal ansieht, was da so alles in welchem Zustand angeboten wird).

Wer Omas Nachlass loswerden will, die zu klein gewordene Kinderkleidung mit mehr Aufwand als Gewinn los schlagen will, … kann dies auch weiterhin vollkommen problemlos machen. Sollte sich das FA aufgrund einer Meldung dafür interessieren, reichen sicher wenige Zeilen um die Sache zu klären. Es stellt sich aber die Frage, ob es in solchen Fällen überhaupt soweit kommt, denn man darf davon ausgehen, dass diese Regelung die FA schon massiv mit den wirklich interessanten Fällen überlasten wird. Und das sind die Fälle, bei denen ich als braver Steuerzahler und Einzahler ins Sozialversicherungssystem nur Beifall klatschen kann, wenn da mal richtig aufgeräumt wird. Denn was bei ebay und Co. wirklich ein Massenphänomen ist, sind die Leute, die über Jahr und Tag den Privatverkäufer spielen, ihre Kunden um ihre Verbraucherschutzrechte bringen und ganz sicher bislang keinen Cent von regelmäßigen und ganz erheblichen, offensichtlich gewerblichen Einkünften versteuert haben, und selbstverständlich auf dieses Geld auch keine Sozialabgaben entrichten! Und da kann auch jeder seriöse Händler nur Beifall klatschen, wenn dieser total zu seinem Nachteil verzerrte Wettbewerb endlich mal angemessen die Aufmerksamkeit des FA bekommt.

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Der vorläufige Höhepunkt war vor einigen Jahren ein Verkäufer in einem sehr speziellen Marktsegment, der sich angesichts der Vielzahl seiner Transaktionen damit brüstete, dass er zwar einen großen Kostenvorteil bei DHL generieren würde, aber nicht daran dächte, diesen an seine Kunden weiterzugeben.

Aus einem mir bis heute völlig unklaren Grund brachen die Verkäufe im Nachgang deutlich ein.

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Dem stimme ich ja zu - aber dafür hätte doch die Grenze von 2000 Euro ausgereicht. Die Verkäufer die Du beschreibst haben sicherlich mehr als 2000 Euro Jahresumsatz.

Nun stelle man sich mal Privatpersonen vor, die Angst haben mit einem Schreiben vom Finanzamt konfrontiert zu werden weil sie ein paar alte Bücher verkauft haben und diese stattdessen lieber wegwerfen.

Das passiert nur in Deinem Kopf.

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