Ich gehe mit dem EStG seit 1985 sozusagen von Du zu Du um, und ich erkenne in diesem Gesetz keinen Raum für Willkür. Genauso wenig übrigens wie in der Tätigkeit der Finanzbehörden.
Episodisch dazu, was mein Studienfreund Konrad R, ein ganz klassischer Anarchist (eher Landauer- als Bakunin-orientiert) meinte, nachdem er seinen zivilen Ersatzdienst in Samaná hinter sich hatte:
Die deutsche Bürokratie hab ich immer aus tiefstem Herzen gehasst - aber mit meinen Erfahrungen aus der Dom Rep glaube ich jetzt, dass es schon etwas für sich hat, wenn ich morgens zur Zulassungsstelle gehen kann und dabei sicher sein kann, dass mein neues Auto mittags alle Stempel und Kennzeichen haben wird, die es braucht…
Und genau so verhält es sich mit der Veranlagung zur ESt auch.
Und wer sich von wem vorher irgendwelche Gäule hat scheu machen lassen, weil er sich bei Bild oder t-online oder sonst irgendwelchen shithole-Quellen desinformiert hat, spielt bei der Veranlagung zur ESt überhaupt keine Rolle. Die findet nämlich ohne Ansehen der Person statt, und auch der brunzdümmste Steuerpflichtige wird nicht nach anderen Grundsätzen und Regeln veranlagt wie Eckbert von Bohlen und Halbach oder Reinhold Würth.
Und jetzt kommst Du: Nenne mir einen einzigen Fall von Veranlagung zur ESt, der von Willkür geprägt ist, gewesen ist oder war,
Glück auf!
MM