Auch eScooter brauchen eine ABE - siehe hier die Übersicht:
https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_node.html
Ob der dort zu findende Street One der von Aldi verkaufte ist, kann ich nicht beurteilen - wohl aber @Desperado, der ja mal einen Blick auf das Typenschild seines Stehrollers werfen kann.
Es gibt Zulassungskriterien - diese wurden wohl eingehalten. In einer Massenproduktion kann dann auch mal ein Fehler passieren (ich unterstelle jetzt keine Absicht, ich kenne die Anforderungen von Aldi zu so einigen Non-Food-Artikeln, die sind nicht ohne), das heißt aber
a) nicht, dass alle Roller davon gleichermaßen betroffen sind
b) auch nicht, dass dieses nur Einzelfälle sind.
c) man könnte jetzt auch noch das Thema Dauerhaltbarkeitsprüfung auseinanderpflücken… Die Teile müssen nur dem „verkehrsüblichen Betrieb“ standhalten, das ist mit Sicherheit keine Extrembelastungsprüfung
Einwand - so wie ich das weiß, muss man mit den Teilen auf den Radweg bzw. Sch(m)utzstreifen und darf nur im Ausnahmefall auf die Straße. Da sind Fahrräder* noch weitaus breiter verwendbar und die haben defnitiv keine ABE
Frage doch bei der zuständigen Aldi-Hauptverwaltung (Nord oder Süd) nach… Die werden das über die Chargen bewerten können.
*Ach ja, mir ist schon mal ein Fahrrad (= Fahrzeug, dem entsprechend auf der Straße unterwegs) bei der Fahrt verreckt. Gabelbruch. War übrigens ein teures Markenrad.