Wieso kein Produktrückruf für gefährliche Produkte?

Hallo,
der ADAC hat e-Roller getestet: Einer davon fiel besonders negativ auf, nämlich das Modell von Aldi, der Maginon Street one. Der ADAC schrieb darüber: „Beim Maginon übersteht außerdem eine Schweißnaht des Alu-Rahmens die Dauerhaltbarkeitsprüfung nicht unbeschadet…“

Wieso gibt es bei diesem Modell keinen Produktrückruf? Bei einem Fahrzeug welches für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist dürfte die Gefahr einer brechenden Schweißnaht enorm sein. Ein Weltkonzern wie Aldi scheint aber nicht zu reagieren. Wieso bleibt der Rechtsstaat passiv?

Gruß
Desperado

Hallo,

Für Kraftfahrzeuge (und nur für diese Fahrzeuge) müssen die Hersteller eine allgemeine Betriebserlaubnis in Deutschland beantragen. Sollte es Fehler am Fahrzeug geben, die so schwer wiegend sind, dass die Betriebserlaubnis erlöschen könnte, wird ein Rückruf gestartet und der Fehler behoben. Fahrzeugbesitzer, die diesem Rückruf nicht folgen, werden bald einen Brief von Kraftfahrtbundesamt erhalten, dass für ihr Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlöschen wird.

Mit diesem System und dem TÜV ist es aus meiner Sicht recht gut sicher gestellt, dass die Kraftfahrzeuge, die auf unseren Straßen unterwegs sind, einen technisch recht hohen Standard haben und „gemeingefährliche“ Fahrzeuge recht zuverlässig aus dem Verkehr gezogen werden.

Für Fahrräder, e-Scooter und andere Sportgeräte gib es so eine allgemeine Betriebserlaubnis, ein Zentrales Erfassungsregister und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen nicht. Hier liegt es in der Verantwortung des Herstellers und vielleicht des Vertriebs, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Grüße
Pierre

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Auch eScooter brauchen eine ABE - siehe hier die Übersicht:
https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_node.html
Ob der dort zu findende Street One der von Aldi verkaufte ist, kann ich nicht beurteilen - wohl aber @Desperado, der ja mal einen Blick auf das Typenschild seines Stehrollers werfen kann.

Es gibt Zulassungskriterien - diese wurden wohl eingehalten. In einer Massenproduktion kann dann auch mal ein Fehler passieren (ich unterstelle jetzt keine Absicht, ich kenne die Anforderungen von Aldi zu so einigen Non-Food-Artikeln, die sind nicht ohne), das heißt aber
a) nicht, dass alle Roller davon gleichermaßen betroffen sind
b) auch nicht, dass dieses nur Einzelfälle sind.
c) man könnte jetzt auch noch das Thema Dauerhaltbarkeitsprüfung auseinanderpflücken… Die Teile müssen nur dem „verkehrsüblichen Betrieb“ standhalten, das ist mit Sicherheit keine Extrembelastungsprüfung

Einwand - so wie ich das weiß, muss man mit den Teilen auf den Radweg bzw. Sch(m)utzstreifen und darf nur im Ausnahmefall auf die Straße. Da sind Fahrräder* noch weitaus breiter verwendbar und die haben defnitiv keine ABE

Frage doch bei der zuständigen Aldi-Hauptverwaltung (Nord oder Süd) nach… Die werden das über die Chargen bewerten können.

*Ach ja, mir ist schon mal ein Fahrrad (= Fahrzeug, dem entsprechend auf der Straße unterwegs) bei der Fahrt verreckt. Gabelbruch. War übrigens ein teures Markenrad.

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Wieder was dazu gelernt, danke für die Korrektur.

Grüße
Pierre

merkst du deinen Fehler?
E-Scooter können bis zu 20 (oder sind es 25?) km/h fahren - sind also Kraftfahrzeuge. Die müssen eine ABE haben und führen auch ein Versicherungskennzeichen. Ein „zentrales“ Register gibt es nicht - aber das gibts ja auch nicht für Mofas…

„Straße“ ist nicht die Fahrbahn. Auch Fußgänger auf dem Gehweg nehmen am „Straßenverkehr“ teil.

Wenn es kein Systemfehler ist, muss es nicht.
Wenn das KBA die ABE nicht zurückzieht oder auf Rückruf pocht: muss nicht.

Mir bekannt. Ich meinte damit die Fahrbahn (so ziemlich jeder, der sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt hat, versteht das übrigens intuitiv richtig :wink: )
Auf dem Gehweg haben die Stehroller nämlich noch weniger zu suchen wenn sie gefahren werden, als auf Rad- oder Sch(m)utzstreifen.