Wieso macht erst die Anschaffung eines Nachfolgeautos die Erstattung des Nutzungsausfalls für ein unverschuldet verunfalltes Fahrzeug möglich?

Guten Tag,
die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet dem Halter des beschädigten Kfz zu 100% den Zeitwert seines Autos sowie die Abschleppkosten. Die Erstattung des Nutzungsausfalls – beansprucht für den Zeitraum des Restwertgutachtens plus der dort genannten Wiederbeschaffungszeit von 8 Tagen - lehnt sie jedoch ab, weil er „nicht belegt wäre“. Als Beleg wird die Zulassungsbescheinigung des Ersatzfahrzeugs genannt. Die Aussage des Geschädigten, dass die Wiederbeschaffung innerhalb dieser Zeit noch nicht stattfand, reicht der Versicherung nicht.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Weigerung der Versicherung? In der Realität kann die Fahrzeuganschaffung viel länger als 8 Tage in Anspruch nehmen, die Nutzungsausfallkosten entstehen aber zeitnah und ohne Verzug.

Wenn Du die Kosten nicht spezifizieren kannst, weiß die Versicherung doch gar nicht, wie hoch sie sind und kann somit auch nichts zahlen. Mit dem Ersatzfahrzeug ist wohl eher ein Leihwagen und nicht das neue Auto gemeint…

Gruß Oberberger

Hallo!

Man hat doch 2 Möglichkeiten, was man macht, wenn Auto total zerstört ist und man einen neuen(gebrauchten) beschaffen will.

Man nimmt Leihwagen und sucht einen passenden gebrauchten. Hat man den gefunden, dann meldet man ihn an.
Für die Zeit der Suche bis Anmeldung wird der Leihwagen bezahlt.

Oder man nimmt keinen Leihwagen sondern will lieber eine Entschädigung in Geld je Ausfalltag bekommen Z.B. weil man einen Zweitwagen hat, den man nutzen kann.
Auch das geht genauso. Steht die Zeit fest, werden die Tage abgerechnet und erstattet.

Das es Höchstdauern gibt wurde angesprochen, allerdings sind 8 Tage selbst für Massenmodelle wenig. Es gibt Gerichtsurteile, die deutlich mehr Zeit einräumen.

http://www.siewertsen.com/index.php/informationen-oben/wiederbeschaffungsdauer-oben

MfG
duck313

o.m.g.

30s sind hier wieder mal zu lange zum löschen. was für ein saftladen.

also: ich habe zu spät gelesen, dass du weiter unten auf die beschränkung eingehst. ist also doppelt beantwortet.