Wieso muss eine Reifengröße im Fahrzeugschein stehen?

Hallo,
die Zulassung eines Anhängers wurde von der Zulassungsstelle verweigert. Der Grund: Es steht keine Reifengröße in den Fahrzeugpapieren.

Dazu passt aber nicht, dass der Vorbesitzer den Anhänger vor ein paar Jahren auch in Deutschland zulassen konnte und die 7 anderen Vorbesitzer der letzten 41 Jahre auch.

Skuril ist es sowieso: Seitdem vor rund 15 Jahren auf die neuen Fahrzeugpapiere umgestellt wurde stehen nicht mehr alle erlaubten Reifengrößen im Fahrzeugschein sondern nur noch eine der erlaubten, d.h. wenn jemand eine andere Reifengröße fährt weiß man anhand der Papiere nicht, ob diese erlaubt ist oder nicht. Wieso muss dann unbedingt eine der erlaubten Größen im Fahrzeugschein stehen?

Kann mir jemand die Logik dahinter erklären?

Gruß und Dank

Desperado

P.S.: Im spezifischen Fall wurde ein Kompromiss mit der Zulassungsstelle erreicht.

wow, was ist das für ein Anhänger?

Zum Tüv und Reifengröße abnehmen lassen könnte Helfen. Das hatte ich mal vor guten 20 jahren so gemacht, ob das noch geht sagt ein Telefonanruf.

So ein Alter ist nicht untypisch für einen Anhänger der nicht gewerblich genutzt wird und nur gelegentlich bei schönem Wetter gefahren wird. Ist übrigens ein Westfalia.

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder ?
Weil nur so der Halter und bei Kontrollen die Polizei überhaupt einen Anhaltspunkt hat welche Größe zugelassen ist.
Das auch schon wegen Platzmangel nicht alle zulässigen Größen drin stehen können leuchtet sicher ein, da müsste man bei vielen Fahrzeugen ein extra Faltblatt einlegen.

Aber gar keine Größe ?

Wie kommt es eigentlich, dass bei Dir immer alles auf Sonderfälle hinauslaufen muss, die abweichend vom Normalfall oder nur mal einfach sind ?

Wenn der Hänger gültigen HU hat, dann würde ich mit der HU-Prüfstelle sprechen und fragen was es mit der fehlenden Eintragung von Reifengrößen auf sich hat. Ob man es nachtragen könnte (soll man die sich ausdenken ?. Denn wenn es einen Hersteller gäbe hättest Du dich ja an den wenden können.
Vermutlich ein Eigenbau, aber gerade bei dem soll die Reifengröße fehlen ?

MfG
duck313

Früher wurden auch alle erlaubten Reifengrößen im Fahrzeugschein eingetragen - und wer andere Reifen fahren wollte hat diese eben noch zusätzlich eintragen lassen. Die Fahrzeugscheine waren früher auch kein dicker Katalog.

Wer jetzt einen Gebrauchtwagen kauft kann kaum überprüfen ob die aufgezogenen Reifen dort erlaubt sind.

Ich fände es sinnvoll, wenn alle vom Hersteller erlaubten Reifengrößen eingetragen sind - sonst könnte man sich das auch gleich schenken. Einen Anhaltspunkt gibt eine einzige eingetragene Reifengröße nicht wirklich - oder wie soll ein Polizist wissen, ob die 205er Reifen legal sind wenn nur 195/65/R15 im Schein steht?

Als ich den Anhänger gekauft hab achtete ich auf alles mögliche aber nicht darauf, ob dort eine Reifengröße in den Papieren steht - wieder etwas gelernt. Aber wie gesagt, das Problem wurde schon gelöst, es geht mir darum, wieso so etwas überhaupt eingetragen werden muss wenn der Informationsgehalt doch sehr begrenzt ist. Beim zulässigen Gesamtgewicht steht ja auch eine Zahl im Schein - und nicht, dass das zGG 1,8 t sein könnte aber evtl. auch ein anderes.

Da haste recht!
Wende dich an Westfalia, die wissen u.U. welche Reifen eintragsfähig sind.
Es ist heute so, dass man sich an die KFZ/LKW/WoMo- Hersteller etc.wenden muß. Die haben alle eintragsfähigen Reifenversionen die eingetragen und aufgezogen werden dürfen und auch die Felgen dazu.
Wem das nicht genügt, muß sich ans Kraftfahrt Bundesamt wenden und die Typengenehmigung für die Reifen beantragen.
ramses90.

Aus Erfahrung, weil er sich schon bei früheren Kontrollen informiert hat welche Reifen auch noch zugelassen sind. Es gibt da Datenbanken auf die man zurückgreifen kann.

Und zw. 1 Größe und gar keiner ist für mich schon noch ein Unterschied.

Und wenn es entsprechende Datenbanken für die Polizei und die Prüfinstitutionen gibt - wieso muss es dann überhaupt noch im Schein stehen?

Also entweder steht im Schein was für Reifengrößen gefahren werden können oder eben nicht… die aktuelle Regelung ist für mich nicht nachvollziehbar.

Beschwer Dich beim Gesetzgeber!
Wir können nix dafür!
ramses90

1 Like

Hallo,
bei Autos stehen die zulaessigen Reifengroessen in den CoC-Papieren.
Muss irgendwas Neues sein, und mit der Zulassung in irgendeinem Land fuer gleichzeitig alle anderen Laender der EU zu tun haben. EU ist dieses Neue seit paar Jahren.
Zu CoC und Auto https://www.fuehrerscheine.de/auto/reifen/reifengroesse/reifengroesse-coc-papier/
darin „Haben Sie kein CoC-Papier (mehr), können Sie dieses beim Hersteller kostenpflichtig bestellen.“ Mal westfalia gefragt?

…und wie ist der bis jetzt durch die TÜV/Dkra gegangen? Oder war der etliche Jahren nicht mehr geprüft?

Bei der HU wird ja geprüft, ob Reifen montiert sind die für das Fahrzeug zugelassen sind - und da sind wir wieder beim Thema: Weil in den Fahrzeugpapieren ja nur eine der vielen erlaubten Reifengrößen steht, kann man dies nicht nur anhand der Fahrzeugpapiere prüfen. Also braucht der Tüv auch keine Papiere um zu prüfen, ob die Reifen für das Fahrzeug zugelassen sind sondern sieht in diversen Datenbanken nach.

hi,

ändert sich der Gewichtsindex denn bei anderen Reifengrößen?
Was ist mit dem Umfang der Reifen, der sich errechnen lässt und sich nicht ändern sollte?

Warum du nun ausgerechnet die Breite als Maßstab nimmst, ist wieder typisch.

grüße
lipi

ja… nu…
Ich hatte ja schon nen PKW mit Zulassung inkl. Beipackzettel (2. KFZ-Schein mit Fortsetzung der Ausnahmegenehmigungen … seiner Zeit Manta mit 35mm Bodenfreiheit - Eingetragen!)

Aber dieser unnötige EU-Bürokratismus geht mir auch gewaltig auf Keks. Die Diskussion mit den Reifengrößen T5 2,5TDI und T5 2,0TDI … taggleiche Erstzulassung und der 2,5er 195er Winter 205 Sommer, der andere beides mal 195er. Die 195er Sommerreifen dürfen aber nicht auf den 2,5er, da nicht standardmässig eingetragen (M+S-Zusatz fehlte… kostete damals 20 Öcken Strafe und 5€ für die ABE… alles Geldmache