Hallo,
die Zulassung eines Anhängers wurde von der Zulassungsstelle verweigert. Der Grund: Es steht keine Reifengröße in den Fahrzeugpapieren.
Dazu passt aber nicht, dass der Vorbesitzer den Anhänger vor ein paar Jahren auch in Deutschland zulassen konnte und die 7 anderen Vorbesitzer der letzten 41 Jahre auch.
Skuril ist es sowieso: Seitdem vor rund 15 Jahren auf die neuen Fahrzeugpapiere umgestellt wurde stehen nicht mehr alle erlaubten Reifengrößen im Fahrzeugschein sondern nur noch eine der erlaubten, d.h. wenn jemand eine andere Reifengröße fährt weiß man anhand der Papiere nicht, ob diese erlaubt ist oder nicht. Wieso muss dann unbedingt eine der erlaubten Größen im Fahrzeugschein stehen?
Kann mir jemand die Logik dahinter erklären?
Gruß und Dank
Desperado
P.S.: Im spezifischen Fall wurde ein Kompromiss mit der Zulassungsstelle erreicht.