Wieso muss man bei Ueberweisungen den Empfaenger angeben?

Hallo,
wieso muss man bei Ueberweisungen - auf Papier oder digital - den Namen des Empfaengers angeben?

Diesen Namen wird nie jemand lesen. Den Empfaenger in das betreffende Feld zu schreiben finde ich so sinnvoll als wenn ich bei einem Telefon nicht nur die Nummer sondern auch noch den Namen von jemanden eintippen muesste bevor ich anrufen kann.

Warum muss man diesen Quatsch machen?

Gruss
Desperado, der bei Ueberweisungen immer nur irgendwelche Buchstaben in das Empfaengerfeld schreibt damit keine Fehlermeldung kommt

hi,

muss man nicht, wie du in deiner Frage abschließend feststellst.

grüße
lipi

Man muss aber irgendwas in das Feld einfuellen - ob asgjlfdf ein Name ist weiss das Programm ja nicht.

Das Feld ist nach dem geltenden Standard ein notwendiger Bestandteil des Datensatzes. Das kommt nicht zuletzt daher, daß bis neulich das (rechtlich) relevante Kriterium für die Zuordnung zum Zielkonto nicht die IBAN, sondern eben der Name des Empfängers war.

Im übrigen schreibt man ja auch dann einen Namen auf einen Brief, wenn an der Zieladresse nur eine Person wohnt.

Hallo,
das wirst Du dann merken, wenn das Geld jemand anderes bekommt als derjenige der es bekommen soll!

Die Prüfziffer der IBAN ist ja gut und schön, aber wenn man es doch mal verdummbeutelt (zB bei einer simplen Verwechslung zwischen Person und Konto), kommt man ohne den Empfängernamen noch schlechter an sein falsch adressiertes Geld als ohne jeden Hinweis auf den tatsächlichen Zahlungsempfänger. Google mal nach „ungerechtfertigter Bereicherung“…

Gruß vom
Schnabel

Pro Jahr werden allein in Deutschland rund 6 Milliarden Ueberweisungen durchgefuehrt:

Jetzt kann sich jeder selbst ausrechnen was es allein der deutschen Wirtschaft kostet wenn jedes Mal extra ein (Firmen)name in ein Feld eingetragen werden muss welches in der Regel nie jemand lesen wird… und das alles, weil es frueher anders geregelt war und die Politik sich nicht die Muehe macht die Regeln den Systemen des 21. Jahrhunderts anzupassen.

Bei einem Brief vergleicht der Brieftraeger den Empfaengernamen mit dem Namen am Briefkasten (zumindest sollte das so sein), also gibt es in dem Fall Sinn - bei einer Onlineueberweisung ein Feld auszufuellen welches niemals ein Mensch ansehen wird und welches vom Computer einfach ignoriert wird ist dies einfach ein Zeichen dass einiges im System schief laeuft.

Hallo,
bei einer Ueberweisung auf ein falsches Konto fordert man das Geld eben zurueck - was soll es dabei fuer einen Unterschied machen ob da ein Name mit dabeisteht oder nicht?

Wenn ich mich beim Telefon verwaehle rufe ich auch den Falschen an - egal unter welchen Namen ich die Nummer eingespeichert hab.

Gruss
Desperado

Erstens hat die Politik damit nichts zu tun und zweitens kannst Du Dir ja mal überlegen, ob Kunden/Lieferanten in den EDV-Systemen eher unter ihrem Namen/ihrer Firma abgelegt werden oder der IBAN und ob letzteres hilfreich wäre, wenn man dem Lieferanten mal einen Brief oder eine Email schreiben und nicht gerade Geld überweisen möchte.

Mal abgesehen davon, daß es bei der Erfassung/Freigabe einer einzelnen Überweisung durchaus hilfreich ist und der Fehlervermeidung dient, wenn man sieht, an wen die Überweisung geht und nicht an welche IBAN.

Hallo,
es macht sehr wohl einen Unterschiend, ob man eine (Rück-)Forderung an einen offenkundig irrtümlich Bedachten hat oder an einen, bei dem Kontonummer und „Empfänger“ offenkundig gleich sind… probiers aus, dann wirst Du’s merken.

Gruß vom
Schnabel

Hallo!

Doch. Du wirst den Empfängernamen lesen. Nämlich beim Blick auf Deinen Kontoauszug. Es wäre nicht sehr menschenfreundlich, statt Namen nur Kontonummern zu haben, um dann mühsam zu suchen, an wen die Zahlungen gingen.

Halte ich für keine schlaue Idee. Oder führst Du für Überweisungen eine Liste mit der Zuordnung von Namen und Kontonummer, um mit den Folgen des Unfugs zurecht zu kommen?

Die Identifikation von Namen ist für Menschen i. d. R. einfacher als die Unterscheidung/Zuordnung von Zahlenkolonnen.

Gruß
Wolfgang

Es mag Unternehmen geben wo es fuer mehr Uebersicht sorgt wenn der Name bei der Ueberweisung dazu geschrieben wird aber es gibt auch genug Systeme wo man dies nicht braucht (klar braucht man den Namen in der Datenbank - aber eben nicht bei der Ueberweisung).

Bei Privatleuten wird das meiste eh ueber Lastschrift abgebucht und die meisten ueberweisen so selten dass sie auch ohne die Namen dabei die Uebersicht nicht verlieren.

Guten Abend,
wieso sollte es rechtlich gesehen einen Unterschied machen ob ich nur die falsche Kontonummer oder auch den falschen Namen (wie z.B. asdfgjdlfgj) angegeben hab? Das Geld kam zum falschen Empfaenger und ich kann es zurueckfordern. In beiden Faellen hat der falsche Empfaenger kein Recht das Geld zu behalten, also sehe ich keinen Unterschied.
Gruss
Desperado

Und wenn der Name eh in der Datenbank ist und Privatleute vor allem mit LS bezahlen, ist Deine Ausgangsfrage offensichtlich hinfällig.

Weil Privatleute nicht oft Überweisungen tätigen ist also eine völlig sinnfreie Pflicht zu einer Angabe im Namensfeld gut? Der Durchschnittsmensch führt auch nicht oft Telefonate mit Leuten die nicht in seinem Telefonbuch stehen - wäre es deshalb ok wenn das Handy eine eingegebene Nummer nur wählt wenn man auch einen Namen dazu mit eingibt? Man kann auch in diesem Fall argumentieren dass es für eine größere Übersichtlichkeit beim Verbraucher sorgt - aber es wäre lächerlich wenn ein Handy nur eine Nummer anwählen würde wenn ein Name dazu eingegeben wurde. Aber genau so verhält es sich bei der Überweisung.

Bei Betrieben gibt es Systeme wo man anhand der Rechnungsnummer die übrigen Daten zuordnen kann - und eben andere, wo der Name eine sinnvolle Ergänzung ist.

Aber für Unternehmen wie Privatleute gilt: Jedem steht frei einen Namen bei der Überweisung mit anzugeben - aber derzeit wird man eben dazu gezwungen. Wenn die Oma dem Enkel einmal im Jahr Geld zum Geburtstag überweist kann sie ja den Empfängernamen dazuschreiben weil sie es schon immer so gemacht hat - aber wenn jemand bei Überweisungen auch so die Übersicht behält sollte man ihn doch nicht zu diesem Quatsch zwingen.

Hallo,
weil das Nichtübereinstimmen von Empfänger und Kontoinhaber eine offenkundige Unrichtigkeit darstellen kann, die zB ein Geldinstitut dazu bringen kann, den Überweisungsauftrag gar nicht zu bearbeiten oder noch vor Wertstellung beim Zielinstitut zurückzuholen.

Das gleiche gilt auch für die Beweiskraft (D)einer Behauptung, dass das Geld gar nicht für den Inhaber der Kontonummer gewesen ist, sondern für den namentlich genannten Empfänger! Das kannst Du zB wesentlich besser beweisen, wenn Du entsprechende Rechnungsunterlagen hast, auf denen das draufsteht! Nochmal: probiers aus, wenn Du’s nicht glaubst!

Gruß vom
Schnabel

Ich verstehe deine Intention dahinter nicht.

Christian hatte ja schon darauf hingewiesen, dass in vielen, eigentlich allen Unternehmen die Lieferanten nicht nach IBAN, sondern nach Namen sortiert sind. Wenn ich Überweisungen fertig mache, klicke ich die Rechnungen und Lieferanten an und werde bestimmt nicht die passenden IBAN raussuchen.
Mal ganz davon abgesehen, dass eine Menge Leute Probleme damit haben, in den Überweisungszweck die betreffende Rechnungsnummer oder wenigstens die Kundennummer reinzuschreiben.
Mein Alltime-Favourit als Verwendungszweck: Hans Müller, Rest ist bekannt (Nein, nicht ausgedacht, selbst erlebt)

Wenn du das so möchtest, bitte schön, aber beschwere dich bitte nicht in zwei Wochen, dass du Geld überwiesen hast und der (unberechtigte) Empfänger es nicht rausrückt. Übrigens ist es nicht ganz so einfach, wieder an sein Geld zu kommen.

Data

Hallo,

was mir spontan als rechtlicher Grund einfällt: Wenn der Empfänger ein Privatkunde ist, hat er bei der Kontoeröffnung in der Regel angegeben, dass er das Konto auf eigene Rechnung führt. Gutschriften auf Namen Dritter sind dann nicht zulässig. Falls die Bank das prüft, führen die falschen Angaben zu einer Rückbuchung der Überweisung. Rechtlicher Hintergrund ist das Geldwäschegesetz.

LG
Nils