Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“ befahrbar und nicht gesperrt?
Welche Versicherungsprobleme ergeben sich?
Wer haftet?
Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“ befahrbar und nicht gesperrt?
Welche Versicherungsprobleme ergeben sich?
Wer haftet?
Hallo,
Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt?
weil das Schild nicht primär bedeutet, daß einem ständig hausgroße Brocken auf den Kopf fallen, sondern daß auf der Straße mit Geröll und plötzlich bremsenden Fahrzeugen gerechnet werden muß. Lernt man so etwas nicht mehr in der Fahrschule?
Welche Versicherungsprobleme ergeben sich?
Keine.
Wer haftet?
Wofür?
C.
„Lernt man so etwas nicht mehr in der Fahrschule?“
Ich habe seit ca. 20 Jahren den Führerschein und frage mich, ob ein Verkehrschild, das vor schlechtem Straßenbelag warnt (Z 1006-34), die betreuenden Behörden eventuell vor Schadensersatzzahlungen schützt (Fahrzeugschäden)!? Und das trotz Fahrschule - blöd oder?
Gruß Herr_Schulz
Hallo,
Ich habe seit ca. 20 Jahren den Führerschein und frage mich,
ob ein Verkehrschild, das vor schlechtem Straßenbelag warnt (Z
1006-34), die betreuenden Behörden eventuell vor
Schadensersatzzahlungen schützt (Fahrzeugschäden)!? Und das
trotz Fahrschule - blöd oder?
blöd nicht, nur seltsam. Mir wurden genau die Antworten auf Deine Fragen in der Fahrschule beigebracht. Also etwa auch vor 20 Jahren.
Und nein: weder eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h noch ein Überholen verboten-Schild noch ein Schild mit der Warnung vor Steinschlag dienen dazu, die Behörden vor Schadenersatzforderungen zu schützen. Denn wie lernt man in der Fahrschule noch so richtig:
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
§ 3 Satz 4 StVO
Vielmehr dienen die Zeichen dazu, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf potentielle Gefahren zu lenken und diesen dazu zu bewegen, seine Geschwindigkeit den zu erwartenden Straßen- und Verkehrsverhältnissen anzupassen. Dies alles nicht im Hinblick auf potentielle Schadenersatzforderungen, sondern um die Verkehrssicherheit im allgemeinen zu erhöhen.
Gruß
C.
Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt?
Offenbar ist dir der Sinn dieses Gefahrzeichens unbekannt.
Es soll den Fahrer darauf hinweisen, dass auf diesem Teilstück mit erhöhter Wahrscheinlichkeit Steinschlag auftreten kann. Ich selber befahre oft solche Straßenabschnitte, hatte aber noch nie das „Vergnügen“, auf eine mit Steinen oder Felsen übersäte Fahrbahn zu treffen.
Wenn man diese Straßen sperren würde, dann würden in meiner Heimat einige wichtige Talstraßen dauerhaft gesperrt sein.
Wer haftet?
Der, der Schuld hat. Wie meistens. Hier also der Fahrer.
Hallo C-Punkt,
danke für die Antwort, obwohl ich gar nicht gefragt hatte. Mein Kommentar zu Deiner Antwort sollte vielmehr zeigen, dass dieser überhaupt nicht zu der eigentlichen Fragestellung passt, da der Fragende m. E. etwas ganz anderes wissen wollte. Sinngemäß soetwas, wie ich mich halt auch schon mal gefragt hatte. Aus Deiner letzten Antwort geht allerdings hervor, dass Du das nicht verstanden hast. Stattdessen kommt wieder der nicht wirklich hilfreiche Hinweis auf die Fahrschule, von vor 20 Jahren…
Dass die Hauptaufgabe, der von Dir angeführten Schilder, darin besteht vor etwas zu warnen, ist schon vollkommen klar! Aber die Frage bezog sich ja gar nicht auf verkehrstechnische Belange, die ich in diesem Zusammenhang auch nicht infrage stellte, sondern auf den mutmaßlichen (zusätzlichen-) Aspekt der Haftungsfrage. Und die Haftungsfrage ist nun mal keine Verkehrsregel; ich glaube nicht, bzw. kann mich errinnern, ob das damals, in der Fahrschule, überhaupt vermittelt wurde!?
Gruß Herr_Schulz
Hallo,
hatte. Aus Deiner letzten Antwort geht allerdings hervor, dass
Du das nicht verstanden hast.
ich habe sehr wohl verstanden, worauf der Fragesteller hinauswollte. Allerdings hatte ich den Eindruck, daß dem der Sinn des Schildes nicht bekannt ist.
Das Schild bedeutet nämlich nicht, daß dort von potentiellem Steinschlag akute Gefahr für Leib und Leben ausgeht, woraus man wiederum schließen könnte, daß die Straße eigentlich gesperrt werden müßte.
Das Schild bedeutet vielmehr, daß der Autofahrer erhöhte Vorsicht an den Tag legen sollte. Insofern stellt sich die Frage nach einer Haftung überhaupt nicht bzw. genauso sehr wie z.B. beim Zeichen 144.
Gruß
C.