Behinderungsgrad wurde bei mir von 30% auf 40% erhöht, nachdem ich einen Widerspruch eingelegt habe. Nun der Abhilfebescheid teilt mir die 40% der Behinderung und gleichzeitig bittet mich, dass ich mein Widerspruch zurücknehmen soll. Eigentlich ich stehe zu Inhalt u. Begründungen, die ich in meinem Widersruch erwähnt habe. Ohne ihn konnte ich nicht 40% GDB bekommen.
-Wieso soll ich meinen Widerspruch zurücknehmen?
-Welche Nachteile werde ich haben, wenn ich es tue oder nicht tue?
Gibt jemand der mir hilft. Danke für jedes Tip.
Hallo,
Rücknahme heißt: ich bin mit dem Widerspruchsbescheid einverstanden und betrachte meinen Widerspruch als erledigt.
Gruss
Andreas
Guten Tag,
ich kann nur raten(NIEMALS ETWAS ZURÜCK NEHMEN.ich bin selber schwerbehindert,AG B.es kann später zu deinem nachteil sein.lehne es ab und setze dich mit dem versorgungsamt in verbindung.sollte es schwiereig werden, auf jeden fall wiederspruch einlegen.so viel erstmal zur allgemeinen sache
schöne grüße
schnaeuzchennrw