Der Sachverhalt ist so einfach, dass man sich wundern muss, dass man ihn überhaupt erklären muss. Wenn ein Gebiet besetzt wird, dann ist das in aller Regel völkerrechtswidrig. Wenn es später dann völkerrechtliche Regelungen gibt, in denen die Landnahme abschließend geregelt wird, wird das ganze dann rechtmäßig. Eine bedingungslose Kapitulation wie bspw. durch das Deutsche Reich ist in den wenigsten Fällen eine gute Ausgangsposition, um über militärisch herbeigeführte Tatsachen zu verhandeln. Hinzu kommt, dass es ein bisschen anmaßend wäre, sich über ein verlorenes Gebiet zu beschweren, nachdem man zuvor vorhatte, die halbe Welt zu besetzen, zu unterwerfen, zu beherrschen und einen substantiellen Teilen der Bevölkerung zu ermorden oder zu deportieren.
In der Ukraine befinden wir uns hingegen noch in der Phase der unrechtmäßigen Besatzung. Das gilt für die südliche Ukraine, die Krim und den Osten des Landes gleichermaßen. Eine Diskussion über die Terminologie ist insofern ein Streit um des Kaisers Bart.
Mit dem zivilen Strafrecht kommen wir hier in der Tat nicht weiter. Das Völkerstrafgesetzbuch hilft dann weiter, wenngleich nicht mit einem griffigen Begriff:
§ 9 VStGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)