Wieviel Abstand muss eine Auto vor meinem Fenster

Wieviel Abstand muss eine Auto vor meinem Fenster einhalten.
Folgende Situation, mein Zimmer geht in einen Hinterhof der jemand andren gehört, also nicht zu meinem Haus, darauf parken Auto, und manche so direkt vor meinem Fesnter, dass ich sie anfassen kann! Es sind keien ausgewiesenen Parkplätze.
Ich hab es persönlich versucht, aber ich werde nicht ernst genommen, bzw. es wird mir gesagt ich wäre zu empfindlich.
Meien Fenster sind nicht optimal isoliert, und sobald jemand seine Tür zumacht vibriert es hier…und manchmal schreicke ich auf.
Habe ich überhaupt Rechte wenn mit der Hinterhof nicht zu meinen Haus gehört?
Gibt es einen Mindestabstand zu meinem Fenster der eingehaltne werden muss?
Danke für die Antworten

Das hat mit Verkehrsrecht nichts zu tun. Also zumindest ist es nicht in den Straßenverkehrsgesetzen oder der Straßenverkehrsordnung geregelt :wink:
Kann ich somit leider nicht beantworten.

Ich wurde ausgesucht, die Frage zu beantworten. Rechtsanwalt bin ich nicht…

Sorry, aber ich glaube nicht, dass Sie einen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Ruhestörung unterbleibt.

Hola Senora,
da es sich hier offensichtlich um rein privates Gelände handelt, gibt es verkehrsrechtlich keine Möglichkeit einzugreifen. Im öffentlichen Verkehrsraum ist beim Anlegen von Parkflächen auf diverse Abstände zu achten, dies ist jedoch hier sehr schwierig.
Meinung:
Sie fühlen sich (sehr berechtigt) durch Geräusche und Abgase belästigt.
Ich gehe davon aus, dass sie in einer Mietwohnung leben, was durch die Belästigung durch den Grundstücksnachbarn beeinträchtigt ist. Damit liegt nach meiner Auffassung die Pflicht beim Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass dieser Zustand abgestellt wird.
Wenden sie sich erst einmal an Ihren Vermieter, wenn er nicht kooperiert, dann drohen Sie mit Mietminderung oder mit Kündigung innerhalb einer für ihn relaistischen Frist bis zu einer Reaktion, die zu einem Erfolg führt (4 Wochen?) oder/und machen eine Anzeige beim Ordnungsamt… eventuell gibt es auch seitens der Stadt diverse Vorschriften, die hier nicht eingehalten werden.
Mehr fällt mir erst einmal nicht ein außer vielleicht noch zu sagen, dass ich sie voll verstehen kann und mir das auch nicht gefallen lassen würde.
LG und viel Erfolg
Conny

Hallo,
da sehe ich nur die Möglichkeit Ihren Vermieter zu bitten, dass er Ihnen schallisolierte Fenster einbaut.

Abstandsregelungen gibt es nicht.

Grüße,
strucki

Hallo Senora,

es ist in deiner Lage nicht leicht, und rechtlich ist es kein Fall für das Straßenverkehrsrecht.
Weil es sich um ein Privatgrundstück handelt.
Du solltest es mal deinem Vermieter melden, und eventuell mit Mietkürzung drohen. Da es den Wert deiner Wohnung mindert. Oder du kannst mal beim Mieterschutzbund nachfragen, ob du etwas dagegen tun könntest. Von einem mindest Abstand zu Fenstern ist mir nichts bekannt.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Viel Glück
Georg

Hallo,

ein Pkw muss generell keinen Abstand zu einem Fenster einhalten, aber:

  • sind Sie Mieter, dann wenden Sie sich an den Vermieter. Das Verdecken des Fenster kann eine Mietminderung begründen.
  • eine Grenze gibt es meistens nur für Bebauungen. Ob die Nutzung als zulässig angesehen werden muss, weiß das Bauamt.
  • Wem gehört das Grundstück? Der Besitzer könnte die Parkflähe einschränken, wenn Sie mit ihm sprechen.
  • Für alle weiteren kleinen Probleme gibt es einen örtlichen Schlichter. Das nennt sich Schiedsmann: http://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsmann Schauen Sie mal nach.

Hallo, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keine Möglichkeit haben auf die abgestellten Fahrzeuge einwirken zu können.
Auf privaten Grundstücken bestimmt der Eigentümer ob und wie Fahrzeuge abgestellt werden. Können Sie sich nicht einigen, müssen Sie den zivilen Rechtsweg bestreiten und gegen das Abstellen der Fahrzeuge klagen.
Dann wird das Gericht entscheiden.

Also, meines Wissens gibt es bislang für diesen Abstand keinen Paragraphen bzw. ein Urteil.
Hier dürfte vorrangig der § 1 Abs. 1 der Staßenverkehrsordnung zur Anwendung kommen:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Und Abs. 2:
Jeder Verkehrtsteilnehmer hat so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährtdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder beläsrigt wird.
Zu klären wäre in Ihrem Fall noch, ob auf dem Hof für Fußgänger, die am Haus vorbeigehen müssen, ausreichend Platz gelassen werden muß, z.B. für Kinderwagen oder Rollstühle.

Kann leider nicht exakt weiterhelfen, nicht mein Fachgebiet! Würde vom Gefühl her sagen, dass hier das Mietrecht greift. Wenn man derart gestört wird durch vor dem Fenster stehende Autos, muss der Vermieter für Abhilfe sorgen, das ist auf jeden Fall ein Mangel an der Mietsache. Entweder muss er neue Fenster einbauen oder sich mit dem Hofeigentümer arrangieren, dass dort keine Autos mehr so nah am Fenster parken! Man könnte es mal im Guten mit dem Vermieter versuchen und dann ggf. die Miete kürzen (Mietminderung wegen Mängeln).

Hallo,
ich bin kein Spezialist für privates Baurecht. Würde jedoch mal bei der örtlichen Baubehörde (Stadt/Landratsamt)um Rat nachfragen.

viele Grüße

M. Stephan

Hi,
Du könntest erst einmal die Stadtverwaltung/Landratsamt bzw. die zuständige Bauverwaltung/Bauamt fragen, ob der Hinterhof als Parkplatz (baurechtlich) genutzt werden darf, wenn ja, unter welchen Auflagen. Verstoßen Nutzer gegen die Auflagen oder Nutzungsvorschriften, kannst Du Anzeige bei der zuständigen Behörde, also dem Ordnungsamt erstatten.
Für einen nicht öffentlichen (aber baurechtlich zugelassenen) Privatparkplatz gelten leider keine Verkehrsvorschriften nach der Straßenverkehrsordnung. Hier gilt das Recht des Haus- oder Grundbesitz-Eigentümers des Hofs/Parkplatzes und das Privatrecht (Haftungsrecht). Also würde ich mich in diesem Fall an den Eigentümer/Bauherrn wenden, ob er für die Erstellung und Einhaltung einer Parkregelung von privaten Nutzern etwas unternehmen kann oder schon unternommen hat. Meistens kann das Parken auch in einer Hausordnung oder Brandscutzordnung oder dergl. genauer geregelt werden.
Ich hoffe in Deinem Sinne, dass der Hof nicht als Parkplatz genutzt werden darf. Parkende Autos im Hof stellen eine zusätzlich Gefährdung und Brandlast dar.
Du könntest Dich in diesem Zusammenhang auch noch die/den zuständigen Kreisbrandrat/Kreisbrandinspektion der Feuerwehr kontaktieren (gibt es in dem Anwesen eine Brandschutzordnung? Ist die Feuerwehrzufahrt gewährleistet etc?).
Gruß
webcruiser

Soweit mir bekannt ist, dürfte es sich hier um eine Angelegenheit der örtlichen Ordnungsbehörde handeln.Dieses Problem könnte man beim Ornungsamt vortragen und eventuell mit dem Eigentümere des betreffenden Grundstückes abklären, wie weit die Parkplätze an die Bebauungsgrenze heranreichen dürfen. Mir persönlich ist aus dem Baurecht nicht bekannt, dass es Mindestamstände für Parkplätze gibt. Aber eventuell kann der Hausbesitzer ja dafür sorgen, dass besser isolierte Fenster eingebaut werden, Hierfür gibt es sogar noch staatliche Förderung.

Hallo Conny,
ich glaub wenn ich mit Kündigung drohe, haben die hier in Berlin gar keine Probleme, denn diese Lage ist begehrt :smiley:

Meinem Vermieter gehört die Fläche hinter meinem Fenster nicht, dass ist der Hinterhof von jemanden andren.

Mir wurde auch gesagt, dass da die Polizei nicht kommt…

Was ich weiss, dass man da wohl insgesamt im Hinterhof gar nicht parken darf.

Aber ich will es mir nicht mit allen versauen, das ist
eine geile Parkgelegenheit denn in unsrer Gegend gibt es wenig Parkplätze.

Aber klar, meine Isolierung die meine Fenster angeht ist halt katastrophal, wobei ich Angst vor Sanierung hätte, wegen steigender mieten.

Ach, bei leisen Autos isses mir fast egal, aber wenn die bei alten Auto die Türen knallen, dann wackelt es hier.

Und es ist halt scheisse, wenn das Auto vor deinem Fenster anfassen kannst :smiley:

soweit so nicht gut.

Viele Grüsse,
Claudia

Hallo Dypsi

Meinem Vermieter gehört die Fläche hinter meinem Fenster nicht, dass ist der Hinterhof von jemanden andren.
Der Hinterhof gehört entweder einer evangel. Kirche, oder dem Haus das da steht.
Was ich weiss, dass man da wohl insgesamt im Hinterhof gar nicht parken darf.

Aber ich will es mir nicht mit allen versauen, das ist eine geile Parkgelegenheit denn in unsrer Gegend gibt es wenig Parkplätze.
Die haben sich wohl schon drangewöhnt dies zu tun.
Aber ich park mein Auto auch nicht da, evtl sollt eich mich vor meinen eignen Fenster stellen.

Es ist ja auch nicht, dass es mir mit allen die dahinten parken so geht, es sind 2-3 Leute die das gern machen.
Und mich stört vor allem der Knall, wenn sie die Türen zuschlagen, gerade bei alten Autos.
Ich schreck da mittlerweilen immer auf.

Aber klar, meine Isolierung die meine Fenster angeht ist halt katastrophal, wobei ich Angst vor Sanierung hätte, wegen steigender mieten.

Ach, bei leisen Autos isses mir fast egal, aber wenn die bei alten Auto die Türen knallen, dann wackelt es hier.

Und es ist halt scheisse, wenn das Auto vor deinem Fenster anfassen kannst :smiley:
soweit so nicht gut.

Wie teuer ist so ein Schiedsmann???

Viele Grüsse,
Claudia

Hallo,
Meinem Vermieter gehört die Fläche hinter meinem Fenster nicht, dass ist der Hinterhof von jemanden andren.
Der Hinterhof gehört entweder einer evangel. Kirche, oder dem Haus das da steht.
Was ich weiss, dass man da wohl insgesamt im Hinterhof gar nicht parken darf.

Aber ich will es mir nicht mit allen versauen, das ist eine geile Parkgelegenheit denn in unsrer Gegend gibt es wenig Parkplätze.
Die haben sich wohl schon drangewöhnt dies zu tun.
Aber ich park mein Auto auch nicht da, evtl sollt eich mich vor meinen eignen Fenster stellen.

Es ist ja auch nicht, dass es mir mit allen die dahinten parken so geht, es sind 2-3 Leute die das gern machen.
Und mich stört vor allem der Knall, wenn sie die Türen zuschlagen, gerade bei alten Autos.
Ich schreck da mittlerweilen immer auf.

Ach, bei leisen Autos isses mir fast egal, aber wenn die bei alten Auto die Türen knallen, dann wackelt es hier.

Gilt das STVO auch in privaten Hinterhöfen.

Och da kommt gar nix vorbei, auf meiner Seite, denn ich kann das Auto ja anfassen :smiley:

Danke, Viele Grüsse
Claudia

Hallo,
also der HH gehört entweder dem Haus hinter meinem Fenster, oder der evangelischen Kirche die da auch drauf ist.

Eigentlich wurde mir gesagt, dass man da insgesamt im ganzen Hinterhof nicht parken darf, da hat sich mal jemand verplaudert, wie erfahr ich das?
Das Problem ist eigentlich, dass es ja nur um 2-3 Nutzer geht, die hier betroffen sind, der Rest der Autos insgesamt ca. 8 sind mir egal.

Und es geht mir um den Knall den ALTE Autos hinterlassen, wenn die Tür zugeknallt wird, ich hab ja auch schon gebeten, ob ssie nicht leise zugemacht werden könnten.

Irgendwie war es wohl immer so, und ich werde als Störenfried angesehen, weil ich es nicht einfach akzeptiere.

Die eine Frau sagte einmal: wenn ich durchsetzen würde dass alle raus müssen, hätte ich alle gegen mich …(Sie meinte damit, ich solle sie in Ruhe lassen, denn wenn ich Mittel wähle, das alle rausmüssen dann hätt ich alle gegen mich, und sie hat recht)

Deswegen hoffte ich es gäbe ein Mindestabstandsrecht, dann wären tatsächlich nur die betroffen, die mich stören.

Nun ich bin am überlegen ob ich das Gespräch suche und klar mache, dass wenn sich die 2-3 Leute nicht ändern, dann alle rausmüssen aus dem Hinterhof, aber ich das gar nicht will. Denn die die auf der andren seite von meinem fesnter parken bekomme ich kaum mit.

Klar, ich bin da in eine „heile“ Welt reingekommen, tut mir auch leid, aber ich bin halt nicht wie meien Vormieter, ich arbeit in meinem Zimmer!!!

Feuerwehrmässig wird es schwer, es ist da alles sehr eng…

Herrujeh, evtl sollte ich mein eigenes Auto vor meinem eignen Fenster parken :smiley:

Hallo Claudia.
tja, dann haben Sie eine nicht so gute Position, was den Druck auf den Vermieter angeht… aber trotzdem… letztendlich sind die Abgase schon nicht so gesund… gibt es denn eine Lösung, dass die Autos anders hingestellt werden? Nach ihrer Antwort gehe ich davon aus, dass die Situation eigentlich schon so war, als sie eingezogen sind und die Miete deshalb eventuel auch etwas günstiger ist?.. wenn nicht, würde ich trotzdem mal dem Vermieter ein aus dem Fenster geschossenes Bild schicken und fragen, ob er eine Lösung sieht? Frage: Mietminderung ( die das Problem nicht löst) bis Sanierung der Fenster?.. oder Eingreifen des Vermieters… ich würde mich selbst auch nicht so weit raushängen, wenn ich dort wohne :frowning:
tja, nicht so einfach… Viel Erfolg bei den Bemühungen und nur Mut: fragen kostet nix und führt auch nicht zur Kündigung durch den Vermieter :smile:)
LG
Conny

Nun ja meiner MEinung nach könnten Sie die Autos leiser zumachen, die meinen bei einem alten Auto geht das nicht… aber versteh ich nicht wegen der Hebelmechanik.
Teilweise wollen die einfach nicht…
Ich glaub nich,dass die Wohnung deswegen billiger ist…
Is halt eine Paterre Wohnung, die sind immer billiger.
Ich wohne in Berlin und der Bezirk ist begehrt.
Und ne günstigere Miete bringt mir persönlich nix, denn ich bin beim JC.
Ich weiss, dass die nicht dahinten parken dürfen, ich glaub wegen Feuerwehrzugang etc.
Ich könnt edagegen vorgehen, aber dann müssten evtl. alle raus…und dann hab ich nur noch Ärger, weil mich stören die ja nur vor meinem Fenster. Und da auch nur das Tür knallen, weil ich da aufschrecke…

Hach, evtl. nehme ich mal eine Freundin zu HAnd und geh zu den betroffenen Parteien, evtl findet man eine gemeinsame Lösung…
Denn bevor mich das in den Wahnsinn treibt, gibt es nur eine Lösung, ich beharre darauf, dass dahinten keiner parken darf… und dann hab ich alle gegenmich, und dann zieh ich aus…aber bevor ich ausziehe mahc ich das, denn ich finde es ein bisschen blöde, dass ich immer um Rücksicht bettele, und es kommen Argumente wie: es war schon immer so! Oder: Sie halten doch nur kurz…
Ja es ist bei mri eher das problem mit dme Geräusch als mit den Abgasen…

Aber …danke für den Rat.

Wenn dann müsste ich wohl zur Stadt und muss herrausfinden ob man SICHER nicht hinten parken darf.

Oder ich stell mein eignen Auto hin ;D schliesslich mein Fenster, UND es stellen sich Leute von meinem Haus dahin sowie vom Hinterhaus…

Fröhliche Grüsse,
c

Hallo,

In einem Verfahren - ohne Dolmetscher - werden die Gebühren nur in den wenigsten Fällen die 50,- Euro Grenze übersteigen.
So ist es jedenfalls in NRW…

Aber Sie sollten erst einmal Ihre Ansprechpartner finden und Ihr Anliegen deutlich machen. Das wäre Ihr Vermieter und der Besitzer des hinteren Grundstücks. Beide können darauf hinwirken, dass dort nicht geparkt wird.

Gruß