Hallöchen, ich habe eine Frage. Person X arbeitet in der Gastronomie in einem Schnellrestaurant. Wieviel Stunden darf sie da höchstens arbeiten? Sie arbeitet 6 Tage am Stück jeweils 9 Stunden, manchmal auch 9,5-10. Nach den 6 Tagen hat sie laut Plan 2 Tage frei, die sie aber in Wirklichkeit nicht hat, da der Chef sie anruft und fragt, ob sie den 2. Frei-Tag nicht reinkommen kann und arbeiten kann, da wieder jemand ausgefallen ist. Wie ist da die Rechtslage? Wieviel Stunden sind erlaubt? Für Ihre Antwort bedanke ich mich Recht herzlich.
Ist zwar für Schwaben aber wird bundesweit nicht viel anders sein:
https://www.schwaben.ihk.de/blob/aihk24/produktmarken/Beratung_und_Dienstleistung/recht_und_steuern/downloads/547908/f87cac8fa9120fdf779f1b13c3082d6c/Arbeitszeit_in_der_Gastronomie--1--data.pdf
Und wie ist denn die Pausenregelung in dem Btrieb werden die wenigstens eingehalten?
Wenn sie weiss, dass der Chef sie aus dem Frei holt, warum geht sie dann überhaupt ans Telefon?`Das soll sie lassen, sie läßt sich so doch vorsätzlich ausnutzen. ramses90
Hallo,
lt. Arbeitszeitgesetz sind folgende Höchstgrenzen vorgeschrieben:
Tagesarbeitszeit: 10 Std.
Wochenarbeitszeit: 60Std. (das ArbZG geht immer noch von 6-Tage-Woche aus)
Freie Tage pro Woche: 1 (dieser freie Tag kann so auf einen Wochentag verschoben werden - im Voraus oder Nachhinein, -, daß bis zu 32 Tage am Stück gearbeitet werden darf
Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen „frei“ sein.
Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: 11 Std.
Diese Grenzen können evtl. durch Tarifverträge oder bei besonderen Umständen geändert sein.
Planungsfehler oder Geiz (bei der Personalplanung) des AG sind idR keine außergewöhnlichen Notfälle, die Über-/Unterschreiten des gesetzlichen Grenzen rechtfertigen könnten.
Und nein, man muß nicht für den AG permanent erreichbar sind - das wäre nämlich dann grundsätzlich (vergütungspflichtige) Arbeitsbereitschaft. Hier hilft etwas „Impulskontrolle“ bei der Smartphonenutzung durchaus.
&Tschüß
Wolfgang