Wieviel darf man neben dem Studium arbeiten?

Hallo,
ich hoffe hier kann jemand weiterhelfen, da ich im Internet keine aktuellen Angaben finden konnte.
Jemand ist eingeschriebener Promotionsstudent, 30 Jahre alt.
Wieviele Stunden darf dieser jemand neben dem studium arbeiten?
Man hört immer 20 Stunden unter der Woche und mehr am Wochenende… stimmt das? Wer schreibt das vor?
Etwas konkreter: Student hat einen 20Std/Woche Festvertrag, saisonbedingt muss er aber ein bis drei Monate im Jahr wesentlich mehr arbeiten (~30 Std/Woche), hat danach dann aber sehr viel frei um Überstunden abzubauen.
Ist das ok?

Danke
BT

hey :smile: also ich glaube bis 400 irgendwas euro :smile: lg

Hi,

ein Student darf unbegrenzt viel arbeiten.
Die Frage ist, welches Ziel will man erreichen/unterschreiten/nicht überschreiten?

Geht es um Steuern, Bafög oder was anderes?

MFG

ehem… es ging nicht darum wieviel geld man verdienen darf, sondern um die stundenzahl…

Hallo,
es geht in erster Linie darum den (Promotions-) studentenstatus nicht aberkannt zu bekommen. Nicht das es hinterher irgendwann heißt man hätte ja zuviel gearbeitet und sei kein richtiger Sudent gewesen (was nicht der Fall ist, der Student schreibt in erster Linie seine Doktorarbeit, aber die muss halt finanziert werden, eben durch den Nebenjob)

Danke
BT

Hallo
Also ich denke mal du darfst so viel arbeiten wie du willst. Ich bin selber Student und habe bis jetzt nur gehört das es Einschränkungen bei dem Verdienst durch die Arbeit nur gibt, wenn man Bafög bekommt. Der Uni ist es ja rein theoretisch egal was du in deiner „Freizeit“ machst, es zwingt dich ja niemand zu promovieren. Und ansonsten einfach mal zum Immatrikulationsamt gehen, die haben ja wie du bestimmt weißt von allem ne Ahnung :smile:

Danke :smile:

Und ansonsten einfach mal zum
Immatrikulationsamt gehen, die haben ja wie du bestimmt weißt
von allem ne Ahnung :smile:

Ja, weiß ich :wink: Allerdings haben die so blöde Öffnungszeiten, das ich es da frühestens nächste Woche schaffe jemanden zu erreichen

BT

[In-]Zwischenfrage
Moin,

es gibt mengenweise Leute, die neben ihrem Vollzeit-Job promoviert haben; zumindest aus meiner Generation (60 und drumrum) kenne ich einige. War nicht auch der wesentlich jüngere Karl Theodor (…) Sylvester Plagiator Freiherr von und zu Guttenberg bereits Vollzeit-Politiker (oder hätte es zumindest sein müssen), als er promovonanierte?
Während des Studiums (70er Jahre) hatte ich einen Job als studentische Hilfskraft. Am Institut gab es ein paar Kollegen, die neben ihrer vollen Stelle promovierten; einige davon haben lediglich ihre Stundenzahl reduziert, wenn sie mit der Doktorarbeit in den letzten Zügen lagen oder auf dem letzten Loch pfiffen.

Sind da inzwischen vielleicht irgendwelche Bestimmungen geändert worden?

Pit

Hallo,
na, das weiß ich halt eben nicht… ich würde halt gerne den Studentenstatus behalten, ohne wegen dem Job in die Bredouille zu kommen.

Ist hier den keiner der da verlässlich was zu sagen kann?

BT

Während des Studiums (70er Jahre) hatte ich einen Job als
studentische Hilfskraft.

Ist es eigentlich (immer noch?) erlaubt, an derselben Universität zu arbeiten, an der man studiert?
D.h. auch in größerem Umfang? Als Tutor ist das klar (und sogar Pflicht), aber ginge das sogar noch bei Professoren?
Unter der Annahme, dass einer von ihnen noch etwas anderes studieren möchte?
Und wenn das nicht geht: Wo ist die Grenze? Bis zu welchem „Angestelltengrad“ dürfte man noch an derselben Universität studieren?

mfg,
Ché Netzer

Hi

Man darf, es ist nur unüblich, dass man an der selben Uni arbeitet an der man promoviert hat. Es sei denn es gibt gute Gründe (einziges oder größtes Instituts in D o.ä.).

Mir sind keine Professoren bekannt, die sich an der selben Uni als Studenten einschreiben würden.

lg
Kate

Hallo BlueTapir,

Jemand ist eingeschriebener Promotionsstudent, 30 Jahre alt.
Wieviele Stunden darf dieser jemand neben dem studium
arbeiten?
Man hört immer 20 Stunden unter der Woche und mehr am
Wochenende… stimmt das? Wer schreibt das vor?

Das schreibt die Sozialversicherung vor. Im Wortlaut heißt es: Es muss erkennbar sein, dass das Studium der Hauptlebensinhalt ist.

Umgesetzt wird das dadurch: Während des Semesters kann bis zu 20 Stunden die Woche gearbeitet werden, in der vorlesungsfreien Zeit beliebig. Wie das dann mit der Promotionszeit umgesetzt wird, kann ich nicht sagen.

Etwas konkreter: Student hat einen 20Std/Woche Festvertrag,
saisonbedingt muss er aber ein bis drei Monate im Jahr
wesentlich mehr arbeiten (~30 Std/Woche), hat danach dann aber
sehr viel frei um Überstunden abzubauen.
Ist das ok?

Wenn Überstunden abgebaut werden, erledigen viele Arbeitgeber die 20-Stunden-Regelung dann über die Abrechnung. In wieweit das legal ist, weiß ich nicht.

Gruß, Karin