Hallo!
Laut dem Norderstedter Abendblatt gilt: Zitat: „Volker Duda vom Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt weist darauf hin, dass der Bereich an der Gutenbergstraße/Kirchweg seit 1983 ein ausgewiesenes Gewerbegebiet ist - und in einem solchen Gebiet gelten andere Lärmgrenzwerte als in einem Wohn- oder Mischgebiet. So dürfen in Gewerbegebieten tagsüber 65 Dezibel, nachts 50 Dezibel nicht überschritten werden, in Mischgebieten darf der nächtliche Lärm 45 Dezibel nicht überschreiten. (35 Dezibel in reinen Wohngebieten). Vergnügungsstätten können laut Baunutzungsverordnung (Paragraph 8, Absatz 3) „ausnahmsweise“ zugelassen werden.“ Zitat Ende.
Eventuell variieren die Zahlen von Bundesland zu Bundesland.
Inwieweit Wohngemeinschaften für Abhilfe sorgen müssen, können, dürfen entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich hoffe geholfen zu haben. In dem Artikel steht, daß das Ordnungsamt für sowas zuständig ist.
Und nicht vergessen: Google ist Dein Freund! 
Grüße
Manu-Mäus-chen