Wieviel Geld muss ein Student mindestens bekommen?

Hallo liebe rechtskundige User,
Ich studiere im 2. Semester und wollt einmal erfragen wieviel Geld man mindestens von den Eltern erhalten muss? Mein Vater verdient recht gut, ist selber Prof. an einer Uni in der Schweiz und meine Mutter verdient nebenher auch noch, demnach beziehe ich auch kein BaföG.
Ich bekomme bis dato die Wohnung, (300 € inkl. Nebenkosten) die Semestergebühren (jedes Semester 87 Euro, da ich noch zwei Geschwister habe die in der Ausbildung stehen) und jede Woche 40 Euro „Taschengeld“ gezahlt. Bin ich da schon am Limit oder steht mir noch was zu?
Werde mir auf jedenfall noch einen Job suchen in nächster Zeit aber dennoch komme ich mit dem Geld nicht wirklich hin, da von diesen 160 Euro „Taschengeld“ im Monat auch noch Internet, Telefonie, Lebensmittel und sonstige Aktivitäten finanziert werden müssen.

Hoffe auf baldige Antworten.
Liebe Grüße.

Hallo,

wenn Du bei Google „erste Ausbildung finanzieren“ eingibst, wirst Du einige Beiträge bekommen, z.B. diese:

http://blog.budoten.com/wieviel-ausbildung-mussen-el…

Da es aber eine Rechtsfrage ist, solltest Du auch im Rechtsbrett posten, oder?

Viele Grüße

Also um das noch klarzustellen: Mir geht es keineswegs darum meine Eltern bis auf den letzten Cent auszunehmen etc. Ich bin sehr dankbar für die finanzielle Unterstützung, keine Frage. Mir geht es einfach nur um den reinen Sachverhalt, wieviel Geld einem Studenten zusteht, eben weil ich Mitstudenten gefragt habe und die Meisten von den Befragten deutlich mehr erhalten als ich. Wie dem auch sei, mir geht es nur um den vom Gesetz festgelegten Tatbestand. Entschuldigt meine Formulierung „müssen“ im Nachhinein finde ich diese auch recht unangebracht.
Vielen Dank.

is ganz einfach: beantrage bafög. die werden dir einen bescheid schicken, dass du 0,0€ Bafög bekommst und deine eltern unterhaltspflichtig sind. Der betrag, den sie dir monatlich zu überweisen hätten steht auch im schreiben. dies ist dann die rechtliche grundlage und wird bei jeder sozialleistung, die du beziehen willst, mit einberechnet (ob du den unterhalt nun reel beziehst oder nur fiktiv).
ich spreche hier nur aus eigener erfahrung und nicht aus fachwissen, also kann es sein, dass es auch andere wege gibt.

lg bob

Hallo liebe rechtskundige User,
Ich studiere im 2. Semester und wollt einmal erfragen wieviel
Geld man mindestens von den Eltern erhalten muss?

insgesamt ca. 550 euro…bafoegsatz pro student.

Der Bedarf eines volljährigen Studenten mit eigenem Hausstand liegt bei 640.- €.
Sofern das Kindergeld von 184 € ebenfalls an dich ausgezahlt wird, bist du bei 644 € - wäre also ok.

Nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle 2010
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

  1. Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der
    Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.
    Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
    Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich
    umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein
    Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
  2. Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern
    oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf
    von monatlich 90 EUR zu kürzen.
  3. In den Bedarfsbeträgen (Anmerkungen 1 und 7) sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie
    Studiengebühren nicht enthalten.
  4. Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen.

Grüße
Bröselchen