Hallo liebe Netzgemeinde,
ich habe eine eigentlich einfache Frage:
Wieviel kg darf ich auf meinen Fahrradträger laden, der auf der Anhängerkupplung meines PKW montiert ist?
Ich habe mittlerweile diverse Formeln für Stützlast, Anhängelast und D-Wert gefunden, kapiere es jedoch einfach nicht. Aber fangen wir mal vorne an:
In der Betriebsanleitung vom Fahrradträger steht folgendes:
Maximale Zuladung (Traglast) in kg:
ab D-Wert 5,3 kN: 36
ab D-Wert 6,7
… bei Stützlast min. 50kg: 36
… bei Stützlast min. 75kg: 60
Ich brauche als D-Wert und Stützlast. Nun meine erste Frage:
Nimmt man zur Berechnung des D-Wert die gebremste oder ungebremste Anhängelast?
Im Fahrzeugschein steht unter Anmerkungen: Ges-Masse d. Zugkombination 3195, gebremste Anhängelast ist 1200, ungebremste 700. Das macht entweder einen D-Wert von 8,56 kN oder von 5,63 kN.
Der zweite Punkt: Die Stützlast.
Ich habe gelesen, dass diese 4% der Anhängelast beträgt. Stimmt das?
Bei einer Anhängelast von 700 (ich nehme einfach mal die ungebremste) ergibt das ja gerade mal 28kg.
Der Fahrradträger selbst wiegt schon 14kg. Dann dürfte ich nur noch 14kg auf den Fahrradträger laden?
Ich blicke da echt nicht durch. Hilfe?!
Kann mir jemand die richtigen Formeln bzw. Berechnungen angeben?
Tausend Dank für eure Hilfe!