Hallo,
Unterhalt für volljährige Kinder steht dem volljährigen Kind zu. Desgleichen auch das Kindergeld. Hinzu kommt, dass die Mutter - auch wenn das Kind dort wohnt - auch barunterhaltspflichtig ist.
Bei der Berechnung des Unterhaltes der Mutter darauf achten, dass ihr das mietfreie Wohnen einkommenserhöhend angerechnet wird.
Die Mutter kann dann diesen Kindesunterhalt durch Naturalunterhalt (also durch Essen, Waschpulver, Strom usw.) für die Tochter „abarbeiten“.
Der Selbstbehalt der Mutter und von Dir gegenüber der Tochter ist jeweils 1.100 Euro. Bei der Mutter würde sich das Einkommen um mindestens 450 Euro erhöhen - ist der Mietanteil der in den 1.100 Euro drin ist. Vermutlich sogar um die echte Mietersparnis, die ein Haus bringt.
Soweit erst mal das Hintergrundwissen um es als Verhandlungsbasis zu nutzen. Wenn Du Deiner Tochter helfen willst, würde ich bei der Mutter folgende Vorschläge machen:
Die Mutter behält das Kindergeld. Das Mädel bekommt Deinen gesamten Barunterhalt zur freien Verfügung. Sie muss sich davon aber die Klamotten, Friseurbesuch, Taschengeld, Schulbedarf usw. finanzieren und evtl. für den Führerschein sparen.
Sollte die Mutter darüberhinaus barunterhaltspflichtig sein, bekommt die Tochter davon die Hälfte dieses Barunterhaltes und den Rest verbucht man wieder als Naturalunterhalt.
Als „Argumentationshilfe“ kannst Du das mietfreie Wohnen der Mutter (falls es nicht Verträge deswegen gibt) ins Feld führen. Schließlich hast Du im Normalfall ein Anrecht darauf, dass sie die Hälfte des Mietwertes vom Haus an Dich bezahlt. Die Tochter zählt nicht, die Mutter bekommt ja von der Tochter z. Zt. noch durch die einbehaltenen Unterhalts- und Kindergeldbeträge eine Miete von der Tochter.
Weiterer Vorschlag wäre, dass Töchterchen zu Dir zieht. Barunterhaltspflicht beider Eltern würde weiterhin bestehen (bei der Mutter würde sich das Einkommen wieder wegen des Mietvorteiles erhöhen). Kindergeld käme an Dich und Du triffst mit dem Kind eine Vereinbarung, mit dem es auch leben kann.
Die Vorschläge sind nicht irgendwie rechtlich - lediglich die Miet- und Unterhaltsberechnung hat einen Hintergrund in der Düsseldorfer Tabelle.
Gruß
Ingrid