Wieviel Kostgeld muß Tochter zahlen?

Guten Tag,
meine Tochter lebt bei meiner Frau (wir leben in Scheidung) im ehemals gemeinsamen Haus. Sie ist 18, in einer schulischen Ausbildung zur Diätassistentin ohne eigenes Einkommen,erhält von mir Unterhalt von derzeit 310 € (Neuberechnung durch meinen Anwalt wg. Vollendung d. 18. Lebensjahrs läuft).
Meine Frau verlangt von Ihr den gesamten Unterhalt zur Deckung der Kosten,die meine Tochter verursacht.
Das Einkommen meiner Frau beträgt ca. 1200 € netto, Mietkosten fallen keine an, da das Haus schuldenfrei ist und sie mir auch keinen Anteil an der „virtuellen Miete“, welche das Haus im Fall einer Vermietung erzielen würde, zahlt.

Außer Kosten für Strom, Gas und Wasser Müllgebühren etc. fällt bei Ihr nichts an.

In diesem Monat hat sie meiner Tochter die notwendige Bezahlung einer neuen Hose verweigert, da sie angeblich kein Geld hat…

Hat meine Tochter ein Anrecht auf einen Anteil vom Unterhalt?
Wie hoch ist das Kostgeld, das meine Frau von Ihr verlangen kann?

Besten Dank für eure Hilfe

Grünerdaumen

Hallo!

Ich bin da ehrlich gesagt kein Fachmann. Aber das alles hört sich für mich doch nach einer ganz deutlichen Benachteiligung für Dich an! Wieso wohnt sie mietfrei in dem abbezahlten Haus? Hast Du da bei der Scheidung irgendetwas unterschrieben, was Du besser nicht unterschrieben hättest? Wenn die Neuberechnung des Unterhalts wg. Volljährigkeit gerade beim Anwalt läuft, würde ich die Frage mit ihm klären. Versteh mich nicht falsch: es ist natürlich richtig und sollte selbstverständlich sein, dass Du für Deine Tochter Unterhalt zahlst, aber kann es sein, dass Dich Deine Ex kräftig ausnutzt?

LG Inge2

wovon bitte, sollte Deine Tochter ohne eigenes Einkommen denn Kostgeld bezahlen? Dafür erhält Deine Ex von Dir doch Unterhalt (und Kindergeld). Wenn Du „nur“ den Unterhalt zahlen würdest, könnte man sich ja vielleicht darüber streiten, ob nicht gelegentlich mal ein Scheinchen für eine Hose oder eine Winterjacke mehr drin wären. Aber bei mietfreiem Wohnen in euren Haus sollte Deine Großzügigkeit auch irgendwann an seine Grenzen stoßen.

Hallo,

Unterhalt für volljährige Kinder steht dem volljährigen Kind zu. Desgleichen auch das Kindergeld. Hinzu kommt, dass die Mutter - auch wenn das Kind dort wohnt - auch barunterhaltspflichtig ist.

Bei der Berechnung des Unterhaltes der Mutter darauf achten, dass ihr das mietfreie Wohnen einkommenserhöhend angerechnet wird.

Die Mutter kann dann diesen Kindesunterhalt durch Naturalunterhalt (also durch Essen, Waschpulver, Strom usw.) für die Tochter „abarbeiten“.

Der Selbstbehalt der Mutter und von Dir gegenüber der Tochter ist jeweils 1.100 Euro. Bei der Mutter würde sich das Einkommen um mindestens 450 Euro erhöhen - ist der Mietanteil der in den 1.100 Euro drin ist. Vermutlich sogar um die echte Mietersparnis, die ein Haus bringt.

Soweit erst mal das Hintergrundwissen um es als Verhandlungsbasis zu nutzen. Wenn Du Deiner Tochter helfen willst, würde ich bei der Mutter folgende Vorschläge machen:

Die Mutter behält das Kindergeld. Das Mädel bekommt Deinen gesamten Barunterhalt zur freien Verfügung. Sie muss sich davon aber die Klamotten, Friseurbesuch, Taschengeld, Schulbedarf usw. finanzieren und evtl. für den Führerschein sparen.

Sollte die Mutter darüberhinaus barunterhaltspflichtig sein, bekommt die Tochter davon die Hälfte dieses Barunterhaltes und den Rest verbucht man wieder als Naturalunterhalt.

Als „Argumentationshilfe“ kannst Du das mietfreie Wohnen der Mutter (falls es nicht Verträge deswegen gibt) ins Feld führen. Schließlich hast Du im Normalfall ein Anrecht darauf, dass sie die Hälfte des Mietwertes vom Haus an Dich bezahlt. Die Tochter zählt nicht, die Mutter bekommt ja von der Tochter z. Zt. noch durch die einbehaltenen Unterhalts- und Kindergeldbeträge eine Miete von der Tochter.

Weiterer Vorschlag wäre, dass Töchterchen zu Dir zieht. Barunterhaltspflicht beider Eltern würde weiterhin bestehen (bei der Mutter würde sich das Einkommen wieder wegen des Mietvorteiles erhöhen). Kindergeld käme an Dich und Du triffst mit dem Kind eine Vereinbarung, mit dem es auch leben kann.

Die Vorschläge sind nicht irgendwie rechtlich - lediglich die Miet- und Unterhaltsberechnung hat einen Hintergrund in der Düsseldorfer Tabelle.

Gruß
Ingrid

wovon bitte, sollte Deine Tochter ohne eigenes Einkommen denn
Kostgeld bezahlen? Dafür erhält Deine Ex von Dir doch
Unterhalt (und Kindergeld).

Ich glaub das war seine Frage. Ob die Tochter wirklich die vollen 310 EUR Unterhalt an die Mutter für Kost und Logis zahlen muss oder ob sie sich auf 200 EUR einigen und die Tochter die restlichen 110 EUR für sich ausgeben kann. Quasi ob der Unterhalt der Mutter oder der Tochter gehört und wieviel Unterhalt wir für angemessen empfinden.

Gruß
Steffie