Kann das Personal eines niedergelassen Arztes( bzw.der Arzt selber) festlegen,wie viele Patienten im Wartezimmer sein dürfen?
Danke ,David
Kann das Personal eines niedergelassen Arztes( bzw.der Arzt selber) festlegen,wie viele Patienten im Wartezimmer sein dürfen?
Danke ,David
Ja, natürlich. Stichwort Hausrecht.
Das muss es doch sogar, weil nur das Praxispersonal/ der Arzt die bauliche Situation der Praxis kennt. Daraus ergibt sich wie viel Patienten dort warten könnten und dabei noch die verordneten Abstandsregeln eingehalten werden können. Ebenso beim Zugang und am Empfangstresen.
Die lokalen Behörden haben bzgl. Corona zumindest indirekt Maximalvorgaben gemacht. Hinzu kommen die Maßnahmen bzgl. Fluchtwege, die ebenso indirekt eine maximale Personenzahl beinhalten.
Unterhalb dieser Vorgaben kann das Unternehmen - und somit auch dessen Personal - den Zutritt verwehren. Solange keine Diskriminierung stattfindet, ist es dabei vollkommen frei in der Entscheidung.
Anders sieht das erst aus, wenn keine „Einlasskontrolle“ vorgesehen ist (wie z. B. im Supermarkt).
Klar doch.
Bei meinem Hausarzt ist ein Teil des Wartezimmers ins Treppenhaus verlegt worden.
Eine 2er-Sitzbank (die stand schon immer da) und zwei zusätzliche Stühle.