Wieviel pflegegeld gibt es bei selbstorganisation

der eigenen Pflege?
moin moin,

seit dem 14.02. manage ich meine eigene Pflege via arbeitgebermodell.
soweit wie ich weiß, steht mir pflegegeld zu und zwar ca die hälfte von dem, was ein profesioneller pflegedienst bekommt.
wo und wie finde ich genaueres darüber?
beim gestrigen anruf bei meiner krankenkasse wollten sie erstmal den mdk zu mir schicken, obwohl ich schon pflegstufe 3* habe. die zweite sachbearbeitertin mit der ich verbunden wurde, sagte mir nur das ihr system schon runtergefahren sei, sie also keine ahnung habe (und das um halb fünf und bei sprechzeiten bis 20uhr).
aber einen antrag wollte sie mir rausschicken.
ich habe mir vorsichtshalber gleich eine gesprächsnotiz (wann und mit wem) gemacht.
man weiß ja nie…

liebe grüße
frank

Hallo Frank.
Bei deiner Ausführung ist einiges unklar.
Das was du hast, ist vermutlich die persönliche Assistenz.
Grundsätzlich ist erst einmal die Krankenkasse der Ansprechpartner für das Pflegegeld. Selbstverständlich stehen die auch nicht mit der Schubkarre da und verteilen die Gelder. Selbstverständlich müssen die auch erst einmal über oder mit dem MDK prüfen, ob du überhaupt berechtigt bist, das Pflegegeld zu bekommen. Um diese bzw. solche Prüfung oder Überprüfung wirst du wohl nicht rum kommen. Das sollte dir klar sein.
Du schreibst, dass du ja schon Pflegestufe 3 hast. Wer hat das festgelegt/festgestellt? Derartige Einstufungen werden doch wohl nur in der Regel vom MDK festgestellt und dokumentiert.
Das passt also nicht so ganz in deiner Ausführung.

MfG
Hans13

Hallo ,
du meinst das trägerübergreifende persöniche Budget, oder?
Leider kann man nicht so einfach sagen, wieviel dir da zusteht.
Laut Gesetz „soll“ es nicht mehr sein, als vorher an Sachleistungen gezahlt wurde - aber es ist auch nicht so, dass du automatisch nur die Hälfte bekommst.
Leider gehen Pflegeversicherungen dazu über, nur noch „Pflegegeld“ zu zahlen. Wenn du gute Nerven und eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich raten, einen Sozialrechtanwalt zu beauftragen und zu klagen, wenn dir pauschal weniger zugesprochen wird.

Ob der MDK noch mal kommen muss, obwohl du schon Oflegestufe 3 hast, wird sich sicher noch aufklären - ich denke mal, da stehen dir sowieso noch mehr als ein Telefonat mit der KK bevor.
Beantragen kannst du das PB übrigens bei KK, Sozialamt oder Pflegeversicherung - da es „trägerübergreifend“ ist.

Viel Erfolg,
Bixie

Hallo Frank.

hallo hans13,

Bei deiner Ausführung ist einiges unklar.

was denn?
ich habe doch geschrieben das ich die pflegestufe 3+ habe. und das die nur der mdk vergeben kann ist mir schon klar.
ein pflegedienst bekommt für die versorgung eines pflegebedürftigen der pflegestufe 3 härtefall 1918 € und ich möchte nur wissen, wieviel mir davon zusteht, wenn ich die eigene versorgung mithilfe des assitenzmodells sicherstelle.

freundliche grüße
frank