Hallo,
Habe hier noch eine Frage (s.o.). Eine Freundin von mir meinte es seien auch 0,5 Promille, aber das wäre doch dann sinnlos oder? Dann könnte ich ja gleich Auto fahren, wenn das die gleiche Strafe gibt.
Hallo!
dumme Rechnung, die man da aufstellt !
Verursacht man einen Unfall mit dem Rad kann man bereits ab 0,3 Promille mit Ordnungsstrafe belegt werden.
Und wird man nur „Fahrauffällig“, dann bereits ab 0,5 Prom.
Ohne Unfall, ohne Auffälligkeit wäre die Grenze 1,6 Pro, was dann zwingend eine Straftat wäre, 3 Punkte, Fahrverbot (f. PKW) und eine MPU nach sich zieht.
MfG
duck313
Bei Fahrauffällig sogar schon ab 0,3 Promille
Theoretisch kannst du bis 1,59 Promille Fahrrad fahren, wenn das keinem auffällt. Besser ist allerdings das Fahrrad zu schieben, wenn du gepichelt hast.
Und was passiert, wenn man mit 1,60 Promille Fahrrad fährt und es keinem auffallt?
Gruß Oberberger
Wenn es keinem auffällt, dann passiert dir auch nichts. Wie sollte das denn sonst rauskommen?! Ohne Kläger, kein Richter.
Oh man, Dankeschön!
Gruß Uppermountaineer
naja, also 1,6 ist da die grenze…
ABER: wer sich fahrauffällig verhält kann auch schon ab 0,3 mit ner anzeige rechnen