Wieviel Rangierabstand?

Hallo,

bei uns im Industriegebiet parken oft LKW am Straßenrand längs zur Fahrtrichtung, die hinten ein Schild haben, „bitte 5 m Rangierabstand frei lassen“. (Be- und entladen wird hier nicht).

Nun ist dort öffentlicher Parkraum knapp, und den frommen Wunsch, „ich möchte gern viel Platz zum Rangieren haben“ kann ja jeder äußern.

Frage: Wieviel Platz zum Rangieren ist angemessen, also ab wann gilt ein LKW als „zugeparkt“? 5 m erscheint mir ein bisschen üppig.

Frag Bixie

mach dir ein Bild
Hallo Bixie,

zuerst: ich weiss die juristisch korrekte Antwort nicht.

Aber bitte überlege: wenn schon an den kleinen Päckchen-Sprintern „bitte 2 Meter“ gewünscht werden, um die Hecktüren öffnen und die Ladung auf einen Hubwagen laden zu können, scheinen mir 5 Meter für einen LKW nicht übertrieben.

Bitte frage einen der LKW-Fahrer, ob du dich mal an seinen Arbeitsplatz setzen darfst. Dann machst du die Tür zu und stellst die Aussenspiegel auf deine Sitzposition ein. Und nun mach dir bitte selbst ein Bild davon, wieviel 5 Meter Platz hinter deinem Zug/Auflieger sind. Du wirst nicht mal sehen können, ob hinter dir ein PKW steht oder nicht.

Gruss,
SomeOne

wenn schon an den kleinen
Päckchen-Sprintern „bitte 2 Meter“ gewünscht werden, um die
Hecktüren öffnen und die Ladung auf einen Hubwagen laden zu
können,

um Laden und Entladen geht es hier aber nicht, es ist ein reiner Parkplatz.

Bitte frage einen der LKW-Fahrer, ob du dich mal an seinen
Arbeitsplatz setzen darfst. Dann machst du die Tür zu und
stellst die Aussenspiegel auf deine Sitzposition ein. Und nun
mach dir bitte selbst ein Bild davon, wieviel 5 Meter Platz
hinter deinem Zug/Auflieger sind.

Gute Idee, aber ICH würde sicher zunächst viel Platz zum Rangieren brauchen - bin halt kein LKW Fahrer.

Du wirst nicht mal sehen

können, ob hinter dir ein PKW steht oder nicht.

Da könnte ich doch vorher nachschauen, oder? Zur Not kann ich mich auch rauwinken lassen, wie ich es als PKW - Fahrer an unübersichtlichen Stellen auch tun muss.

Mir ist schon klar, dass es immer bequem ist, einen LKW auszuparken. Meine Frage war aber: Hat der Fahrer ein Anrecht auf einen „bequemen“ Abstand? Könnte ich dann für meinen PKW auch fordern, „bitte 2 m Rangierabstand halten, Frau am Steuer“, damit ich bequemer ausparken kann?

Gruss,
SomeOne

auch Gruß, Bixie

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Hallo,

bei uns im Industriegebiet parken oft LKW am Straßenrand längs zur Fahrtrichtung, die hinten ein Schild haben, „bitte 5 m Rangierabstand frei lassen“. (Be- und entladen wird hier nicht).

Es geht ja auch nur um den Abstand zum Rangieren.

Nun ist dort öffentlicher Parkraum knapp, und den frommen Wunsch, „ich möchte gern viel Platz zum Rangieren haben“ kann ja jeder äußern.

Wenn ich auf unsere Straßen schaue und sehe, wieviel Platz selbst Klein-PKW beim Parken lassen, dann äußert jeder diesen Wunsch. Selbst Polo oder Clio-Fahrende benötigen offenkundig 2m, hinten und vorne. Gemessen an der Fahrzeuglänge sind dann 5m für einen LKW, der immerhin bis zu 18,75m lang sein kann, eher wenig.

Frage: Wieviel Platz zum Rangieren ist angemessen, also ab wann gilt ein LKW als „zugeparkt“?

Wenn er nicht mehr ohne Schäden an sich, anderen Fahrzeugen oder der Straße rauskommt.

5 m erscheint mir ein bisschen üppig.

Durchaus möglich. Der Begriff LKW ist ja dehnbar. Je nach Länge, Anhänger, Anzahl bzw. Lage der Achsen hat so ein LKW beim Ausparken doch einen höheren Raumbedarf als ein PKW. Ich möchte fast vermuten, dass sich bei ungünstigen Konstellationen die Ecke hinten links bei vollem Lenkeinschlag sogar nach hinten bewegt. Und je länger das Teil ist, umso weiter muss der erstmal auf die Gegenfahrbahn, wobei die ganze Straße nicht allzubreit sein muss, um auch das Heck aus der Lücke zu bekommen, bevor er wieder gerade lenken kann. Also der Tipp mit dem selber Probieren ist gar nicht so verkehrt. Der eigentliche Lenker gibt einem sicher Tipps/Anweisungen, was zu tun ist. Man wird dann sehen, wieviel Platz selbst bei maximalem Lenkeinschlag benötigt wird, ohne auf den Bordstein auf der Gegenseite oder an die dort parkenden Fahrzeuge zu kommen und auch nicht mit dem Heck das vor einem stehende Fahrzeug beim Rausfahren zu beschädigen und nebenbei noch das gesamte Verkehrsgeschehen ringsrum zu beobachten. (Bitte nicht im Limo-Laster, sondern in einem richtigen LKW probieren) Die 5m enthalten dann sicher auch noch den obligatorischen Sicherheitsabstand.

Grüße

owt

quatsch! (owt)
nix

Also 1 mtr. Abstand zum Bürgersteig und zur Straße ???

Auch wenn man den frommen Wunsch des Brummifahrers angesichts eines mglw. unsynchronisierten Getriebes, mechanischer Kupplung, ohne Lenkhilfe, aber vollgeladen nachvollziehen kann, gilt auch für ihn § 12 Abs. 6 StVO: Es ist platzsparend zu parken.

Was es auch ihm - ggf. durch Einweiser - zumutbar macht, in mehreren kraftraubenden Zügen auszuparken denn knappen Innnestadtparkraum generös zu verschwenden.

G imager

Auch wenn man den frommen Wunsch des Brummifahrers angesichts eines mglw. unsynchronisierten Getriebes, mechanischer Kupplung, ohne Lenkhilfe, aber vollgeladen nachvollziehen kann, gilt auch für ihn § 12 Abs. 6 StVO: Es ist platzsparend zu parken.

Was nun was genau bedeutet? Nicht mehr Platz verschwenden als notwendig ist. Wenn ein LKW an dieser Stelle 5 m braucht, dann sind erst mehr als 5 m nicht mehr platzsparend.
Auch mit synchronisiertem Getriebe, Lenkhilfe und leer ist ein LKW länger als ein PKW. Da kann man nicht so leicht schräg raus und nach zwei Metern wieder gerade lenken, wenn das Heck an dem des davor Parkenden vorbei ist. Das kann bei einem LKW auch erst 10 m später der Fall sein. Solange muss der noch schräg rausfahren, wobei eben je nach den konkreten Gegebenheiten schon der gegenüberliegende Bordstein oder eben die dort parkenden Fahrzeuge erreicht sind.

Was es auch ihm - ggf. durch Einweiser

Gegen die Geometrie hilft auch ein Einweiser nichts. Ausnahme vielleicht einer mit qualifizierten Hauptschulabschluss.

  • zumutbar macht, in mehreren kraftraubenden Zügen auszuparken denn knappen Innnestadtparkraum generös zu verschwenden.

Ja, dieses kraftraubende Lenken ist dank der Technik heute auch für Fliegengewichte beherrschbar. Die Straße wird es auf jeden Fall danken, wenn da ständig mehrere Tonnen auf wenigen Quadratzentimetern gedreht werden. Außerdem verursacht das dann natürlich auch mehr Lärm und Abgase. Ich weiß auch schon, wer sich darüber als erstes aufregen würde.
Also lasst den einfach den Platz, umso schneller sind die wieder weg.

Grüße

Der Abstand zwischen 2 parkenden Fahrzeugen wird aber nach §1(2) StVO geregelt.

StVO, §1, Satz 2: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder
belästigt wird.

In der Rechtssprechung haben sich dazu die folgende Mindestabstände herausgebildet
-Pkw 1 Meter
-Lieferfahrzeuge bis 5 Tonnen 2 Meter
-Lkw ab 5 Tonnen 5 Meter

Der Gesetzgeber hat bewußt auf eine genaue Meterangabe in der StVO verzichtet,weil es viel zu viele unterschiedliche Fahrzeuge auf der Straße gibt und hier die (hoffentlich vorhandene ) Intelligenz des Fahrzeugführers dazu ausreicht, situationsbedingt das richtige zu tun.

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In der Rechtssprechung haben sich dazu die folgende
Mindestabstände herausgebildet
-Pkw 1 Meter
-Lieferfahrzeuge bis 5 Tonnen 2 Meter
-Lkw ab 5 Tonnen 5 Meter

Dann gibt es dazu ja sicher auch einschlägige Urteile?

Gruß Crack

Tante Gockel liefert sie dir frei Haus

Tante Gockel liefert sie dir frei Haus

Also mit anderen Worten Du hast keinen blassen Schimmer !

denn Du solltest eine Rechtsquelle für deinen nachfolgenden Hinweis geben.

In der Rechtssprechung haben sich dazu die folgende Mindestabstände herausgebildet
-Pkw 1 Meter
-Lieferfahrzeuge bis 5 Tonnen 2 Meter
-Lkw ab 5 Tonnen 5 Meter

Und dies steht mit Sicherheit nicht im § 1 STVO

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Tante Gockel liefert sie dir frei Haus

Sollte es nicht Aufgabe desjenigen sein der eine Behauptung aufstellt diese auch zu belegen?

Gruß Crack

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In der Rechtssprechung haben sich dazu die folgende
Mindestabstände herausgebildet
-Pkw 1 Meter

aber nicht davor UND dahinter.
lies mal, du experte offensichtlich ohne führerschein und/oder fahrkenntnisse:
http://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-un…
zudem sollte sogar dir logisch erscheinen, dass unterschiedlich wendige pkw auch unterschiedlich platz zum rangieren brauchen und schon deshalb deine angeblich absolut geltenden werte kompletter unsinn sind.

fahr lieber weiter fahrrad, wenn du jeweils einen meter brauchst.

diese angeblichen urteile hätte ich gern mal gesehen. aber phantasie ist nun mal nicht sichtbar, da wird das wohl nichts werden.