Wieviel Service ist bei verwaltetem Aktiendepot zu erwarten?

Folgendes Fallbeispiel: Jmd. läßt sein Aktiendepot komplett durch eine Filialbank mit sämtl. Depotkosten verwalten. Nun kommt ein Schreiben, dass eine der investierten Firmen pleite gegangen ist und man sich bei einer best. Stelle wegen Schadensersatz kümmern könne. Nach Rückfrage bei der Bank heißt es, das sei nicht nötig, weil alles so gut gestreut sei, so dass diese einzelne Sache mit einem nur kleinen Betrag ins Gewicht falle. Und zwichen den Zeilen klang es, als sei es etwas umständlich alle Belege rauszusuchen, in welchem Jahr welche Verluste gemacht wurden.
Die Frage: Ist es wirklich so umständlich solche Zahlen rauszusuchen? ist es auch umständlich grobe Angaben zu machen? (zB Verlust liegt unter 2000 Euro)
Könnte man sich evtl Unterlagen der letzten Jahre schicken lassen, aus den auch der Nicht-Experte die entsprechenden Stellen herauslesen könnte?
Wieviel Service kann man überhaupt erwarten? ist es unüblich, spezielle Belege zu verlangen?
Danke für Infos, falls jmnd mehr dazu weiß

Hallo,
es ist sicherlich keine große Angelegenheit, die entsprechenden Zahlen rauszusuchen. Ist doch alles EDV gestützt.

Die Aussage der Bank, es sei nicht nötig betrachte ich skeptisch, immerhin ist es Kundengeld und nicht das der Bank! Der Kunde selbst muss entscheiden, ob es nötig bzw. Sinnvoll ist oder nicht. Bei einnigen wenigen € würde ich wohl darauf verzichten, geht es aber in Hunderte oder Tausende, dann ist es sicherlich sehr sinnvoll Dies klären zu lassen.

Im übrigen vermute ich ! Ich vermute! Das die Bank letztlich für den Schadenersatz aufkommen muss, ist es deshalb nicht nötig??? …

Folgendes Fallbeispiel: Jmd. läßt sein Aktiendepot komplett
durch eine Filialbank mit sämtl. Depotkosten verwalten. Nun
kommt ein Schreiben, dass eine der investierten Firmen pleite
gegangen ist und man sich bei einer best. Stelle wegen
Schadensersatz kümmern könne.

Schadenersatz für was? Und was ist das für eine „best. Stelle“?
Um was für eine Aktie handelt es sich? Und wer hat diese empfohlen?

Nach Rückfrage bei der Bank
heißt es, das sei nicht nötig, weil alles so gut gestreut sei,
so dass diese einzelne Sache mit einem nur kleinen Betrag ins
Gewicht falle. Und zwichen den Zeilen klang es, als sei es
etwas umständlich alle Belege rauszusuchen, in welchem Jahr
welche Verluste gemacht wurden.

Um was für Verluste handelt es sich? Verluste der Gesellschaft oder Verluste des Anlegers?
Um welche Belege handelt es sich?

Die Frage: Ist es wirklich so umständlich solche Zahlen
rauszusuchen? ist es auch umständlich grobe Angaben zu machen?
(zB Verlust liegt unter 2000 Euro)

Aha, es handelt sich offensichtlich um Verluste, die der Anleger gemacht hat.
Wenn ja,dann hat der Anleger die Kauf und auch die eventuellen Verkaufsabrechnungen
von der Banker halten. Sollte es sich hier um Kursverluste handeln, kann man hieraus den Verlust errechnen.

Könnte man sich evtl Unterlagen der letzten Jahre schicken
lassen, aus den auch der Nicht-Experte die entsprechenden
Stellen herauslesen könnte?

Wenn es sich um Abrechnungen handelt und die Buchungen nicht älter als sechs Jahre zurückliegen, kann man das schon machen. Wird vermutlich aber ein paar Taler kosten.

Wieviel Service kann man überhaupt erwarten? ist es unüblich,
spezielle Belege zu verlangen?

Das ist sicher nicht unüblich, kann aber durchaus aufwändig sein.

Das wäre eine weitere Frage, ob wirklich die Bank für den Schadensersatz aufkommen muss, da man ja denen den Auftrag der Verwaltung erteilt hat und womöglich damit auch alle Risiken auf sich genommen hat und wahrscheinlich sowas auch mal unterschrieben hat…

Antworten:
für das vom Kunden nun verlorene Geld/die best. Stelle ist ein Entschädigungsfond
wie gesagt sind es breit gestreute Aktienfonds, die eben ohne weitere Absprachen (da Kunde sich nicht auskennt) komplett von Bank ausgewählt und gemanagt werden

Roland hat es schon gut beantwortet.

Wobei ich noch nicht verstanden habe wofür es Entschädigung geben soll, d.h. warum?
Das Risiko einer Pleite eines Unternehmens ist kalkulatorisch einzuplanen – es handelt sich schließlich nicht um Zinsen!

Ich schätze dass es um das bei der Insolvenz verbliebene Kapital/Güter geht. Bzgl. jener wird normalerweise ein Insolvenzverwalter eingeschaltet. Bei Kaupthing gabs eine Hilfeinternetseite von Mitstreitern, bei Flexstrom wurde man automatisch von einem Verwalter/Rechtsanwalt angeschrieben. Du müsstest mal im Internet nach „dem Pleiteunternehmen“ und „Forderungsanmeldung“ o.ä. suchen. Evtl. findest du bereits Mitstreiter.

Lass dir aber gesagt sein dass du sicher nicht das „verlorene“ Geld voll erstattet bekommst. Es ist schließlich nicht verloren, sondern aufgrund der Marktwirtschaft ins Minus geraten. Sowas nennt man Risiko, ohne Risiko gäbe es nicht mehr als den Leitzins als Ertrag…

Schöne Grüße
Kai

Antworten:
für das vom Kunden nun verlorene Geld/die best. Stelle ist ein
Entschädigungsfond

Entschädigungsfonds von wem und für was?

wie gesagt sind es breit gestreute Aktienfonds,

wurde das tatsächlich gesagt?

die eben ohne weitere Absprachen (da Kunde sich nicht auskennt) komplett von
Bank ausgewählt und gemanagt werden

ist das eine fondsgebundene Vermögensverwaltung?

Ich würde Dir ja gerne helfen. Aber auf Grund der gegebenen Informationen wirst Du kaum eine brauchbare Antwort erhalten können.