Wieviel wiegt ein 2-Pfund-Brot?

Hallo,
ich stelle diese Frage bewusst in diesem Themenbereich, weil, man kann es sich denken, das Eichrecht berührt wird.
Aufgescheucht durch die Meldung, dass das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz nun hohe Strafen für das Teilen von Broten verhängt, denke ich mir, dass es doch kein Problem wäre, die halbierten Brote zu wiegen.
Jetzt die Frage: wieviel wiegen exakt 50% eines 2-Pfund-Brotes.
(ich habe noch nie gesehen, dass eine Verkäuferin ein Brot aus dem Regal nimmt, auf Abweichung von 2000gr. prüft und dann den Preis entsprechend korrigiert)
Wie müsste die Verkäuferin den Preis behördlich korrekt berechnen?

Indem sie das durchgeschnittene Brot auf eine geeichte Waage legt wie an jeder Wurst-, Käse- und sonstige Lose-Ware-Bedientheke auch üblich.

Du kannst dich wieder hinlegen. Die Meldung wurde heillos aufgebauscht.

Mit einer Pressemitteilung hat sich nun auch das viel gescholtene Landesamt für Mess– und Eichwesen Rheinland–Pfalz zu Wort gemeldet. „Entgegen der derzeitigen Darstellungen in den Medien hat das Landesamt für Mess– und Eichwesen Rheinland–Pfalz nicht untersagt, auf Kundenwunsch halbierte Brote zu verkaufen. Es wurden auch keinerlei Bußgelder festgesetzt“, heißt es darin. Die Mitarbeiter der Behörde hätten in Bäckereien lediglich angemerkt, die Gesetzeslage zu beachten und halbierte Brote zu wiegen.
Sehr wohl beanstandet habe das Eichamt derweil Brote, die bereits vor dem Verkauf verpackt waren. Hier handelt es sich also um Brote, die nicht auf Kundenwunsch geteilt, sondern bereits abgepackt bereitliegen — wie zum Beispiel auch im Supermarkt. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die deutschlandweit geltende „Verordnung über Fertigverpackungen und andere Verkaufseinheiten“.
Nur in einem solchen Fall habe das Amt einen Probekauf vorgenommen und „das Unternehmen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens um Informationen gebeten“. Allerdings sei auch hier kein Bußgeld erhoben worden.

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Die Benutzung der Einheit „Pfund“ ist bereits unzulässig.

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2000 g sind übrigens vier Pfund, 50% eines 2-Pfund-Brotes wären 500 g.

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Korrekt.
War ja auch nur ein Beispiel, es gibt auch 4-Pfünder.

Moin,

da wird nicht berechnet, sondern gewogen. Bei Edeka braucht’s das nicht, da kann man sich zB 1024 Gramm wünschen, macht die Fachkraft mit einem Hieb. Echt wahr, hab ich im Feanseen gesehen, in Bunt!

Im Ernst: Wozu soll jemand

auf Abweichung von 2000gr.

prüfen? Der Laib wird zum angegebenen Preis verkauft, Teile kommen auf die Waage.

50% eines 2-Pfund-Brotes

sind exakt 1 Pfund. Wobei hilft Dir diese Info jetzt?

Gruß
Ralf

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Da bin ich aber beruhigt. :relaxed:

Das Schlimme daran ist, dass man solchen Unfug unseren Behörden zutraut.

Dann käme aber u.U. heraus, dass das „2-Pfund-Brot“ keine 1000 Gramm wiegt. Muss die Verkäuferin jetzt den Taschenrechner nehmen oder auf Grund ihres geschulten Augenmaßes mit „passt schon“ verfahren.

Ich hoffe, du hältst mich nicht wirklich für blöd.

Wie du sicher gelesen hast, führte ich ausgangs das Eichrecht ins Feld.
Ich bin mir 100%ig sicher, dass ein sog. 2-Pfund-Brot nicht 1000 gr. wiegt.
Die Verkäuferin muss also jetzt beide Hälften prozentual aufteilen auf den Preis, der für das ganze Brot aufgerufen wird. Dazu muss sie 2 Wägungen machen und rechnen. Und das, während 25 Leute ihre Frühstücksbrötchen holen wollen.

Aber ich sehe schon, ich hätte diese nicht ganz ernste Frage im Plauderbrett stellen sollen. :sweat_smile:

Wann warst du denn das letzte Mal einkaufen?

Die Verkäuferin schneidet das Brot ungefähr in der Mitte durch, gibt an der Waage den Grundpreis von 3,99 €/kg ein und legt das halbe Brot drauf.
Die Waage errechnet genau, wieviel die 987 g Vollkornbrot kosten und gibt die Info an die Kasse weiter. Das war’s.

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Ups, du hast mich erwischt.
Heute morgen hat die Verkäuferin das halbe Brot, auf das ich zeigte, aus dem Regal genommen, mir eingepackt und gesagt „eins achzich bitte“.

Wenn da das Eichamt gekommen wäre…

PS: Während ich den ganzen Senf schrieb, hatte ich tatsächlich dauernd die dicke Bäckersfrau mit ihrer Balkenwaage aus meinen Kindheitstagen vor meinem geistigen Auge. :rofl:

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während 25 Leute ihre Frühstücksbrötchen holen wollen.

Wir sind hier, wie es scheint, auf den seltenen Fall gestoßen, dass eine Behörde nicht am Lehm vorbeireguliert und beschlossen hat, dass jedes 2 kg-Brot 2000 Gramm wiegt, egal, wie es den Ofen verlassen hat. Mit dieser schlichten Regel kommen Waage und Kasse klar, die Verkäuferin freut sich und die Kundschaft auch.

Es langt ja schon, wenn Pappa das Töchterchen (2 ½ Jahre) fragt, was es denn gern für ein Brötchen hätte. Da juckt es mich jedesmal…

Gruß
Ralf

Und dann kostet das Brot 2 Pfund, aber heute ist Alles -50% (wg. Brexit und so).
In €uro?

ist ein granatenmäßiger Unsinn.

Ein Landesamt egal für was kann keine Strafe verhängen. Das können in D nur Gerichte.

Schöne Grüße

MM

N’Abend Aprilfisch,

Die Granate ist leider ein Rohrkrepierer:

Selbstverständlich kann eine Behörde „strafen“ ohne gleich ein Gericht einzuschalten. Das können sogar Kommunen:

§35 OWiG:

§5 EichuaZustV RP -1-:

§ 60 MessEG:

Fazit:
Das Landesamt für Eich- und Messwesen kann sehrwohl selbstständig ohne die Einschaltung eines Gerichtes tätig werden, solange es für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit auch zuständig ist.
Ein Bußgeld bis 20.000 € kann man umgangssprachlich auch ruhig als „Strafe“ bezeichnen.

Dein
Ebenezer

-1-:
Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet
des Mess- und Eichwesens, des Feingehaltswesens und der Energieeffizienz

Ein herrliches behördendeutsch. Sowas macht uns wirklich kein Staat nach.

Umgangssprachlich kann man auch eine Sparkasse als Bank oder ein Kilo als zwei Pfund bezeichnen. Letztlich ist die Frage, welches Maß an Präzision man an die eigene Kommunikation und die anderer Leute anlegt.

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Isses aber nich.
Umgangssprachlich sagt man auch zum Arzt „Herr (oder Frau) Doktor“, und es ist nicht dasselbe.
Eine Behörde kann Bußgelder verhängen, Strafen kann nur ein Gericht aussprechen.

Doch, Österreich.
Andere Länder betiteln ihre Gesetze und Vorschriften nicht in deutscher Sprache. Ansonsten gibt es in anderen Ländern natürlich ebenfalls detaillierte Regeln und Vorschriften mit entsprechend langen Überschriften.

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@KeinesHerrenKnecht
Das stimmt, wo sonst auf der Welt kriegt man ein „Organmandat“?
(Nein, hat nichts mit Mafia und Niere zu tun. Obwohl … früher hat man Geld fürs Plasmaspenden gekriegt. Und wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, kriegt Ersatzfreiheitsstrafe. Das Blut ist auch ein Organ. Hmmm…)

Servus,

außerhalb von Focus und Bildzeitung liest sich das so:

Der Hintergrund für die OWi-Verfahren (ob irgendeines davon mit einem Bußgeld endete oder nicht, sei mal dahingestellt) und die angedrohten Bußgelder ist, dass Backwaren von mehr als 250 g vor oder beim Verkauf gewogen werden müssen. Das geschieht normalerweise, bevor die Sachen an die Verkaufsstellen geliefert werden, aber wenn ein Brot in der Verkaufsstelle geteilt wird, kann man die dabei entstandenen Teile natürlich nicht vorher gewogen haben, sondern muss das in Karl-Heinzens Namen eben beim Verkauf machen - ungefähr so, wie man Obst und Gemüse auswiegt: Ich hab das Wiegen von Gemüse nie als besonders schlimm oder unzumutbar erlebt.

Im durch das Sommerloch geisternden Fall kam noch dazu, dass auseinandergeschnittene Brote von einer Bäckerei zu einem anderen Preis angeboten worden waren als ganze. In so einem Fall ist es verständlicherweise nötig, für Teile von Broten einen Preis / kg oder 100 g anzugeben; um zu ermitteln, was ein halbes Brot in so einem Fall kosten soll, kommt man ohne Waage sehr schlecht weiter.

Die Bäckerei in dem verlinkten Bericht hat sich die zusätzliche Arbeit des Auseinanderschneidens bezahlen lassen - warum auch nicht? Dass die Kunden allerdings wissen sollten, was genau sie da bezahlen, finde ich durchaus normal. Würdest Du Kräuterseitlinge kaufen, wenn sie mit einem Preis „ungefähr 10 - 13 € / kg“ ausgezeichnet wären?

Bäckereiverkaufsstellen, die z.B. in der Nähe eines Bahnhofs oder in Dörfern mit sehr hohem Auspendler-Anteil liegen, könnten sich beiläufig auch helfen, in dem sie zur Zeit des größten Andrangs zwischen sechs und neun Uhr eben kein kleingeschnittenes Brot anbieten, sondern nur zu den ruhigeren Zeiten des Tages, zu denen einzukaufen man alleinstehenden Rentnern und anderer Kundschaft für Drittels-, Viertels- und Sechstelsbrote durchaus zumuten kann.

Schöne Grüße

MM

Servus,

<Kümmelspalt>
jetzt fehlt zum Glücklichsein nur noch einer, der den Dreisatz beherrscht und uns vorrechnet, dass beim Stückeln und Wiegen der letzte Kunde zuviel bezahlt, wenn der Laib schwerer ist als angegeben. Kann man dann den Brotladen wegen Betruchsversuchs belangen?
</Kümmelspalt>

Gruß
Ralf

Nein, weil Betrug Vorsatz = „Wissen und Wollen“ voraussetzt.

Um solche Dinge zu regeln, gibt es die entsprechenden Verordnungen, die das Wiegen von lose verkauften Lebensmitteln vorschreiben.

Bis in die frühe Neuzeit hinein wurden Bäcker, die ihr Brot mit zu geringem Gewicht angeboten haben, in einem Käfig von einer geeigneten Brücke aus so lange immer wieder ins Wasser getaucht, bis sie mehr tot als lebendig waren.

Ich finde, dass sich in diesem Zusammenhang seither einiges zum Besseren entwickelt hat und sehe immer noch nicht, was daran so schlimm ist, wenn jemand, der Lebensmittel zu einem Preis pro Gewicht (bei Verwendung einer Federwaage) anbietet, angehalten wird, selbiges zu bestimmen. Mein Gefühl im Handgelenk ist nicht mal auf 100 g genau, und ich glaube, das geht vielen so.

Schöne Grüße

MM