Ich weiß, normalerweise nichts! Aber ich habe eine Verordnung vom Augenarzt für eine Lese- und eine Fernbrille mit Plastikgläsern und Entspiegelung. Ich bin durch einen Geburtsfehler auf dem rechten Auge nahezu blind und somit hat er eine funkt. Unicus LA diagnostiziert.
Nun meine Frage: zahlt die KK einen Anteil, einen Festbetrag oder gar nichts?
Kennt ihr euch in diesem Thema aus?
Hallo,
warum schaust Du nicht auf deren Homepage direkt nach?
Unter Leistungen und dort unter ‚B‘ wie Brillen.
Und wenn das dort Geschriebene nicht leicht verständlich ist, würde ich einfach anrufen.
Aber gehe mal davon aus, dass Du zumindest auf einem Auge noch zu gut siehst und daher keine Leistung bekommst.
Auch ohne Gruß!
M.
Hallo,
Es ist schade, dass hier immer wieder mit erhobenem Zeigefinger und rechthaberisch geantwortet wird. Wenn diese Frage auf der HP der Knappschaft beantwortet würde, dann hätte ich niemanden hier belästigt.
Wer nicht antworten möchte, es nicht kann oder die Antwort als nicht nötig erachtet, sollte nicht schreiben. …und was soll dieses kindische " Auch ohne Gruß"? Ich grüße persönlich geschriebene Briefe, aber nicht Anfragen. Warum soll man das machen? Manchmal sind Nettigkeiten auch unnötig.
Quintessenz - ich werde mich hier nicht mehr anmelden!
Jetzt mit Gruß
W.
Hoi.
So viel sagt die Knappschaft dazu:
Es bestehen folgende Leistungsansprüche:
Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen und optisch sowie elektronisch vergrößernde Sehhilfen) zur Verbesserung der Sehschärfe bei
-Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
-Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn der Visus bei bestmöglicher Korrektur mit einer Brillen- oder möglichen Kontaktlinsenversorgung auf dem besseren Auge maximal 0,3 beträgt.
Therapeutische Sehhilfen, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.
http://www.knappschaft.de/DE/1_navi/04_leistungen_a-…
Also mal die Knappschaft prüfen lassen, ob diese Brille eine therapeutische Sehhilfe wäre.
Ciao Loki
Hallo W,
ich finde Deine Reaktion reichlich daneben.
Deine Frage zu Leistungen der Knappschaft findest Du auf deren Homepage ganz einfach hier:
http://www.knappschaft.de/DE/1_navi/04_leistungen_a-…
Mache einfach so weiter: nicht selbst suchen, eine Frage ohne Gruß und Dank in das Internet stellen.
Aber wundere Dich nicht, wenn Dir keiner mehr antworten will.
Hier antworten MENSCHEN - nicht (Such-)Maschinen.
Vielen Dank, es ist beantwortet
Gruß Willi