Wieviel Zeit hab ich?

SChönen guten morgen.

Ich habe kürzlich bei ebay einen motor für meine Simson erstanden.In der Artikelbeschreibung stand folgendes:"Keine Garantie auf diesen Artikel.Ich versichere jedoch das er einwandfrei funktioniert."ISt er damit eine Verpflichtung eingegangen?Hab ich dadurch länger Zeit das auszuprobieren.Oder hab ich nur die zwei Wochen aus dem Fernsendegesetz,oder wie das heißt.

HOffe ihr wißt was ich meine.

Vielen dank schonmal

Der VÖller

Hallo,

das Ding hieß „Fernabsatzgesetz“, das gibt es aber nicht mehr. Es wurde durch einige neue Paragrafen im BGB ersetzt. Ist Dein Verkäufer ein Privatverkäufer, gilt das „Fernabsatzgesetz“ aber nicht. Es trifft nur zu, wenn der VK ein gewerblicher Händler ist.

Trotzdem hast Du natürlich das Recht auf einen funktionierenden Artikel. Ich würde sagen, Du hast nach Erhalt einige Tage (2-3, nach menschlichem Ermessen, da das Ding ja vermutlich irgendwo eingebaut werden muss um es auszuprobieren) Zeit um den Motor auf Funktion zu überprüfen.

Wenn das Ding läuft, war es das. Wenn nicht, steht hier etwas über weitere Vorgehensweise: FAQ:1167

Gruß,

Myriam

Trotzdem hast Du natürlich das Recht auf einen
funktionierenden Artikel. Ich würde sagen, Du hast nach Erhalt
einige Tage (2-3, nach menschlichem Ermessen, da das Ding ja
vermutlich irgendwo eingebaut werden muss um es
auszuprobieren) Zeit um den Motor auf Funktion zu überprüfen.

DAs ist ja mein Problem.SO schnell krieg ich das nicht eingebaut.Wenn ich erst in zwei WOchen feststelle,dass er nicht funktioniert,kann ich da noch drauf pochen oder is das schon zu spät?

Mh lass Dir des DIng schicken, geh damit zum Fachhändler und frag den ob des Teil ok ist…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Garantie ist stets eine freiwillige Leistung. Keiner ist hierzu verpflichtet. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Diese wurde aber m.E. nicht wirksam ausgeschlossen. Mit Fernabsatz hat ganze wohl eher nichts zu tun, es sei denn, der Verkäufer ist ein Unternehmer im Sinne des BGB. Somit hast Du 24 Monate Gewährleistung. Das heißt du hast 24 Monate Zeit, Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren zu reklamieren. Allerdings dürfte, bei einem Handel zwischen Privat und Privat, die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, ab dem ersten Tag bei Dir liegen. Also schnell prüfen und ggf. reklamieren.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mh lass Dir des DIng schicken, geh damit zum Fachhändler und
frag den ob des Teil ok ist…

Der einzige der sich da rantraut ist ein alter Simsonmechaniker,der grad keine Zeit hat,sondern erst in zwei wochen.Die anderen Wrkstätten trauen sich nich ran.Gibt es da nicht irgendeine Rechtsgrundage?

DAs ist ja mein Problem.SO schnell krieg ich das nicht
eingebaut.

Das hat der Verkäufer nicht zu verantworten.

Wenn ich erst in zwei WOchen feststelle,dass er
nicht funktioniert,kann ich da noch drauf pochen oder is das
schon zu spät?

Rechtlich hast Du dann vermutlich keine Handhabe mehr. Wenn Du nach 2 Wochen feststellst, dass der Motor nicht geht, wirst Du dem Verkäufer nachweisen müssen, dass der Defekt schon beim Versand vorlag.

Versuche Dich mit dem Verkäufer zu einigen und gib einen Termin an, bis zu dem Du den Motor geprüft hast. Wenn er kulant ist, geht er darauf ein.

Gruß,

Myriam

also ich sehe das so:
der verkäufer verkauft ausdrücklich ohne garantie, wofür willst du dann den artikel zurückschicken wenn was ist? dass der verkäufer schreibt:

„Keine Garantie auf diesen Artikel.Ich versichere jedoch das er einwandfrei funktioniert.“

sagt ja nur dass er dir persönlich sagt dass alles i.o. ist. vielleicht hätte er nicht „versichere“ schreiben sollen, ok aber wenn du den artikel so kaufst gehst du bewusst das risiko ein. also kaufen oder bleiben lassen.
oder dich mit dem verkäufer einigen, das bringt wohl eh mehr als gleich mit dem gesetz zu argumentieren oder mit dem anwalt zu drohen.

gruss,
sebastian