Wieviele Scheine in einem semester

Studentin (26 J.)ist im 13. Semester und hat bisher 8 Scheine erworben. Ist damit die Zulassung am Landesprüfungsamt, Lehramt für Gymnasien, möglich?
Ich bin unterhaltszahlender Vater und möchte wissen, wie lange ich noch zahlen muss. Es besteht kein Kontakt und ich bekomme nur vage Auskünfte.

Hallo,

dazu sollte schon das Bundesland, die Fächerkombination und die Uni bekannt sein.

Wenn Dir die Uni bekannt ist, kannst Du mal nach der Prüfungsordnung suchen oder auch direkt das Prüfungsamt anrufen und Deine Situation und Deine Zweifel besprechen.

Gruß Volker

Zustimmung zu Volkers Antwort. Als kleiner Vergleich: Ich hatte im Grundstudium meines Lehramtsstudiums (Semester 1-4) 8 Module in Geographie, 10 Module in Französisch und 2 Scheine in Erziehungswissenschaft zu absolvieren. Im Hauptstudium (Semester 5-8) waren es dann 8 Scheine in Geo, 8 Scheine in Französisch, 1 Schein in Erziehungswissenschaft und 1 Wahlpflichtschein irgendwo. Macht 38 Scheine/Module in 8 Semestern, also ca. 4,5 pro Semester. Das 9. Semester war Prüfungssemester, gebraucht hab ich insgesamt 11 Semester, effektiv hat keiner das Studium in der Regelstudienzeit geschafft.
Inwiefern diese Zahlen mit der Situation deiner Tochter in ihren Fächern an ihrer Uni korrelieren, klärt ein Blick in die Studien- bzw. Prüfungsordnung der jeweiligen Fächer. 8 Scheine auf 13 Semester erscheint mir allerdings durchaus etwas wenig, sofern das Studiensystem da nicht komplett anders als üblich läuft.

Gruß
Yvette

Hallo,

Studentin (26 J.)ist im 13. Semester und hat bisher 8 Scheine
erworben. Ist damit die Zulassung am Landesprüfungsamt,
Lehramt für Gymnasien, möglich?

Es wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass man das ohne weitere Angaben (Bundesland u.a.) nur schlecht beurteilen kann. In meinem Studiengang - Bayern, alte LPO für LA GYM, d.h. ich bin noch nicht vom Bachelor/Master-System betroffen - kommt das nie und nimmer hin. Ich brauchte insgesamt für beide Fächer 13 (bestimmte!) Scheine für die Anmeldung zum Examen. D.h. irgendwelche Scheine in irgendwelchen Kursen reichen natürlich nicht. Zudem muss man häufig mehr Scheine machen, da der Erwerb eines bestimmten Scheines, z.B. der sprachpraktisch-landeskundliche Oberkursschein für Französisch den Erwerb anderer Scheine voraussetzt, in diesem Beispiel ganze sieben, soweit ich mich richtig erinnere. Was oft noch dazukommt sind diverse andere Vorraussetzungen, z.B. das Latinum für bestimmte Sprachen.
Welche Scheine und andere Prüfungsvoraussetzungen genau nötig sind, kann man der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen, die über die Seite des zuständigen Prüfungsamtes verlinkt sein dürfte.

Was ist denn eigentlich mit EWS oder den Zwischenprüfungen? Hat sie das schon hinter sich gebracht, bzw. sieht ihre LPO das vor (in anderen Bundesländern kenne ich mich leider nicht so genau aus)?

Zudem müsste ich nach meiner Prüfungsordnung spätestens nach dem 14. Semester (bei anderen sind es sogar nur 13!) die Examensprüfung einmal abgelegt haben, sonst würde ich als einmal durchgefallen gelten. Deine Tochter sollte daher unbedingt überprüfen, wie viele Semester sie maximal zur Verfügung hat, bis sie sich zum Examen anmelden muss, da sie ja schon im 13. Semester ist.

Fazit: ohne die genaueren Hintergründe zu kennen, scheint es mir eigentlich unmöglich, dass acht Scheine für das Examen ausreichen sollten. Da sie außerdem schon im 13. Semester ist (und daher vermutlich noch nach der alten LPO geprüft wird ?), wird es höchste Zeit für sie, an das Examen zu denken. Deshalb eine Bitte: egal, ob und wie Kontakt besteht, bitte weise sie in ihrem und Deinem Sinn unbedingt darauf hin, dass sie sich dringend nochmal mit der Prüfungsordnung auseinandersetzen und die restlichen Scheine so schnell, wie möglich nachholen sollte, sonst war’s da gegebenenfalls mit dem Studium.

In Bayern endet die Anmeldefrist für den Termin nach dem nächsten Semester (das wäre dann ja ihr vierzehntes?) am 1. August! Auch in den anderen Bundesländern dürfte die Frist bald um sein. Scheine können meist bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden, aber Anmeldungen, die nach Fristende kommen, werden meist nicht mehr berücksichtigt.

Liebe Grüße!