Humbug
es ist zwar schon vieles in D reglementiert, aber was man mit
seinem
eigenen Grund und Boden macht,ist immer noch Sache des
Eigentümers.
Da bist du wohl nicht ganz richtig informiert.
Artikel 14 GG:
"(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
[…]"
Oder auch § 903 Satz 1 BGB:
„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“
Vorliegend darf der Eigentümer mit seinem Grundstück gar manches NICHT anstellen. Weder darf er ein atomares Endlager darauf einrichten noch ein Raketentestgelände, um deine pauschale Behauptung von vornherein mal mit ein paar plakativen Gegenbeispielen auszuhebeln.
Aber auch profanere Dine wie die Bebaubarkeit eines Grundstücks - und zu Bauwerken zählen auch PKW-Stellplätze - sind selbstverständlich, aus ökologischen wie städtebaulichen Gründen - gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Näheres dazu in der Baunutzungsverordnung, in den Landesbauordnungen und dem örtlich geltenden Bebauungsplan.
smalbop