Wieviele stellplätze auf privatgrund sind erlaubt

der gegenüberliegende Nachbar hat bereits 2 1/2 Stellplätze auf seinem Grundstück, möchte jetzt ohne daß er seinen Fuhrpark aufstockte,einen zusätzlichen machen.
damit fallen für die Strasse 2 öffentliche Parkplätze weg.
Nun haben die Anwohner wirkliche Parkprobleme, denn die Parkmöglichkeiten sind eh sehr schlecht.

kann mann dagegen vorgehen,oder kann der machen,was er will

Hallo erstmal,

der gegenüberliegende Nachbar hat bereits 2 1/2 Stellplätze
auf seinem Grundstück, möchte jetzt ohne daß er seinen
Fuhrpark aufstockte,einen zusätzlichen machen.

naja, auf seinem Grund kann er fast alles machen was er will…

damit fallen für die Strasse 2 öffentliche Parkplätze weg.

wieso? ich denke er macht das auf seinem Grund? wie können dann „öffentliche“ Parkplätze wegfallen?

Gruß Angus

PS. gerne werden hier Höflichkeitsfloskeln gesehen (Hallo…Gruß…DAnke etc.)

damit fallen für die Strasse 2 öffentliche Parkplätze weg.

wieso? ich denke er macht das auf seinem Grund? wie können
dann „öffentliche“ Parkplätze wegfallen?

Hi,

vielleicht durch eine breitere Einfahrt?

Gruß Keki

kann mann dagegen vorgehen,oder kann der machen,was er will

In Deutschland? Wohl kaum.

Im Bauamt liegt der Lageplan des Gebäudes in der Grundstücksakte. Darauf ist auch die Lage und Größe der Stellplätze auf dem Grundstück und die Breite der vorgesehenen Grundstückszufahrt eingetragen und als solches amtlich festgestellt. Eventuell kann man den Lageplan zu dem Bauantrag einsehen, wenn man ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und prüfen, was an Grundstücksüberbauung und was an Zufahrtsbreite beantragt wurde.

Das Tiefbauamt muss die Überfahrt über Gehwege zum Erreichen von Privatgrundstücken extra genehmigen. Man könnte im Tiefbauamt nachfragen, ob eine Genehmigung in dem nun offenbar in Anspruch genommenen Umfang (=Breite) - bzw. ob sie überhaupt - besteht. (Setzt natürlich einen Gehweg voraus.)

Ansonsten verstehe ich das Problem nicht ganz: Entweder ist der Bordstein vor den neuen Stellplätzen nicht abgesenkt, dann hat der Grundstücksbesitzer (auch) ein bauliches Problem, oder der Bordstein ist dort bereits abgesenkt, dann dürfen die Anwohner dort nach § 12 III 5 StVO sowieso nicht parken.

Gruß
smalbop

Hallo,

es ist zwar schon vieles in D reglementiert, aber was man mit seinem
eigenen Grund und Boden macht,ist immer noch Sache des Eigentümers.

Auf einer öffentlichen Straße sieht das natürlich anders aus…

Wobei sich für mich aber nicht wirklich erschließt,warum durch die
Einrichtung 1 neuen P auf Privatgrund gleich 2 Parkplätze auf der Straße wegfallen sollen…

Das Grundstück muss ja jetzt schon über eine ausreichend breite Zufahrt verfügen…

Desweiteren gibt es auf öffentlichen Straßen kein Parkrecht für Anwohner ,sondern es ist der jeweiligen Kommune überlassen,wie sie ihre Straßen bewirtschaftet, d.h. als Parkraum zur Verfügung stellt…dieses kann in algemeiner Form geschehen,d.h.

  • wer zuerst kommt,mahlt zuerst (parkt)
    aber auch
  • Anwohner-Parkausweise (natürlich Gebührenpflichtig)
  • Parken mit Parkscheibe
  • Parken mit Parkuhr
    usw.

Hallo und danke für die Antwort.
Ich hatte vergessen zu schreiben,daß die andere Strassenseite durch absolutes Parkverbot nicht zum parken freigegeben ist.
Nun,wenn er für die zusätzlichen Stellplätzeauch eine Zufahrt braucht,kann an der Stelle keiner mehr parken.
Die Stellplätze werden ,wie die vorhandenen,direkt von der Strasse aus befahren,liegen auf seinem Grundstück,direkt an der Strasse entsteht dann zu Zu-Einfahrt.
Dort wurde bisher geparkt,da kein Gehweg auf dieser Seite der Strasse ist,nur auf der anderen Seite,auf der ja Halte und Parkverbot herrscht.
Ich hoffe,es verständlich erklärt zu haben, vieleicht kommt noch ne Idee von Ihnen.

Vielen dank und Gruß aus dem Schwarzwald
Soccer 50

Nun,wenn er für die zusätzlichen Stellplätzeauch eine Zufahrt
braucht,kann an der Stelle keiner mehr parken.

soweit ich weiß kann der anwohner ja nicht einfach selbst den ort und die breite seiner einfahrt bestimmen.

Humbug

es ist zwar schon vieles in D reglementiert, aber was man mit
seinem
eigenen Grund und Boden macht,ist immer noch Sache des
Eigentümers.

Da bist du wohl nicht ganz richtig informiert.

Artikel 14 GG:
"(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

[…]"

Oder auch § 903 Satz 1 BGB:
„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“

Vorliegend darf der Eigentümer mit seinem Grundstück gar manches NICHT anstellen. Weder darf er ein atomares Endlager darauf einrichten noch ein Raketentestgelände, um deine pauschale Behauptung von vornherein mal mit ein paar plakativen Gegenbeispielen auszuhebeln.

Aber auch profanere Dine wie die Bebaubarkeit eines Grundstücks - und zu Bauwerken zählen auch PKW-Stellplätze - sind selbstverständlich, aus ökologischen wie städtebaulichen Gründen - gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Näheres dazu in der Baunutzungsverordnung, in den Landesbauordnungen und dem örtlich geltenden Bebauungsplan.

smalbop

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Das heisst im Klartext… ohne Genehmigung wird das nichts mit „Schloss mit Weltraumbahnhof“.
Mann könnte also beim zuständigen Amt mal nachfragen ob der zusätzliche Parkplatz überhaupt genehmigt ist…

Hallo, der Stellplatz wird direkt nach der Strasse, an der sich kein Gehweg befindet errichtet.
Dort wurde bis heute immer mit 2 kleinen Pkw der Anwohner der Strasse, nicht dieses hauses, welche die stellplätze erstellen will, geparkt.
Durch das errichten des Stellplatzes fallen diese beiden Öffentlichen Parkplätze weg, und da es in der Strase eh keine Parkmöglichkeiten gibt, gehört so was nicht zugelassen, zumal der Besitzer dieses Grundstücks bereits 2 1/2 Stellplätze hat, die er aer nicht nützt.

Gruß Soccer 50

Hallo , und danke für die Antwort.
Er erstellt die Plätze auf seinem Grund, aber die Einfahrt liegt ja an der Strasse, ein Gehweg ist nicht dazwischen.

Und wenn er eine Einfahrt macht, fallen an dieser Stelle Parkmöglichkeiten weg, da dort immer 2 Anwohner parkten, die dann keine Möglichkeit mehr haben, ihre Pkw irgendwo abzustellen.

Gruß Soccer 50

Und wenn er eine Einfahrt macht…

nochmal: er „macht“ die nicht so einfach. entweder hat er schon das recht dazu (dann haben die anwohner bisher in einer einfahrt geparkt, auch wenn die evt. nicht als solche genutzt wurde), oder er muss das beantragen. und dann wird er sehen, was passiert.

alternativ baut er die einfach ohne genehmigung. dann liegt es am nachbarn. auch wenn er sich beim amt erkundigt, ob das eine einfahrt ist: entweder er parkt da weiter und provoziert das abschleppen (mit anschliessender klärung, wer denn nun recht hat), oder er verzichtet auf den „parkplatz“ und räumt das feld.

Hallo, danke für die Infos, aber ich glaube, das Problem nicht richtig beschrieben zu haben.
Der nachar hat ein Grundstück, welches direkt, ohne Gehweg an der Strasse liegt.
Der Gehweg,mit Halte und Parkverbot, liegt gegenüber.
Er faährt direkt von der strasse auf seine bereits vorhandenen Stellplätze oder Garage.

Nun will er sich zusätzlich zwischen seine vorhandenen Stellplätze und seine Garageneinfahrt einen Stellplatz machen, da da noch unbefestigtes Gelände(Sträucher) ist.
Vor diesem Gelände parkten pkws auf der Strasse.
wenn er nun stellplätze macht, fallen die pkw parkplätze weg, da er ja dort einfährt.

Hoffe , nun verständlich geschreiben zu haben.

Gruß
Soccer 50

Was nix dran ändert dass er dafür eine Genehmigung braucht… wenn er die nicht hat, kann er es gleich wieder abreissen…

Gruss HighQ

schon klar. aber ob gehweg oder nicht spielt keine rolle. eine einfahrt muss genehmigt sein (genauso wie die stellplätze). ist sie das, haben die nachbarn pech, ist sie das nicht, dann dürfen sie da parken. nur weil da sträucher sind, heißt das ja nicht, dass es nicht evt. schon als einfahrt angemeldet ist. umgekehrt genauso: nur weil da ein „stellplatz“ ist, heißt das nicht, dass da auch eine (angemeldete) einfahrt sein muss.

Ich bezweifele stark, das man das Recht hat, das man von jeder Seite und Stelle auf sein Grundstück fahren können muss. Wenn er also schon zwei Einfahrten hat und trotzdem mitten auf seinem Rasen oder was auch immer parken will, ist das sein Pech, wenn davor jemand anders parkt.

Ich vermute eher das man ihn dann ungestraft zuparkten darf.

Wir haben auch zwei Einfahrten und dazwischen Rasenfläche. Teils parken wir auch auf dem Rasen, müssen dann aber gucken wie wir uber unsere Einfahrten raus kommen, mit welchem Recht sollte man sich auch die komplette Straßenfrot an seinem Grundstück reservieren?

Hallo,

nix Humbug…oder ist Gorleben etwa Stillgelegt ??..:smile:

Wenn Firmen etwas wollen,bekommen sie das auch…

Hallo,

ich hatte es schon einmal weiter oben erwähnt…

Die jeweilige Kommune (Stadt oder Gemeinde) entscheidet in einer
Ortssatzung wie Straßen und Wege genutzt werden dürfen.

Wenn der Nachbar durch die Kommune eine Genehmigung für eine Zufahrt erhält,hat man halt Pech gehabt…es gibt kein Recht auf freies Parken…dann muss man das machen,was Hundert Tausende von Leuten in Großstädten schon seit Jahrzehnten machen:

  • Parkplatz suchen
    oder
  • Parkplatz anmieten

Hallo,

nix Humbug…oder ist Gorleben etwa Stillgelegt ??..:smile:

Doch Humbug. Oder wo genau befindet sich das Endlager?

Wenn Firmen etwas wollen,bekommen sie das auch…

Blödsinn.

Gruß
loderunner

Hallo mein Freund…

also da kenne ich aber reichlich Blödsinn…

an einer Fachhochschule zum B. haben Teilzeitkräfte, die sich ein Büro teilen, jede einen eigenen Bürostühl , obwohl beide NIE
gleichzeitig zur selben Zeit in diesem Büro anwesend sind und es sich auch nicht um Menschen mit Einschränkungen der körperlichen Beweglichkeit handelt…

Kosten für den Steuerzahler EXTRA 495 ,- €

(Soviel kostet nämlich der 2. (unnütze) Stuhl…)