Wieviele Stockwerke, wo wohnt der Mieter?

Der Gesetzgeber sieht das mit der Geschossigkeit doch etwas
anders. Ok, dann ist er halt nicht „vom Fach“.

Der Gesetzgeber macht viele Gesetze, bis der Tag lang ist. :wink:

.

Dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen. Wobei den Dingern eine gewisse Verbindlichkeit nicht abgesprochen werden kann.

vnA

Hallo Gudrun,

aber bei dem Thread ist meine Frage ja nicht beantwortet worden. Leider verliert man auch manchmal etwas aus dem Blick und die Archivsuche macht immer weniger Spaß, einfach unübersichtlich

Danke für Deinen Hinweis.

Gruß Volker