Wieviele Stockwerke, wo wohnt der Mieter?

Moin,

es gibt ja offensichtlich zwei Varianten wie die „Nummer“ eines Stockwerkes benannt wird.

  1. Erdgeschoß = 0, dann 1., 2. … Stock

  2. Erdgeschoß = 1, dann 2. usw.

Welche Rechenweise ist entscheidend darüber ob ein Fahrstuhl eingebaut sein muss? Meines Wissens muss ab 5 Stockwerken ein Fahrstuhl vorhanden sein, hm, hier könnte man ja etwas „schummeln“ :wink:

Es scheint mir, dass hier - Potsdam/Berlin - immer die günstigere Variante gewählt wird.

Gruß Volker

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetz…
§2 Abs.6 sagt etwas über die Geschossigkeit
§39 Abs.4 etwas über die Pflicht Aufzüge einbauen zu müssen.

vnA

Moin, Volker,

es gibt ja offensichtlich zwei Varianten wie die „Nummer“
eines Stockwerkes benannt wird.

  1. Erdgeschoß = 0, dann 1., 2. … Stock

  2. Erdgeschoß = 1, dann 2. usw.

wo lebst Du? In Deutschland kenne ich nur die Variante 1.

Gruß Ralf

Nachtrag BauO Bln
In der BauO Bln heißt es Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen
müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben.
- damit dürfte sie wohl mit der üblichen Zählweise in Einklang stehen: 1 ebenerdiges Geschoss, 5 drüber heißt Aufzug.

Gruß Ralf

Anmerkung
Hallo,
dass es keinerlei Pflicht gibt, nachträglich einen Fahrstuhl einzubauen ist aber schon klar, oder?
Gruß
Testare_

Tach,

Welche Rechenweise ist entscheidend darüber ob ein Fahrstuhl
eingebaut sein muss?

in Bestand muss überhaupt kein Fahrstuhl eingbaut werden. Das gilt (wenn überhaupt, Baurecht ist Länderrecht) nur für Neubauten.

Gandalf

Moin!

In Deutschland ist m.E das ebenerdige Geschoß das E = Erdgeschoß.Danach kommt der 1. Stock, dann der 2. und so weiter…

In den USA allerdings ist das ebenerdige der 1. Stock, dann kommt das 2. - und so weiter.

Mir ist keine D-Vorschrift bekannt, nach der ein Lift eingebaut werden MUSS.

Gruß

Hi,

und das Erdgeschoss ist kein Oberirdisches Geschoss?

MFG

Hi,

als ich mein Haus gebaut habe musste es laut Plan ein 2,5 geschossiges Gebäude werden.
Das waren das Erdgeschoss, das erste Obergeschoss und der bewohnte Dachboden.

Demnach ist das Erdgeschoss das erste Geschoss und
das erste Obergeschoss ist das zweite Geschoss und
das zweite Obergeschoss ist das dritte Geschoss …

Wie bereits andere sagten:
Vorschriften gelten nur für Neubauten, Altbauten genießen Bestandsschutz.

MFG

Hi,

und das Erdgeschoss ist kein Oberirdisches Geschoss?

Nö, das Erdgeschoss ist nicht oberirdisch, sondern irdisch. :wink:) :smiley:
SCNR

Gruß
M.

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Lesen bildet.

vnA

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Moin,

auch wenn ich die Frage so garnicht gestellt habe. Mir geht es nicht um nachträglichen Einbau, aber z.B. müssen manchmal Feuerfluchttreppen oder wie auch immer die heißen durchaus nachträglich installiert werden. Sicher ist der Sinn hier ein u.U. lebensrettender.

Gruß Volker

Es gibt denke ich keine rechtliche Handhabung für Mieter vom Vermieter den nachträglichenEinbau zu fordern!

Moin,

Hallo,

es gibt ja offensichtlich zwei Varianten wie die „Nummer“
eines Stockwerkes benannt wird.

  1. Erdgeschoß = 0, dann 1., 2. … Stock

  2. Erdgeschoß = 1, dann 2. usw.

Welche Rechenweise ist entscheidend darüber ob ein Fahrstuhl
eingebaut sein muss?

Es kommt nicht auf „Rechenweise“ oder Benennung an, sondern lediglich auf die real vorhandene Geschoßzahl.

Meines Wissens muss ab 5 Stockwerken ein
Fahrstuhl vorhanden sein, hm, hier könnte man ja etwas
„schummeln“ :wink:

Nein, kann man nicht, bloß weil man die Geschosse anders benennt. So ist bei der bereits zitierten BauO Berlin vollkommen unstrittig, daß das Erdgeschoß (oder Geschoß 0 oder wie auch immer benannt) natürlich bei der Zahl der oberirdischen geschosse mitzählt.

Gruß Volker

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

hier könnte man ja etwas „schummeln“

Wer statt in Geschossen mit herbeigezogenen Definitionen von Stock, Stockwerk, Etage und dergleichen rechnet, der beschummelt nur sich selbst.

und jetzt verrate doch mal, warum unbedingt ein Mieter im Titel stehen musste?
Baurechtliche Vorschriften für Neubauten und Mietrechtliche Ansprüche aus einem Mietvertrag oder auch Wunschdenken eines Mieters haben ja nun wirklich nichts miteinander zu tun

Gruß Rudi

Danke
Moin,

erstmal vielen Dank für die Hinweise, wenn ich es richtig zusammenfasse, wird das ebenerdige Erdgeschoß als 1. Stock/Etage oder wie auch immer benannt und bewertet, im Alltagsleben gilt dies aber als Erdgeschoß und erst eine Treppe höher ist das 1. Stockwerk.

Weshalb der Mieter auftaucht?

Für jemanden, der beim Treppensteigen Probleme hat, macht es einen Unterschied ob es der 4. oder der 5.-Stock ist in dem die Wohnung liegt.

Ich bin gestolpert über dieses Problem, da der Vermieter vom 4. Stock spricht, aber der Telekommunikationsanbieter vom 5. Stock.

Diese Unterscheidung habe ich erst hier in Berlin bzw. Potsdam kennen gelernt.

Im Baurecht ist es offensichtlich eindeutig.

Dass ein nachträglicher Einbau kaum möglich ist, ist mir klar, es bleibt mittelfristig nur der Umzug.

Gruß Volker

Auch Immobilienmakler bringen diese Begriffe meistens durcheinander, so dass man sich z.B. in Wohnungsinseraten nie auf diese Lage-Angaben verlassen kann.

Da ein „Stockwerk“ einen „Stock“ voraussetzt, so wie ein „Stockbett“ auch erst dann eines ist, wenn zwei Betten ÜBEReinander stehen, ist z.B. der „3. Stock“ die „4. Etage“ eines Hauses.

„Geschosse“ sind eigentlich gleich „Etagen“. Wenn aber nummeriert wird, dann zählt man :  Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss usw. Man zählt also nicht die Geschosse, sondern die OBERgeschosse. Somit ist z.B. das 3. Obergeschoss (3. OG) der 3. Stock und die 4. Etage eines Hauses.

Moin,

erstmal vielen Dank für die Hinweise, wenn ich es richtig
zusammenfasse, wird das ebenerdige Erdgeschoß als 1.
Stock/Etage oder wie auch immer benannt und bewertet,

das ist nicht normal und auch nicht üblich.
Das Thema hatten wir doch schonmal. Am damaligen Thread warst Du sogar beteiligt
http://www.wer-weiss-was.de/deutsch/angabe-des-stock…

und ich hab immer noch kein Gebäude gesehen, in dem das Erdgeschoß als 1. Etage bezeichnet würde.

im
Alltagsleben gilt dies aber als Erdgeschoß und erst eine
Treppe höher ist das 1. Stockwerk.

Ja, das ist schlichtweg der Normalfall und unter Immobilien-Fachleuten ist das Standard.

Weshalb der Mieter auftaucht?

Für jemanden, der beim Treppensteigen Probleme hat, macht es
einen Unterschied ob es der 4. oder der 5.-Stock ist in dem
die Wohnung liegt.

Vermutlich dürfte in einem solchen Fall der 4. auch schon zu hoch sein.

Ich bin gestolpert über dieses Problem, da der Vermieter vom
4. Stock spricht, aber der Telekommunikationsanbieter vom 5.
Stock.

Da würde ich hinfahren, Geschosse zählen und mich über den einen oder den anderen wundern! :wink:

Gruß

.

ist z.B. der „3. Stock“ die „4. Etage“
eines Hauses.

Nein, das ist nicht so. Siehe weiter unten.

„Geschosse“ sind eigentlich gleich „Etagen“.

Ja, aber nur ganz allgemein gesprochen.

Wenn aber
nummeriert wird, dann zählt man :  Erdgeschoss, 1.
Obergeschoss, 2. Obergeschoss usw.

Ja.

Man zählt also nicht die
Geschosse, sondern die OBERgeschosse.

Falsch. Man zählt bei einem Gebäude immer alle Geschosse,
aber man nummeriert nur die Obergeschosse.

Somit ist z.B. das 3.
Obergeschoss (3. OG) der 3. Stock und die 4. Etage eines
Hauses.

Nein.
Wenn nummeriert wird, stimmt die Nummer immer überein, egal welche Bezeichnung folgt:
—> 3. OG = 3. Stock = 3. Etage.

Man kann auch die Anzahl Treppen zählen, die man hochgehen muß, dann landet man bei der identischen Nummer. ----> 3 Treppen = 3. OG = 3. Stock = 3. Etage.

Wenn das jemand anders handhabt, dann ist er nicht „vom Fach“.

.

Der Gesetzgeber sieht das mit der Geschossigkeit doch etwas anders. Ok, dann ist er halt nicht „vom Fach“.

vnA