Moin,
es gibt ja offensichtlich zwei Varianten wie die „Nummer“ eines Stockwerkes benannt wird.
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Erdgeschoß = 0, dann 1., 2. … Stock
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Erdgeschoß = 1, dann 2. usw.
Welche Rechenweise ist entscheidend darüber ob ein Fahrstuhl eingebaut sein muss? Meines Wissens muss ab 5 Stockwerken ein Fahrstuhl vorhanden sein, hm, hier könnte man ja etwas „schummeln“
Es scheint mir, dass hier - Potsdam/Berlin - immer die günstigere Variante gewählt wird.
Gruß Volker