Wildschaden Haftpflicht

Hallo Freunde,

icht hatt am Wochenende einen Wildschaden, nun mein Problem.

Ich habe vor ca 1 Monat mir ein neues Fahrzeug zugelegt, von Golf 3 Cabrio auf einen Golf 3 Limosine.

Zu Meinem Versicherungsmenschen habe ich gesagt es soll alles so Übernommen werden Sprich beim Cabrio hatte ich eine Teilkasko und das soll die Limosine nun auch haben. er sagte Tel. Okay das er alles so macht wie beim alten Auto.

Nun ist es Passiertz und ich hatte einen Wildunfall, Polizei war da usw also alles ordnungsgemäß aufgenommen, bilder gemacht etc.

Nun die Überraschung, Als ich dort anrief bei der Versicherung, sagte er mir dass ich nur eine Haftpflicht hätte. Bei der Police muss ich erlich sagen habe ich nicht darauf geachtet, in diesem Fall habe ich meinem Versicherungsmann Vertraut!!!

Er sagte mir dass es nicht möglich wäre mit dieser Versicherung Wildschäden zu zahlen. Ich machte Ihn aufmerksam dass er uns Tel. Zugesichert hat, dass er Die selbe Versicherung wie beim Cabrio ach beim neuen auto machen sollte. Doch er sagte er könnte sich nicht mehr daran erinnern. und da kann er garnichts machen.

Meine Frage… Was habe ich für schancen? kann ich noch irgendetwas tun? Neue Versicherung? Oder gibt es eine möglichkeit eine Teilkasko nachträglich noch zu bekommen und die Versicherung dafür aufkommt? Natürlich würde ich den Differenzbetrag zwischen Teilkasko und Haftpflicht nachzahlen. Das Sagte ich auch meinem Versicherungsmann, doch er sagte dass die AXA das definitiv nicht zahlen würde und sich auf die Police beziehen.

Könnt ihr mir Helfen?

Den Vers Mann wechseln und am besten sich den Versicherer!!!

Keine Chance auch nur 1 Cent zu sehen… Warum auch…!!

Stehe als Vers Fachmann gerne zur Verfügung unter www.thomas-wolter.eu oder [email protected]!!
!!!

Hallo,
bin weder Vers.Anwalt noch Vers.Agent!

Versicherungen zahlen nur, wenn sie unbedingt müssen!
Und dies ist hier nicht der Fall.

Nach einem Schadenereignis eine Versicherung zu korrigieren, geht überhaupt nicht.
Man könnte den Vers.Vertreter verklagen.
Da aber sicherlich kein Protokoll existiert, wird der Vers. Vertreter das Ganze abstreiten.
Möglich ist hier wohl nur nur eine Kulanzregelung der Versicherung. Bei einer drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung wird sich der Richter fragen, warum nicht der alte Vertrag übernommen wurde.
Es ist eher unwahrscheinlich, daß für ein „neues“ Fahrzeug eine geringere Absicherung gewählt wird.
So würde ich als Richter es sehen.
Ein Neufahrzeug kann der GOLF 3 ja nicht gewesen sein, dann wäre die Sache einfacher.

Ansonsten leider keine Hoffnung.
Auch Vers.Agenten muß man genau kontrollieren. Sie wollen alle nur das eine: Dein Geld!

Gruß Heinz

Nachtrag:

es kommt hinzu, daß die Teilkaskoversicherung einen höheren Beitrag liefert. Es müsste also im Interesse des Agenten liegen, der ja eine Prämie bekommt, eine möglichst teure Versicherung abzuschließen. Demnach hätte man auf Befragen eine Teilkasko ablehnen müssen.

Hallo,

gibt es Zeugen für das Gespräch mit dem Versicherungsvertreter? Ansonsten sieht es vermutlich nicht gut aus, dass Ihnen der Schaden erstattet wird.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

es gibt verschiedene möglichkeiten:

  1. den versicherungsombudsmann einschalten, der auf dem versicherungsschein genannt ist;
  2. vom versicherungsvertreter direkt „schadenersatz“ wegen falschberatung fordern
  3. rechtsanwalt einschalten.

besteht eine mitgliedschaft beim ADAC? als mitglied besteht dort eine teilabsicherung bei wildschäden!!!

Tja, ich sag immer: Augen auf beim Eierkauf. Aber im Ernst: Wenn man eine Versicherungspolice bekommt, sollte man schon mal schauen, was da drin steht. Und das geschriebene Wort ist meist gerichtsverwertbar, das gesprochene eher nicht. Kannst du beweisen, dass Du die Teilkasko telefonisch beantragt hast?
Aber selbst dann würde es nichts bringen. Denn selbst wenn Du einen Papier-Antrag hättest, könntest Du zwar beweisen, dass Du die Teilkasko beantragt hast. Aber was in der Police steht, ist gültig. Und nachträglich Versicherungsschutz zu bekommen ist definitiv nicht möglich.

hallo can1988, daas Problem ist sicherlich nicht einfach, aber wenn man zum Vorfahrzeug Teilkasko versichert hatte, kann man das so der Gesellschaft vortragen, dass man das auch mit seinem Berater für daas neue KFZ beraten hat. Gibt es ein „Beratungsprotokoll“, das Ihr Berater / Versicherungmensch erstellt hat? Ein IHK-zugelassener Berater ist auch für Beratungsfehler selbst haftpflichtvesichert, bitte wenden Sie sich an die AXA direkt, wenn der Berater nicht helfen will.
mfg versifa