Hallo, ich habe meinen Sohn mit seiner Familie seit 10 Jahren in meinem Nachbarhaus wohnen. Er zahlt seither Miete da ich zu seiner Zeit vor 10 Jahren einen Umbau dort gemacht habe, und diesen steuerlich geltend gemacht habe. Nun möchte ich aber keine Miete mehr von meinem Sohn haben. Kann ich diesen Mietvertrag irgentwie „kündigen“?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hallo, ja natürlich können Sie diesen Mietvertrag kündigen, Sie sind ja der Eigentümer und können grundsätzlich (!) nach Belieben mit Ihrem Eigentum verfahren.
Bemerkung: Wenn Ihr Sohn an Sie Miete gezahlt und Sie diese Miete entgegengenommen haben, ist ein Mietverhältnis begründet worden. Wenn explizit kein Mietvertrag aufgesetzt wurde, richten sich die Einzelheiten direkt nach dem BGB.
Sie können also in Zukunft folgendes machen: Ihrem Sohn schreiben Sie (oder sagen unter 2 Zeugen), daß Sie künftig keine Miete mehr für die Mietsache haben möchten. Er wohnt dann quasi für 0,–Euro Miete weiter in der Wohnung, diese verminderten Einkünfte teilen Sie so Ihrem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mit. - Sie sind ja nicht verpflichtet (!), mit Ihrem Eigentum Einkünfte zu erzielen.-
Alles Gute- Achim
Hallo,
klar wo soll da das Problem liegen, Änderungskündigung und Miete auf Null oder Zusatz zu Mietvertrag und Miete auf Null.
Gruß
Martin Bobrowski
Vielen Dank erstmal für Ihre schnellen Antworten.
Wenn ich die Miete auf „Null“ setze, kann das Finanzamt denn nicht „blöde Fragen“ stellen da ich ja in den ersten Jahren durch den Umbau die Kosten abgeschrieben habe?
Gruss
Hallo,
nein wird es nicht, da nirgends geschrieben steht, dass man für die Überlassung seines Eigentums auch Geld nehmen muss.
MfG
Martin Bobrowski
Hallo,
kündigen Sie den Vertrag doch einfach und legen Sie eine entsprechndes Nutzungsrecht fest.
Überlegen Sie jedoch, daß die fehlenden Mieteinnahmen dann vom Finanzamt hinterfragt werden!
Mit freundlichen Grüssen
Hallo,
klar. Sag Deinen Kindern, dass sie ab sofort keine Miete mehr zahlen brauchen. Fertig.
Gruß
Alfred
Sie dürfen Ihre Sohn umsonst wohnen lassen wie sie möchten, jedoch zahlen Sie alle Kosten dann.
Den Mietvertrag müssen Sie aber grundsätzlich nicht kündigen, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht. Sie können den Zusatz machen, dass ab einem gewissen Datum keine Miete mehr zu entrichten ist.
Sie dürfen dann allerdings beim Finanzamt auch keine Werbungskosten i.e. Ausgaben mehr geltend machen.
Hoffe das hilft.
MFG
Vippi
Sie können den Mietvertrag schlicht einseitig für erledigt erklären, wenn der Sohn damit einverstanden ist und entbinden ihn damit aus seiner Zahlungsverpflichtung. Für Sie ensteht jedoch eine steuerliche Verpflichtung, die Miete weiterhin mit 50 % des ortsüblichen Mietsatzes zu versteuern, gleich ob Sie diese Miete kassieren oder nicht. Sofern möglich können Sie aber das Haus auf den Sohn im Wege Schenkung übertragen und ihm damit im Rahmen des Freibetrages von € 400.000 innerhalb von 10 Jahren ein Steuergeschenk hinsichtlich später evtl. anfallender Erbschaftssteuern zu machen, wenn er einmal alles Erben sollte.
Hallo,
nun dann lass doch einfach den Mietvertrag auslaufen?
Wenn die Kinder dennoch darin wohnen bleiben sollen dann denke ich kann ein Anwalt oder Notar ein entsprechendes Dokument aufsetzen.
MfG
Wolf
Warum entsteht diese Verpflichtung?
Hallo,
Dir ist aber schon klar, daß deine Nachfrage sich auf einen 12 Jahre alten Thread bezieht und sich der UP schon vor langer Zeit abgemeldet hat?
Was soll die Leichenfledderei?
sah vor zwölf Jahren anders aus als heute.
Seit Veranlagungszeitraum 2021 kannst Du Dich in diesem Zusammenhang an § 21 Abs 2 EStG orientieren.
In Sachgebieten, die relativ schnellem Wandel unterliegen, wäre es gut, wenn Du Dich an den Hinweis von @Albarracin hieltest. Es hilft, Verwirrung mit unterschiedlichen Rechtsständen oder in technischen Fragen unterschiedlichem Stand der Technik zu vermeiden.
Schöne Grüße
MM