Willkür des Försters?

Hallo,
nehmen wir an, es war immer möglich, ein sogenanntes „Grünes Klassenzimmer“ (= ein Platz mit Häuschen im Wald, das der Förster eines stadtnahen Wildparks verwaltet und pflegt) für eigene pädagogische Projekte für z.B. einige Tage zu buchen.
Dann wechselte der Förster und plötzlich kann man es nicht mehr buchen. „Der alte Förster hat das gemacht, bei uns ist es nicht mehr möglich. Nur noch für Schulen und Kindergärten.“
Das ist doch ein Fall von Willkür. Oder nicht? Immerhin zahlen wir Steuern und es kann doch nicht so mir nichts, dir nichts ein Recht abhanden kommen, nur weil die Person im Amt wechselt.
Danke schonmal für Antworten,
Viele Grüße,
Mira

Hallo,

wem gehört denn dieses Häuschen? Wenn es der Stadt gehört, wird es für die Nutzung eine Satzung (bzw. einen Teil einer Satzung) geben, in der geregelt ist, wer das unter welchen Umständen nutzen darf bzw. wer darüber zu entscheiden hat.

Wenn das Gebäude bzw. das Grundstück einer Privatperson gehört bzw. es einen Pächter gibt, dann entscheidet der Eigentümer bzw. der Pächter über die Nutzung und zwar in eigenem Ermessen.

Vielleicht klären wir erst einmal den Sachverhalt, bevor hier Schuldzuweisungen und Vorwürfe in den Raum gestellt werden. Wir sind ja in Deutschland in der glücklichen Situation, dass sich auch ein Haus im Wald nicht in einem rechtsfreien Raum befindet.

Gruß
C:

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Wie kommst du darauf das du ein Recht darauf hast dieses grüne Klassenzimmer zu buchen und was hat das mit der Tatsache zu tun das du Steuern bezahlst ?

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Ja, in dem Beispiel der Stadt. Da könnte man also mal nachfragen. Danke für die Antwort!

Hier könnte tatsächlich ein Fall von Willkür vorliegen. Und zwar seitens des alten Försters. Es ist durchaus denkbar, dass gemäß Satzung des Eigentümers, d.h. der Stadt, das „grüne Klassenzimmer“ ausschließlich durch Schulen und Kindergärten genutzt werden darf. Und es kann durchaus sein, dass sich der alte Förster eigenmächtig über diese Regelung hinweggesetzt hat, und das „grüne Klassenzimmer“ willkürlich, nach eigenem Ermessen, und unter Missachtung der eindeutigen Vorgabe des Eigentümers auch anderweitig vermietet hat. In diesem Fall hätte also der neue Förster dieser Willkür ein Ende gesetzt.

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„Klassenzimmer“ als Teil der Bezeichnung ließe durchaus da einen sehr engen Zusammenhang zu Schulen und bestenfalls noch Kindergärten vermuten.