Willkür in Jobcenter durch Mitarbeiterin

Hi Nachtfalke,

ist eigentlich ganz klar. Lebenshaltungskosten + Miete + Heizkosten stehen Dir jeden Monat zu und müssen vom Amt bezahlt werden. Heiz- und Mietnebenkosten werden als Abschlag gezahlt und müssen zu gewissen Terminen nachgewiesen werden (i.d.R. spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes). Kommt es zu Überzahlungen, so steht das Guthaben dem Jobcenter zu.
Wenn dieser Überschuss mit den Zahlungen der Folgemonate verrechnet wurde, müsste das Jobcenter ja in der betreffenden Zeit weniger bezahlt haben. Dies gilt aber nur, wenn das Amt die Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Heizung direkt überweist.
Das lässt sich ja leicht anhand von Auszahlungsbelegen des Jobcenters überprüfen. Sollten die Erstattungsbeträge nicht verrechnet worden sein, so hat der Vermierter (und das Energieunternehmen) jetzt wieder eine Überzahlung zu verzeichnen. Außerdem müssten ja die monatlichen Abschlagszahlungen angepasst worden sein.

Wäre schon eine riesengroße Frechheit, wenn das Jobcenter diese Umstände allesamt übersehen würde. In diesem Fall würde ich Anzeige erstatten.

Anders verhält es sich, wenn Du die monatlichen Zahlungen selbst leistest. In diesem Fall hättest Du ja die unveränderten Beträge kassiert, aber nur einen Teil davon weitergeleitet. Das wäre dann eine ungerechtfertigte Bereicherung und kann auch zu einer Anzeige wegen Sozialbetrug führen.
Leider kann und darf ich hier keine rechtsverbindlichen Antworten geben, sondern nur meine persönliche Meinung kundtun.
Zusammenfassend läßt sich jedoch sagen, dass Dir nur der Betrag für Lebenshaltung und eventuelle Mehrbedarfe zustehen, während die Kosten der Unterkunft ein durchlaufender Posten ist.

  1. Hat das Amt immer den gleichen Betrag gezahlt und Du auch kein Geld erstattet bekommen, so liegt das Geld noch beim Vermieter bzw. dem Energieunternehmen.
    Eine einmalige Rücküberweisung an das Jobcenter könnte hier Abhilfe schaffen.
  2. Hat das Amt nur reduzierte Raten bezahlt, ist ja auch alles klar. Auszahlungsbelege und Bescheide zu prüfen könnte Aufschluß über den Verbleib der Überzahlung geben. Angeraten wäre in diesem Fall auch eine Anzeige zumindest bei der übergeordneten Stelle. (Gegebenenfalls über einen Anwalt)
  3. Mieten und Heizkosten wurden an Dich überwiesen, dann musst Du die berücksichtigten Verrechnungen ans Amt zurückgeben.

Ich hoffe, ich konnte helfen
LG
Franz57

Hallo Nachtfalke,

tut mir leid, aber das Problem ist mir zu komplex, ich fürchte, da kann nur noch ein Anwalt helfen.

LG

Martin