Windparks. Windkraftanlagen. D.I.L. Windkraftfonds

Bisher war mir das nun Folgende neu. Was meint Ihr dazu?
Gruß, Roma

Windparks und Windkraftanlagen:
Wenn eine WKA kaputt geht, dann verliert sie automatisch ihren
Vorrang im Außenbereich und muß abgebaut werden. Wenig bekannt ist,
dass letztlich der Grundstückeigentümer (bzw. Verpächter) dieser
Verpflichtung unterliegt, wenn der eigentliche Betreiber bzw.
Betreibergesellschaft – etwa wegen Konkurses – nicht mehr für diese
Verpflichtung greifbar ist.

Die meisten Windkraftbetreiber-GmbHs haben jedoch nur die
Mindestkapitalausstattung von 25 000 Euro!

Da sich ein Windrad vielfach aus Sondermüll-pflichtigen Materialien
zusammensetzt (vor allem die Rotorblätter), liegen die Kosten des
Abbaus leicht bei 90 000 Euro und darüber (pro WKA).

Zur Beruhigung der Verpächter werden Versicherungen abgeschlossen,
die jedoch auch einseitig von den Versicherungsgesellschaften
gekündigt werden können. Stehen die Windräder still und hat die
Versicherung gekündigt, dann wird der Verpächter den Sondermüll nicht
mehr so einfach los.

Im übrigen können bei Unfällen – wenn vom Betreiber wegen Konkurs
nicht zu holen ist – die Geschädigten sich auch an den verpachtenden
Grundstückeigentümer halten, dazu sogar auch an deren
Grundstücksnachbarn, wenn die Rotorblätter der WKA auch noch über dem
Nachbargrundstück stehen.

Und: Regelmäßige technische Überprüfungen der WKA durch unabhängige
Prüfer (wie z.B. den TÜV) sind nach der Baumusterabnahme nicht immer
vorgesehen.

Auch stehen eine Reihe von Windparks finanziell gar nicht so gut
dar, selbst, wenn die renomierte (?) Deutsche Bank dahinter steckt
http://www.openpr.de/news/134358/Krise-der-D-I-L-Win…
saemtliche-Windparks-der-Gruppe-auf-dem-Pruefstand.html

Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft
Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht
Dr. Wolfgang Böh, Jochen Heise, Carsten Klatt
Wolfratshauser Str. 80
81379 München

wenn man unternehmerisch tätig ist,gibts immer risiken.
deshalb muss man halt verschiedenartige unternehmungen betreiben,um das risiko zu streuen.
wer das nicht kennt oder sowas nie machen würde,kann sich das natürlich auch nicht vorstellen.

Hallo
Ich habe dazu meist folgendes erfahren:

Bisher war mir das nun Folgende neu. Was meint Ihr dazu?
Gruß, Roma

Windparks und Windkraftanlagen:
Wenn eine WKA kaputt geht, dann verliert sie automatisch ihren
Vorrang im Außenbereich und muß abgebaut werden. Wenig bekannt
ist,
dass letztlich der Grundstückeigentümer (bzw. Verpächter)
dieser
Verpflichtung unterliegt, wenn der eigentliche Betreiber bzw.
Betreibergesellschaft – etwa wegen Konkurses – nicht mehr für
diese
Verpflichtung greifbar ist.

Die meisten Windkraftbetreiber-GmbHs haben jedoch nur die
Mindestkapitalausstattung von 25 000 Euro!

Das kann sein. Was heißt denn „Vorrangstellung“?
Natürlich sollte ein Verpächter jedes Risiko abschätzen.
Wobei es unterschiedliche Windenergiekonzepte gibt, es aber im allgemeinen doch ein gutes Geschäft ist, wobei Zinsraten für Aktien für Windenergie oftmals im Ungefähren von vornherein angegeben werden.

Da sich ein Windrad vielfach aus Sondermüll-pflichtigen
Materialien
zusammensetzt (vor allem die Rotorblätter), liegen die Kosten
des
Abbaus leicht bei 90 000 Euro und darüber (pro WKA).

Zu den Kosten kann ich nichts genaues sagen, aber immerhin wird zumeist ein gigantischer Kran benötigt, um das Rohr aufzustellen.
Was das Abbauen, bzw. abreißen von Windrädern betrifft, sind bestimmt Optimierungen möglich.
Das mit dem Sondermüll würde ich aber mal relativieren, ein GFK-Kunststoff kann nach meiner Meinung gefahrlos und ohne Giftwirkung zerlegt und deponiert werden.
Es gibt auch noch Geld für den Schrott.
Bei Modernisierungen bieten sich auch Teilerneuerungen an, neue Rotorblätter, neues Getriebe oder neue Elektroteile.
Überhaupt ist das Windrad als Schrottgegenstand öffentlich kaum behandelt.

Zur Beruhigung der Verpächter werden Versicherungen
abgeschlossen,
die jedoch auch einseitig von den Versicherungsgesellschaften
gekündigt werden können. Stehen die Windräder still und hat
die
Versicherung gekündigt, dann wird der Verpächter den
Sondermüll nicht
mehr so einfach los.

Das ist mir zum einen egal, und zum anderen, wer schließt denn eine solche Versicherung ab, wenn sie nicht haftet?

Im übrigen können bei Unfällen – wenn vom Betreiber wegen
Konkurs
nicht zu holen ist – die Geschädigten sich auch an den
verpachtenden
Grundstückeigentümer halten, dazu sogar auch an deren
Grundstücksnachbarn, wenn die Rotorblätter der WKA auch noch
über dem
Nachbargrundstück stehen.

Die Windräder, die ich bisher gesehen habe, stehen alle irgendwo ganz einsam auf irgendenem Felde.
Das ist wohl auch eher Gegenstand einer Baugenehmigung, wobei sich meist alle möglichen Parteien einmischen und mitreden, und das Ganze daher in den meisten Fällen von vorneherein eher problemlos geregelt wurde.
Es ist schon mal vorgekommen, das sich irgendwo Verkleidungsteile bei Sturm gelöst hatten, ist aber ansonsten eine eher ungefährliche Angelegenheit. Manchmal gibts Ärger wegen Geräuschentwicklung.

Auch stehen eine Reihe von Windparks finanziell gar nicht so
gut
dar, selbst, wenn die renomierte (?) Deutsche Bank dahinter
steckt

Nun, soweit ich weiß, ist der Boom der Windkraftindustrie in Deutschland hauptsächlich von staatlichen Subventionen abhängig.
Aber das ist ein Problem der Betreiber.
Ich denke auch, falls ein Betreiber tatsächlich Pleite macht, kauft das Material ein anderer, und die Windräder laufen dann weiter.

MfG

Was heißt denn „Vorrangstellung“?

Baurechtlich nennt man das Priviligierung, das gibt es z. B. auch für militärische Anlagen. Wenn der Priviligierungsgrund wegfällt (hier Windstromerzeugung), darf z.B. das Bauwerk auch nicht mehr anderweitig genutzt werden.

Die Windräder, die ich bisher gesehen habe, stehen alle
irgendwo ganz einsam auf irgendenem Felde.
Das ist wohl auch eher Gegenstand einer Baugenehmigung, wobei
sich meist alle möglichen Parteien einmischen und mitreden,
und das Ganze daher in den meisten Fällen von vorneherein eher
problemlos geregelt wurde.

Wenn ein Betreiber für Windanlagen einen Grundstücksbesitzer findet, der ihm sein Grundstück verpachtet, muss er auch eine Baugenehmigung erhalten. Man kann diese nur verweigern, wenn z.B. massive naturschutzrechtliche Gründe entgegen stehen. Ob aber jemals eine Genehmigung aus diesen Gründen verweigert wurde, ist mir nicht bekannt.
Udo Becker

Hallo

Die Windräder, die ich bisher gesehen habe, stehen alle
irgendwo ganz einsam auf irgendenem Felde.
Das ist wohl auch eher Gegenstand einer Baugenehmigung, wobei
sich meist alle möglichen Parteien einmischen und mitreden,
und das Ganze daher in den meisten Fällen von vorneherein eher
problemlos geregelt wurde.

Wenn ein Betreiber für Windanlagen einen Grundstücksbesitzer
findet, der ihm sein Grundstück verpachtet, muss er auch eine
Baugenehmigung erhalten. Man kann diese nur verweigern, wenn
z.B. massive naturschutzrechtliche Gründe entgegen stehen. Ob
aber jemals eine Genehmigung aus diesen Gründen verweigert
wurde, ist mir nicht bekannt.
Udo Becker

Also so genau weiß ich das nicht. Aber in der Zeitung ist oft etwas über Kontroversen zu lesen, und die Städte bzw. Gemeinden wollen mitreden, bzw. tun das auch.
Es kann sich aber dabei auch um die Ausschreibung von Gebieten handeln, da kenn ich mich aber nicht aus.
Mfg
Matthias

Hallo Roma,

in dem Artikel steht, dass die „prospektierten“ Erträge hinter den Erwartungen zurücklagen.

Bei Echtholzmöbeln steht meist im Prospekt, dass Abweichungen in der Maserung normal sind. Wenn ich richtig informiert bin, waren die Jahre 2005 und 2006 ungewöhnlich Windschwach. Das ist die Natur, welche sich eben nicht an prospektierte Durchschnittswindgeschwindigkeiten hält. Dein Artikel ist vom Mai 2007, stellt also auf die Erträge der vorhergehenden Jahre ab. Da kann es durchaus sein, dass weniger Geld reinkommt, als erwartet. 2007 war dafür besonders Windreich. Das alles ist, wie Hans der Bauer bereits vermerkte, unternehmerisches Risiko.

Ansonsten dürften Windräder bei den derzeitigen Altmetallpreisen ordentlich Gewinn abwerfen, wenn man Sie abbaut (TNT und Schneidbrenner sind nicht so teuer).

Mit freundlichen Grüßen
schubtil