Bisher war mir das nun Folgende neu. Was meint Ihr dazu?
Gruß, Roma
Windparks und Windkraftanlagen:
Wenn eine WKA kaputt geht, dann verliert sie automatisch ihren
Vorrang im Außenbereich und muß abgebaut werden. Wenig bekannt ist,
dass letztlich der Grundstückeigentümer (bzw. Verpächter) dieser
Verpflichtung unterliegt, wenn der eigentliche Betreiber bzw.
Betreibergesellschaft – etwa wegen Konkurses – nicht mehr für diese
Verpflichtung greifbar ist.
Die meisten Windkraftbetreiber-GmbHs haben jedoch nur die
Mindestkapitalausstattung von 25 000 Euro!
Da sich ein Windrad vielfach aus Sondermüll-pflichtigen Materialien
zusammensetzt (vor allem die Rotorblätter), liegen die Kosten des
Abbaus leicht bei 90 000 Euro und darüber (pro WKA).
Zur Beruhigung der Verpächter werden Versicherungen abgeschlossen,
die jedoch auch einseitig von den Versicherungsgesellschaften
gekündigt werden können. Stehen die Windräder still und hat die
Versicherung gekündigt, dann wird der Verpächter den Sondermüll nicht
mehr so einfach los.
Im übrigen können bei Unfällen – wenn vom Betreiber wegen Konkurs
nicht zu holen ist – die Geschädigten sich auch an den verpachtenden
Grundstückeigentümer halten, dazu sogar auch an deren
Grundstücksnachbarn, wenn die Rotorblätter der WKA auch noch über dem
Nachbargrundstück stehen.
Und: Regelmäßige technische Überprüfungen der WKA durch unabhängige
Prüfer (wie z.B. den TÜV) sind nach der Baumusterabnahme nicht immer
vorgesehen.
Auch stehen eine Reihe von Windparks finanziell gar nicht so gut
dar, selbst, wenn die renomierte (?) Deutsche Bank dahinter steckt
http://www.openpr.de/news/134358/Krise-der-D-I-L-Win…
saemtliche-Windparks-der-Gruppe-auf-dem-Pruefstand.html
Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft
Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht
Dr. Wolfgang Böh, Jochen Heise, Carsten Klatt
Wolfratshauser Str. 80
81379 München