Kann mir jemand sagen, wie weit ein Windrad von einer Überlandleitung im Regierungsbezirk Düsseldorf mindestens enfernt sein muß, außerdem wie weit dieses mindestens von dem nächsten Wohnhaus entfernt sein muß?
Vielen Dank für die Antworten.
jens
Hallo,
Hallo Jens,
auf der Internetseite des Landes http://www.nrw.de/ konnte ich leider nichts zu den Stichpunkten Gesetze und Verordnungen finden. Die Suche im gesamten Inhalt führte aber auf den Link „Justizportal Nordrhein-Westfalen“, und weiter zu „Gesetze des Bundes und der Länder“ - dort „Nordrhein-Westfalen“ http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_n…
Seltsamerweise erfolgt die Suche auf dieser Internetseite nur im gesamten Datenbestand, nicht nur im Landesrecht NRW.
Die Erweiterte Suche nach „Windenergieanlage“ lieferte einige Treffer, aber bei meinem flüchtigen Durchsuchen der Textstellen nach „Wind“ konnte ich das Gesuchte nicht finden. Du könntest auch mal nach „Windkraftanalge“ suchen.
Die Suche nach „Windenergieanlage“ und „Windkraftanlage“ auf der Internetseite https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start?sg=0&menu=1 liefert einige Treffer, darunter auch außer Kraft gesetzte Vorschriften.
Siehe z. B. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_…
Es ist zu bedenken, daß untergeordnete Vorschriften nicht Gesetzen widersprechen dürfen, und daß ein Runderlaß bzw. Erlaß außerhalb der Verwaltung nicht rechtsbindend ist.
Im Grunde gibt es hierfür keine rechtsverbindliche Norm. Es muß jeweils im Einzelfall abgewogen werden, ob in Sachen Überlandleitung Gefahren für die Leitung entstehen könnten (wenn z.B. die WKA umkippt) oder in Sachen Wohnhaus, ob dort die WKA ausgehenden Schallwerte die immissionsrechtlich zulässigen Grenzen überschreiten.
Der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 (http://www.umwelt.nrw.de/klima/pdf/windenergie_erlas…) ist rechtlich zumindest hinsichtlich der Mindestabstände in der Regel nicht mehr als nur nur eine Empfehlung, von der aber viele Bürger glauben, man müsse sich strikt daran halten,
Gruß
Tilman
Kann mir jemand sagen, wie weit ein Windrad von einer
Überlandleitung (…) mindestens enfernt sein muß,
außerdem wie weit dieses mindestens von dem nächsten
Wohnhaus entfernt sein muß?
Hallo Jens,
eine gestztliche Regelung nach Abständen zu Freileitungen oder Wohnhäusern gibt es nicht. Allerdings gibt es in NRW eine Richtlinie, an die sich Genehmigungsbehörden halten sollen. Das ist der Windenergieerlass NRW (googel mal danach). Dort sind für alles möglich Abstandsempfehlungen angegeben.
Zu Freileitungen sind es glaube ich 100m Abstand. Allerdings kann es bei dieser kurzen Entfernung zur Beeinträchtigung der Leiterseile kommen (Schwingungen durch Turbulenzen). Dann müssten die Leitung mit Schwingschutzdämpfern ausgerüstet werden (evtl zu Lasten des WEA-Betreibers).
Der Abstand zu Wohnhäusern richtet sich zum einen nach der dort ankommenden Schallbelastung. Wohngebäuder haben je nach Schutzstatus (ob Mischgebiet, allgemeines oder reines Wohngebiet (ist im Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan festgelegt) ) unterschiedliche Schallrichtwerte (45, 40 oder 35 dB(A)). Die WEA darf soweit rangerückt werden, solange diese Werte nicht überschritten werden.
Zum anderen richtet sich der Abstand nach der Gesamthöhe der WEA. Damit von der WEA keine erdrückende Wirkung auf den Hausbewohner ausgeht, sollte die WEA mindestens soweit weg stehen, wie die dreifache Gesamthöhe der WEA. Andernfalls muss die Genehmigungsbehörde eine Einzelfallentscheidung treffen.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Viele Grüße,
Hanno
Hi, ums mit Radio Eriwan zu sagen:
Das kommt drauf an.
z.B. müsste man wissen: Was ist eine Überlandleitung (20/110/220/380 kV)?
Wo ist ein „Wohnhaus“ angesiedelt (Mischgebiet, Gewerbegebiet, Wohngebiet)?
Mein Vorschlag: Frage bei der Bezirksregierung, die wird es Dir sagen.
Heinz
… wie weit ein Windrad von einer
Überlandleitung im Regierungsbezirk Düsseldorf mindestens
enfernt sein muß, außerdem wie weit dieses mindestens von dem
nächsten Wohnhaus entfernt sein muß?
Sehr geehrter Heinz Wraneschitz,
vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Ich werde einmal bei der Bezirksregierung Düsseldorf nachfragen. Aber es könnte ja sein, dass Du mit den folgenden Angaben schon etwas anfangen kannst:
Es handelt sich um eine 110KV-Leitung und das in der Nähe stehende Wohnhaus ist ca. 400 Meter entfernt. Und danach das nächste noch mal ca. 500 Meter. Es ist ein dünn besiedeltes Landgebiet.
Hallo Jens,
Deine Info, „Es handelt sich um eine 110KV-Leitung und das in der Nähe :stehende Wohnhaus ist ca. 400 Meter entfernt. Und danach das :nächste noch mal ca. 500 Meter. Es ist ein dünn besiedeltes :Landgebiet“ hat erst einmal nichts mit der Windkraftanlage zu tun.
Üblich sind oft 1000 Meter zu reiner Wohnbebauung, die von den Regionalplänen vorgegeben sind. Ansonsten könnte durch die relativ leisen Windkraftwerke der Abstand auch geringer sein, um dennoch die Lärmschutzkriterien einzuhalten.
Wie gesagt: Bei der Bezirksregierung fragen.
Heinz
Hallo,
in der Regel den dreifachen Rotordurchmesser der Windenergieanlage. Gemessen von der äußersten Blattspitze bis zum äußersten Ende der Ausleger an den Stromleitungsmasten. Dieser Abstand kann in Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dann dann meist durch sogenannte Schwingungsdämpfer an den Leitungsdräten auf einen Rotordurchmesser reduziert werden. Auch wieder gemessen wie oben beschrieben.
Mit dem Abstand zum nächsten Wohnhaus kann ich nichts sagen. Das ist in jedem Regionalplangebiet anders. Am besten beim Regierungspräsidium, Abteilung Raumordnungsbehörde oder regionale Planungsstelle erfragen.
Gruß FB
Hallo Jens,
Im WEA (Windenergieanlage) Erlass NRW steht:
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zu Wohnhäusern: 3x Gesamthöhe der WEA (z.B. WEA 150m hoch = 450m) Früher konnte man dies noch unterschreiten, ist aber heute aufgrund der „erdrückenden Wirkung“ nicht mehr zulässig.
Zudem ist wichtig, das 45db am Wohnhaus nachts nicht überschritten werden.
Ganze Siedlung deutlich mehr Abstand
Garagen, Ställe etc. „können“ ignoriert werden -
zu Überlandleitung: 1x Rotordurchmesser von der Blattspitze (z.B. Rotorblatt 50m = Rotordurchmesser 100m) + 50m zur Rotorspitze = 150m; in speziellen Fällen kann dies auch unterschritten werden.
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zu Bahnstrecken = Fallhöhe
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zu Kreis- und Landstrassen = Rotorradius + 20m
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Schutzgebiete (FFH, NSG, LSG) 300m + Rotorradius
Zum Abschluss noch eines:
Studien und Messungen haben ergeben, dass heutzutage neue Windanlagen bis 150m GH an vielen Stellen in NRW nicht mehr so ertragreich sind. Dagegen Anlagen von 180 m bis 200 m GH einen konstanteren Wind nutzen und somit wirtschaftlicher arbeiten können.
Grüsse
Magical
Lieber jens
Eine realistische Antwort kann ich Dir leider nicht geben, empfehle aber Dich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen. Denn der Abstand hängt ab von vielerlei örtlich gegebenen Umständen.
Freundliche Grüße
Albert Blum
Leider nein . Manfred
Wohne in Wolmirstedt (Sachsenanhalt)und kann Dir da nicht helfen.
Frag einfach mal im Landratsamt oder beim örtlichem Energieversorger nach ob dir da jemand Helfen kann.
Viele Grüße aus Wolmirstedt
Erik Renk
moin Jens36 kann Dir da auch leider nicht weiter helfen da es dort nterschiede in der Artbzw . Stärke der Überlandleitung gibt auf alle Fälle ist es gut wenn Du herausfindest in welchem KV bereich die Leitung liegt .Einen guten Rutsch Hp.