Hi Klaus,
Nach all´ den guten Ratschlägen noch einen Tipp zu guter
Letzt:
Was Jasmin messen will, sind die Winkelabweichungen.
naja, ich deute „Ich möchte den Innenwinkel einer Wandecke messen“ nicht so als ob sie Winkelabweichugen messen will, sie möchte das Winkelmaß ermitteln.
Erschwerend kommt dazu daß sie anscheinend die Räume von denen sie redet wechselt, mal haben sie 4 Innenecken mal 5.
Und sie versteht nicht daß man um Winkel oder Seitenlängen von unregelmäßigen 4- oder 5Ecken zu berechnen oftmals wieder auf Dreiecksberechnung zurückgreifen muß.
Man
findet sie als Stichmaße in der DIN 18202 „Toleranzen im
Hochbau“, dort in der Tabelle 2.
„Stichmaß“ hat unterschiedliche Bedeutungen bzw. ist immer unterschiedlich zu interpretieren. Im Hochbau ist es ein Maß für Wandunebenheit oder der Winkligkeit einer Wand/Boden zu anderen Wänden/Böden.
Über eine Wand zu sagen, sie hat ein Stichmaß von 8mm auf 5 m ist sinnlos ohne die Angabe ob man Winkligkeit oder Unebenheit meint.
Erst einmal ist die Art und Weise der „Messungen“, wie zuvor
allseits vorgeschlagen, nur geeignet, sich vor den
Verantwortlichen zu blamieren, würde man mit seinen Werten
denn richtig aufzutrumpfen gedenken.
Schaun wir mal wer sich blamiert.
Alle deine weiteren Ausführungen beschreiben nur wie man das Stichmaß der Wandunebenheiten einer Wand ermittelen könnte.
Beim Thema Stichmaß in Bezug auf Winkligkeit der Wände zueinander, schon mal den Betreff von Jasmin gelesen?, ist bei dir nix zu lesen. Thema verfehlt, Setzen, 6.
Gruß
Reinhard, Spezialist