Ist das Problem gesetzlich geregelt?
Hallo Mitho,
ich weiß schon, ich bin unwissend, was Abkürzungen anlangt…
Kannst du bitte trotzdem ZAP erklären oder meinst du damit
- das Zentrum für angewandte Psychotraumatologie in Wien (Abkürzung ZAP),
- die Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 in Deutschland,
- die Zeitschrift für die Anwaltspraxis,
- das Restaurant zur alten Post in Gamlitz,
- das Zentrum für angewandte Politikforschung,
- …
Gruß
dafy
ZAP=Zahnarztpraxis
Auf welcher Grundlage denkt ihr, dass ihr 6 Überstunden für 3 geleistete Arbeitsstunden aufschreiben dürft?
Hallo,
Aha. Ich hätte es auch nicht gewusst.
Wenn wirklich eine Zahnarztpraxis gemeint ist, dann ist zu klären:
Was steht dazu im Arbeitsvertrag?
Gibt es einen Tarifvertrag? Wenn ja, was ist dort zu diesem Thema zu finden?,
Gruß
Jörg Zabel
Es gibt leider!! keinen Tarifvertrag an den sich ZÄ zu halten haben. Im Arbeitsvertrag steht nur, dass man sich für die zusätzliche geleistete Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst, die Überstunden gutschreiben darf.
Naja, dann sind es 3 Stunden. Denn im von Dir geschriebenen steht nichts von „doppelte Überstundenzahl gutschreiben“.
Beatrix
Hallo Mitho,
danke für die Info!
Auf Zahnarztpraxis wäre ich nie gekommen!
Gruß
dafy
Was genau verstehst Du unter ‚Bereitschaftsdienst‘? Wie läuft das ab?
hallo,
das ist mal grundsätzlich falsch. Es gibt sehr wohl Tarifverträge, die für niedergelassene Zahnärzte gelten. MW sind einige davon auch allgemeinverbindlich. Googeln macht schlau.
&Tschüß
Wolfgang
Ein ZA hat Wochenendnotdienst.
Entweder warten Arzt und Hilfspersonal auf Notfallpatienten in der Praxis oder
man ruft an, kriegt eine Uhrzeit genannt und zu der Zeit ist dann das herbeigerufene Personal in der Praxis. Es wartet also zuhause auf Abruf
Eben.
Wäre doch wohl interessant zu wissen, was eigentlich gemeint ist. Findest Du nicht?
Hallo,
wenn es keine Regelung zur besonderen Vergütung der Sonntagsarbeit im Arbeitsvertrag gibt,
wenn tatsächlich kein Tarifvertrag gilt,
dann gibt es keinerlei Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
Das heißt, dass drei Stunden Arbeit mit drei Stunden berechnet werden, ohne Zuschlag.
Soweit ich weiß, sieht der aktuelle Vergütungstarifvertrag für zahmedizinische FA des „Verbands medizinischer Fachberufe e.V“ mit den Zahnärzten der „Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte und ZahnarzthelferInnen“ einen Zuschlag von 60% vor.
Aber eben nur, wenn so ein Tarifvertrag gültig wäre.
Tarifvertrge können allgemeinverbindlich sein, eine kurze Google Suche ergab aber, dass zur Zeit wohl kein solcher TV allgemeinverbindlich (und dann ZWINGEND anzuwenden) ist.