und
sollten in der Kombination ein deutliches Warnsignal sein. Der Verkäufer hat hier offenbar gehofft, eine Wohnung aufgrund der Lage zu einem nicht ansatzweise angesichts des Zustands angemessenen Preis zu verkaufen, und ist sicherlich schon eine ganze Weile auf der Suche nach einem Dummen, wenn er von € 500.000,-- jetzt schon auf € 320.000,-- runter gegangen ist. Ist das jetzt dann tatsächlich ein angemessener Preis?
Oder geht das Ding noch um weitere € 100.000,-- in den nächsten Monaten runter, wenn Du jetzt hier nicht zuschlägst?
Das ist in der Tat eine ganz, ganz wichtige Information. Nicht nur, wofür die Rücklage steht, sondern auch in Bezug auf die Zahl der Miteigentümer, mit denen man sich dann ständig auseinandersetzen muss. Eine WEG kann durchaus deutlich mehr Miteigentümer enthalten, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Ein Eingang muss noch lange nicht bedeuten, dass nur die Eigentümer der darüber erschlossenen Wohnungen einen WEG bilden. Und dann können da auch noch Anteile an größeren Garagen dazu kommen, bei denen man dann auch noch mit im Boot ist, wenn man zur Wohnung auch noch einen Stellplatz haben möchte, …
Und denke daran, dass die Kenntnis über die Höhe der Instandhaltungsrücklage für sich genommen, keinerlei Wert hat. Man muss diese immer im Verhältnis zur Größe des Objekts und zum Zustand und Sanierungsbedarf des Objekts sehen. Ein Haus aus den 70ern, das fortlaufend auf dem Stand der Technik gehalten wurde, heute gut isoliert ist, dreifach verglaste Fenster, eine Solaranlage auf dem Dach, … hat, mag mit einem recht bescheidenen Betrag angemessene Vorsorge betrieben haben. Der selbe Betrag ist aber ein Witz bei einer riesigen Anlage, in der seit den 70ern nur die allernötigsten kosmetischen Dinge gemacht wurden, und schon diverse Behörden Schlage mit Zwangsmaßnahmen stehen, und durchzusetzen, was eigentlich schon lange hätte gemacht werden müssen.