Wird AU hier für ersten Krankheitstag benötigt?

Hallo,

wie ist denn die unten stehende Formulierung zu verstehen? „Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber schnellstmöglich, spätestens innerhalb 3 Kalendertagen, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.“
Heisst das nun, in folgendem Fall schon ab dem 1 Krankheitstag wird zwingend ein Attest benötigt oder erst ab dem dritten. Normalerweise steht das doch eindeutig in den Verträgen, Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrangung attestieren lassen, oder so ähnlich?

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich auf schnellstem Wege (Telefon, Telefax, E-Mail) mitzuteilen.

Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber schnellstmöglich, spätestens innerhalb 3 Kalendertagen, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und am nächsten Arbeitstag nach Ablauf der ersten ärztlichen Bescheinigung eine ärztliche Folgebescheinigung vorzulegen."

Danke schonmal

Hallo,
das, was in den Verträgen steht, das ist bindend, d.h., wenn der Arbeitgeber schon für den ersten Tag eine AU-Bescheinigung haben will, dass muss der Arbeitnehmer sich danach richten, ansonsten ist es in der Praxis so, dass es okay ist, wenn man zwei Tage fehlt, der Arbeitgeber auf eine AU-Bescheinigung durch den Arzt verzichtet.
Wenn die AU allerdings länger dauert, dann muss die AU-Meldung spätestens am dritten Tag dem Arbeitgeber vorliegen, so kenne ich es. Wichtig auch noch, die AU-Meldung muss auch innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse vorliegen, ansonsten ist der Krankengeldanspruch u.U. gefährdet.
Gruss
Czauderna

Der AN muss das ab dem 1. Tag nachweisen, es reicht aber aus, wenn die AU-Bescheinigung dem AG spätestens am 3. Kalendertag vorliegt.

Es ist doch eindeutig …

Gruß
Christa

So klarer?
Die drei Tage beziehen sich nur auf die Frist, innerhalb derer die AU vorliegen muss.

Also immer eine AU besorgen.

Das ist in Industrie, ÖD oder Büro üblich, in Handwerk oder Einzelhandel dagegen m.E. eher selten.

Drei Antworten an der Frage vorbei (die Frage war „wie ist denn die unten stehende Formulierung zu verstehen?“!), aber mir, die konkret (und korrekt) auf die Frage geantwortet habe, gibst du ein Dislike. Interessant. :open_mouth:

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Hallo,
das sehe ich nicht so, jedenfalls sollte man sich in dieser Frage mit seinem Arbeitgeber mal grundsätzlich kurzschließen, denn wie ich schon geschrieben habe - wenn der Arbeitgeber nicht zwingend darauf besteht, dann muss nicht für einen oder zwei Tage auch eine ärztliche AU-Bescheinigung eingereicht werden. selbst die Lohnausgleichskasse zahlt dem Arbeitgeber bis zu drei Tagen die Leistung, auch wenn dieser keine AU-Meldung vorlegen kann - denn die Praxis hat es immer wieder gezeigt - 1 oder 2 Tage AU. das kommt höchstens beim Zahnarzt vor - bei anderen Fachrichtungen wird da meist eine Woche draus - da ist es dem Arbeitgeber schon lieber, sein Arbeitnehmer ist am dritten Tag wieder an seinem Arbeitsplatz. Und wer da über die Strenge schlägt, der muss eben ab 1. Tag den „gelben Zettel“ vorlegen.
Gruss
Czauderna

Hallo,
ja, deswegen, weil deine Antwort dem Leser die Info gibt, dass er in jedem Fall eine AU-Meldung einzureichen habe und sich dafür die drei Tage Zeit nehmen könnte, also dass er auf jeden Fall zum Arzt muss und sich die AU-Bescheinigung geben lassen muss - und genau das entspricht eben nicht der Praxis.
Aber natürlich hast du auch wieder recht - konkret auf die Frage reagiert hast du schon richtig -nämlich wast ist wenn man die Bescheinigung schon hat - sorry, wenn ich könnte würde ich deshalb meinen „Daumen runter“ zurücknehmen.
Gruss
Czauderna

Hi,

aber genau das steht doch oben im Text. librium hat dir auch noch etwas dazu geschrieben, weiter oben.

Es wurde nicht die Frage gestellt „wie ist es bei euch?“ oder „wie kennt ihr das?“, sondern es wurde konkret gefragt, was eine Formulierung bedeutet. Und da sehe ich absolut nichts davon, dass er in den ersten drei Tagen NICHT zum Arzt gehen muss. Es gibt tatsächlich Arbeitgeber, die das verlangen (und verboten ist es nicht). Da nützt es absolut nichts, wenn du ihm schreibst „aber üblich ist das nicht“.

Gruß
Christa

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Hallo Guenter,

es ist hier aber sehr egal, wie Du das siehst, sorry.

Die Formulierung im Vertrag ist eindeutig und auch durch § 5, Abs. 1 Satz 3 EntgFG gedeckt.

Gruß
Guido

Dann versuchs doch einfach… Du schaffst das!

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Hallo,
Wird AU hier für ersten Krankheitstag benötigt? - das war die Frage - so steht es jedenfalls über dem Eingangsbeitrag. Ich habe so geschrieben wie ich es kenne aus meiner 48jährigen Praxis als Krankenkassenmitarbeiter, der mit diesem Thema auch zu tun hatte. Es ist tatsächlich so, dass es Arbeitgeber gibt, die auf einer AU-Bescheinigung bestehen, auch wenn die AU selbst nur einen oder zwei Tage andauert - aber ich kann nicht sagen, dass da in der Praxis üblich war - das habe ich auch in meinem zweiten Beitrag geschrieben.
Ich wiederhole mich gerne noch einmal - selbst die Lohnausgleichskasse, also die Krankenkasse zahlt im AAG-Verfahren dem Arbeitgeber die Leistung wenn dieser für ein oder zwei Tage keine AU-Bescheinigung vorlegen kann, weil er eben auch keine hat.
Ich denke, wir sollten es damit gut sein lassen - unsere Meinungen sind bekannt - soll der Fragesteller beurteilen, was für ihn letztendlich hilfreich war.
Gruss
Czauderna

Hallo,
noch ein Nachtrag zur Klarstellung - wenn die AU länger dauert muss natürlich eine Krankmeldung her, dann natürlich ab dem 1. Tag - das Problem dabei ist aber, dass der Arzt nur zwei Tage rückwirkend krankschreiben darf, aber das nur nebenbei.
Gruss
Czauderna

Hi,

doch schon. Die Formulierung gilt für jegliche Arbeitsunfähigkeit („Im Krankheitsfall … schnellstmöglich“), nicht nur für eine Arbeitsunfähigkeit ab einer bestimmten Länge (sonst würde da stehen "Im Falle einer Krankheit von mehr als x Tagen … schnellstmöglich). Festgelegt wird, wann sie anzuzeigen ist: sobald man weiß, dass man so krank ist, dass man nicht zur Arbeit erscheinen kann.

die Franzi

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Hallo Guenter,

so sehr ich Deine Beiträge im SV-Recht schätze, so sehr liegst Du hier im Arbeitsrecht daneben.

Richtig - und hier wird sie für jeden Krankheitstag benötigt, denn so ist es vertraglich vereinbart.

Danach wurde nicht gefragt, denn hier geht es nicht darum, wie Du es kennst, sondern wie die rechtliche Situation ist.
Diese ist eindeutig.

Siehst Du da irgendeine Einschränkung „ab dem 4. Tag“?
Im Krankheitsfall“ heißt: bei jeder Krankheit.

Wie schon gesagt ist diese Praxis nicht nur durchaus üblich sondern auch durch das EntgFG gedeckt, denn dort steht im § 5, Abs. 1, Satz 3

Genau das ist hier der Fall.

Gruß
Guido

Hallo Guido,
irgendwie fühle ich mich missverstanden, liegt aber wahrscheinlich doch an mir. Ich versuche es noch einmal.
Beispiel -
Herr Mustermann fühlt sich am Montag unpässlich und beschließt zu hause zu bleiben - er informiert seinen Chef, dass er am Dienstag wie zur Arbeit kommt - muss er dafür eine AU-Bescheinigung eines Arztes haben ?.
Meine Version - Grundsätzlich „nein“ - es sei denn das ist lt. Arbeitsvertrag oder durch Einzelverfügung seines Arbeitgebers anders geregelt bzw. vorgeschrieben.
Die Meinung von Euch - er muss auf jeden Fall eine AU-Bescheinigung haben.
Fortsetzung - Am Dienstag geht Herr Mustermann wieder arbeiten.
alternative Fortsetzung - Am Dienstag merkt Herr Mustermann, dass er doch nicht so fit ist, dass er arbeiten gehen kann und das es besser wäre zum Arzt zu gehen, was er denn auch tut. Der Arzt stellt eine AU-Bescheinigung ab Montag aus, die bis zum Freitag geht. Diese Bescheinigung schickt Herr Mustermann am gleichen Tag an den Arbeitgeber, nachdem er ihn über seine weitere AU. informiert hat.
Jetzt stimmen wir wieder überein.
Für meine Argumentation habe ich mal gegoogelt und dazu das gefunden - http://www.unternehmerpositionen.de/wirtschaft/2012-01/wer-zu-hause-bleibt-muss-gleich-zum-arzt/
Gruss
Czauderna

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Hallo Guenter,

Genau das ist hier der Fall - und genau an dieser Stelle können wir die Diskussion auch beenden.

Ob es sinnvoll ist, einen MA direkt am ersten Tag zum Arzt zu schicken, spielt hier keine Rolle, es ist vorgeschrieben (dass aus evtl. einem Tag dann schon mal die ganze Woche oder mindestens drei Tage werden … geschenkt - ich persönlich halte die gesetzliche Regelung schon für eine sehr gute).

VG
Guido

Hallo,
nein, geht nicht - wie mache ich das ?
Danke.
Gruss
Czauderna

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vor ein paar Wochen ging das noch :frowning:

Ich habe das auch mal als Verbesserung vorgeschlagen, da ich mit meinen dicken Fingern schon mehrfach bewertet habe ohne es zu wollen …