Hallo,
wie ist denn die unten stehende Formulierung zu verstehen? „Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber schnellstmöglich, spätestens innerhalb 3 Kalendertagen, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.“
Heisst das nun, in folgendem Fall schon ab dem 1 Krankheitstag wird zwingend ein Attest benötigt oder erst ab dem dritten. Normalerweise steht das doch eindeutig in den Verträgen, Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrangung attestieren lassen, oder so ähnlich?
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich auf schnellstem Wege (Telefon, Telefax, E-Mail) mitzuteilen.
Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber schnellstmöglich, spätestens innerhalb 3 Kalendertagen, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und am nächsten Arbeitstag nach Ablauf der ersten ärztlichen Bescheinigung eine ärztliche Folgebescheinigung vorzulegen."
Danke schonmal