Hallo,
Frau A hat Nachwuchs bekommen.
In den Monaten 1-4 vor der Geburt bezog Sie Elterngeld für das ältere Geschwisterkind.
In den Monaten 5-12 vor der Geburt bezog Sie Einkommen aus Arbeit.
Wird das bezogene Elterngeld In den Monaten 1-4 ebenfalls für die Höhe des „neuen“ Elterngelds berücksichtigt?