Hallo,
angenommen man bekommt seit 17 Jahren eine BU-Rente von privater Seite (Versicherung). Der Vertrag war eine Lebensversicherung gekoppelt mit einer BU-Versicherung, abgeschlossen 1994. Aufgrund einer Allergie als Friseurin wurde nach sehr langer Prüfung seitens der Versicherung diese Rente zugesprochen, die 670€ beträgt.
Auch von der Berufsgenossenschaft ist die Allergie als Berufskrankheit anerkannt worden mit Aussicht auf eine Umschulung. Laut Aussage des Sachbearbeiters der Versicherung darf man 20 Stunden die Woche, zu der Rente, arbeiten gehen, ohne das diese verfällt. Wie ist es jetzt aber mit einer Umschulung?
Streicht man die Rente dann, weil man ja einen neuen Beruf hat? Auch wenn man nicht über diese 20 Std. arbeitet?
Und wie sieht es z.B. aus, wenn man eigenmächtig und auf eigene Kosten eine Ausbildung zum Heilpraktiker/in macht? Gilt auch das als neue Ausbildung, selbst wenn man nicht in der Branche arbeitet und es nur für den Hausgebrauch erlernt wurde?
Hallo.
Diese Frage ist ohne Kenntnis der genauen Versicherungsbedingungen nicht zu beantworten.
Hier kommt es auf die Passagen an, in denen es um die Thema Verweisbarkeit geht.
Die Aussage des Sachbearbeiters „20 Stunden können Sie gehen …“ halte ich für sehr vage.
Am besten mal mit einem Anwalt drüber unterhalten; nicht das am Ende die 670 EUR im Monat futsch sind.
Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsfachwirt
Versicherungsmakler