Wird der Schaden übernommen? Vollkasko

Halllo,
mir ist etwas saudummes passiert und jetzt frage ich mich ob die Versicherung die Zahlung ablehnen kann?
Ich wollte mein Auto in der Waschanlage waschen, starte wie immer die Anlage und hüpfe wie immer auch ins Auto um bei der Kälte nicht draußen zu stehen. Anlage läuft an, ich vom Radio abgelenkt und auf einmal schießt es mir durch den Kopf das die Antenne noch drauf ist. ich denke die Anlage hat schon den ersten Waschgang am laufen, Anlage war auch hinten, denke die braucht ja immer etwas mit den Walzen hinterm Auto, also Tür auf, Antenne ab und in dem Moment fährt die schon wieder nach vorne. Es war nämlich erst der Einsprühvorgang am laufen und nicht die eigentliche Wäsche…Ende vom Lied, Tür total hin. Anlage hat zum Glück abgeschaltet als der Wiederstand dann zu groß wurde. KV ca 2400€, Wagen 5 Monate alt. Ich habe in meiner Kasko die Klausel drin das auch bei grober Fahrlässigkeit gezahlt wird. Aber heute hatte ich da angerufen und erst wollte sie sich um eine Partnerwerkstatt kümmern, 10 Min. später rief sie zurück und meinte die Kaskoabteilung will das doch erst schriftlich haben. was meint Ihr? muß ich wirklich so viel Lehrgeld zahlen? Bin bei SF 31 und hatte noch nie einen Schaden im Leben.

Ich verstehe den Zusammenhang mit Werkstatt und Partnerwerkstatt nicht.

Du bist Kasko versichert, also melde den Schaden dort an (unverzüglich).

danach geht’s um die Feststellung der Schadenhöhe. Bei Kasko kann man keinen eigenen Gutachter bestellen (kann schon, muss ihn aber immer selbst zahlen). Versicherung wird einen Gutachter schicken oder sich auf einen KV der Werkstatt stützen. Nach ihrer Wahl halt.

Es kann sein man muss bestimmte Werkstatt nutzen, weil man das im Kaskovertrag vereinbart hatte.

Übrigens, Waschanlagen haben einen Not-Aus-Knopf, gut sichtbar und meist nicht nur einen.

zum Trost:
SF 31 behältst Du auch, jedenfalls in der Haftpflicht.
„Nur“ Vollkasko wird zurückgestuft.

MfG
duck313