Wird die Bafög-Rückzahlung für das Bachelor- und Masterstudium zusammengerechnet?

Ich habe gelesen, dass der Betrag vom Bachelor- und Masterstudium zusammengerechnet wird und dass man eben nie mehr als 10 000 Euro bezahlen muss.

Ich will nur sichergehen, dass ich das richtig verstehe: Wenn ich nämlich nach dem Bachelorstudium schon mehr als 10 000 Euro zurückzahlen müsste, dann wäre es ja finanziell unverantwortlich sich für das Masterstudium NICHT nochmal für Bafög zu bewerben, weil
sich ja am zurückzuzahlenden Betrag nichts ändert!

Also wenn ich jetzt schon 10 000 zurückzahlen muss und ich im Master wieder Bafög bekäme, muss ich trotzdem nie mehr als 10 000 Euro zahlen?

Danke!

Das kann ich mir kaum vorstellen. Wo willst du das gelesen haben. Der Staat hat sicherlich kein Geld zu verschenken, und die Banken auch nicht.

Aber genau so ist es, auch wenn du es dir nicht vorstellen willst:

Punkt 2:
„Grundsätzlich muss vom BAföG für ein Studium 50% der erhaltenen Fördersumme zurückgezahlt werden. Wer erstmals im März 2001 (oder später) ein Studium aufgenommen hat, für den sind die Schulden auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Im Falle eines Bachelor- und anschließenden Masterstudiums gilt der Betrag für beide Studiengänge zusammen.“

Und natürlich gibt es bei grundsätzlicher Anspruchserfüllung keinen einzigen Grund, im Masterstudium kein Bafög zu beantragen, denn die 10000 sind i.d.R tatsächlich mit dem Bachelor schon erreicht. Den MAster gibt´s umsonst :- )

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Du solltest bedenken, was bezüglich der Rückzahlung gilt, denn da beginnt die Frist schon nach dem Bachelor zu laufen, und zwar 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer:

[Beitrag editiert vom www Team]